Private Krankenversicherung für Polizisten
der DBV Deutsche Beamtenversicherung Höffelmann & Michalczik in Recklinghausen
Als Beamtin oder Beamter der Polizei erhalten Sie die sogenannte Beihilfe. Um diese passgenau zu ergänzen, brauchen Sie eine private Krankenversicherung (PKV) für Polizisten. Die Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Höffelmann & Michalczik in Recklinghausen eignen sich dabei ideal für eine umfassende Absicherung. Erfahren Sie noch heute mehr über Ihre Möglichkeiten und vereinbaren Sie einen ersten Termin!
Beihilfe und Heilfürsorge bei Polizisten
Die Unterschiede kurz erklärt
Polizistinnen und Polizisten haben entweder einen Anspruch auf Beihilfe oder auf freie Heilfürsorge. Die Unterschiede:
- Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten, in der Regel 50 Prozent. In Höhe der übrigen 50 Prozent entsteht eine Leistungslücke, die Sie mit der privaten Krankenversicherung schließen
- Bei der freien Heilfürsorge kommt der Dienstherr für alle Behandlungskosten auf. Sie brauchen keine Krankenversicherung mehr, da der Anspruch auf Heilfürsorge die KV-Pflicht ersetzt
Egal bei welchem Dienstherrn Sie arbeiten: Sie erhalten entweder die Beihilfe oder die freie Heilfürsorge. Beide Systeme schließen sich gegenseitig aus.
Viele Dienstherren gewähren daher für eine Zeit im Dienst freie Heilfürsorge und stellen später auf die Beihilfe um. Bei der Bundespolizei erhalten Sie die Heilfürsorge etwa ab der Ausbildung für den gesamten aktiven Dienst. Erst im Ruhestand fällt sie weg und wird durch den Anspruch auf Beihilfe, der dann bei 70 Prozent liegt, ersetzt.
Durch die Beihilfe entsteht also immer eine Deckungslücke, da in keiner Konstellation 100 Prozent der Krankheitskosten übernommen werden. Nur die private Krankenversicherung für Polizisten lässt sich an die Beihilfe anpassen, denn Voraussetzung für die Erstattung ist eine Rechnung vom Arzt. Eine solche erhalten Sie nicht, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Sie zahlen dann den gesamten Beitrag ohne Arbeitgeber-Anteil aus Ihren Bruttobezügen und müssen auf die Beihilfe verzichten!
Leistungen der privaten Krankenversicherung
für Beamte der Polizei
Die private Krankenversicherung für Beamte der Polizei wird auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet. Denn im Unterschied zu einer „vollwertigen“ PKV übernimmt sie nur den Teil der Krankheitskosten, der nach der Erstattung des Dienstherrn verbleibt. Im Übrigen gibt es keine Unterschiede zu einer regulären privaten Krankenversicherung.
Sie profitieren daher unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:
- Der Beitrag ist niedriger, da wir nicht 100 Prozent, sondern maximal 50 Prozent Ihrer Krankheitsaufwendungen übernehmen müssen
- Sie erhalten Wahlleistungen im Krankenhaus, können sich also beispielsweise für ein Einzelzimmer entscheiden
- Die DBV übernimmt die Kosten für Sehhilfen, Medikamente und professionelle Zahnreinigungen sowie für Zahnersatz vollständig
- Sie brauchen keine Überweisung Ihres Hausarztes, sondern können direkt zum Facharzt gehen
- Wir leisten auch bei der Inanspruchnahme alternativer Heilmethoden oder von Psychotherapie
- Alle Beiträge lassen sich in voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzen
- Ändert sich Ihr Beihilfesatz, etwa wegen der Geburt eines Kindes von 50 auf 70 Prozent, passen Sie Ihre private Krankenversicherung einfach an die Änderung an. Der monatliche Beitrag sinkt dann entsprechend
lebenslange Leistungen- garantiert
Durch den privatrechtlichen Vertrag mit der Deutschen Beamtenversicherung sind außerdem alle Leistungen lebenslang garantiert. Einseitige Anpassungen, insbesondere zu Ihrem Nachteil, können wir nicht vornehmen.
Kostenfaktoren bei der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung für die Polizei spielt Ihr Einkommen keine Rolle. Die Höhe Ihres monatlichen Beitrags richtet sich vielmehr nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Beruf und Beihilfesatz. Auch die Auswahl des Tarifs und bestimmter Leistungen beeinflusst, wie hoch die zu zahlende Prämie am Ende ausfällt. Generell gilt hier: Je früher Sie die PKV abschließen, desto günstiger ist sie.
Wir beraten Sie gern
Sie möchten mehr über die Vorteile, Leistungen oder die Funktionsweise der PKV für Polizisten erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute eine erste Beratung. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Höffelmann & Michalczik in Recklinghausen freut sich bereits auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Ist die freie Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?
Nein! Der Anspruch auf Heilfürsorge ersetzt zwar die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung, die Leistungen des Dienstherrn stellen aber keine solche dar. Vielmehr erstattet der Staat Gesundheitskosten im Umfang der Leistungen der gesetzlichen Kasse.
Wie bemisst sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung für Polizisten?
Beim Beitrag spielen Faktoren wie Alter, Beruf, Gesundheitszustand und Leistungsumfang eine Rolle. Irrelevant ist Ihr Einkommen, die Prämie steigt also – anders als in der gesetzlichen Kasse – nicht automatisch mit einem Stufenaufstieg oder einer Beförderung an.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, Beamtinnen und Beamte der Polizei können den Krankenversicherungsbeitrag steuerlich geltend machen. Es handelt sich um Sonderausgaben nach § 10 EStG.
Höffelmann & Michalczik
Löhrhofstraße 4
45657 Recklinghausen
09:00 bis 14:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 16:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 16:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 16:00
09:00 bis 13:00
14:00 bis 16:00
09:00 bis 14:00