Wie bin ich krankenversichert?
Als Verwaltungsbeamter genießen Sie die gesundheitliche Fürsorge des Dienstherrn. Der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil Ihrer Krankheits- und Gesundheitskosten. Dieser Anspruch nennt sich „Beihilfe“.
Wie hoch der prozentuale Beihilfeanspruch ist, hängt von der Familienkonstellation und dem Bundesland ab, in dem Sie beschäftigt sind.
Es entstehen für Sie Restkosten, die Sie mit einer Restkostenversicherung absichern können. Mit der Krankversicherung bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung, haben Sie einen Ansprechpartner mit jahrelanger Erfahrung an Ihrer Seite.
Gerne beraten wir Sie, zu Ihren persönlichen Ansprüchen als Beamter in einer Verwaltung und der bestmöglichen Krankenversicherung.
Kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung?
Sollten Sie sich als Verwaltungsbeamter für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dann können Sie den eigentlich bestehenden Anspruch auf Beihilfe nicht nutzen!
Das bedeutet für Sie, dass Sie die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung in voller Höhe, abhängig von Ihrem Einkommen alleine zahlen müssen.
Welche Vorteile habe ich durch die private Krankenversicherung?
Ich bin Beamter auf Widerruf / Probe?
Auch als Beamter auf Widerruf oder Probe haben Sie bereits einen Anspruch auf Beihilfe. Somit können Sie ebenfalls die Vorteile und den günstigen Beitrag der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe genießen.
Gerade als Beamter auf Widerruf bieten wir Ihnen einen günstigen Beitrag in der Krankenversicherung durch unsere Ausbildungskonditionen an.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei dem Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die beihilfekonforme Krankenversicherung.
Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch in Bochum, Dortmund, Hagen oder Schwerte.
Weitere Informationen zu der
Krankenversicherung der DBV
Kunden suchten auch:
Dienstunfähigkeit: Ermitteln Sie jetzt Ihren Bedarfgerechten, individuellen Schutz!
Meyer, Schwarz & Grauli oHG
Martin-Schmeißer-Weg 10
44227 Dortmund
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung