Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer
der DBV Deutsche Beamtenversicherung Höffelmann & Michalczik in Recklinghausen
Als Lehrerin oder Lehrer tragen Sie für alle dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung – so regelt es unter anderem das Beamtenstatusgesetz. Im Zweifel müssen Sie also mit hohen Forderungen rechnen, wenn Sie unabsichtlich einen Schaden verursachen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Höffelmann & Michalczik in Recklinghausen sind Sie stets auf der sicheren Seite!
Sinn und Zweck einer Diensthaftpflichtversicherung
Bei Beamtinnen und Beamten – und damit auch bei den meisten Lehrkräften – gilt die sogenannte Amtshaftung. Dies bedeutet, dass der Dienstherr für Schäden, die Sie als Lehrerin oder Lehrer verursachen, haftet. Haben Sie dabei allerdings Pflichten jeder Art verletzt, kann er Sie in Regress nehmen und den regulierten Schaden von Ihnen zurückfordern. Je nach Art und Umfang des Schadens kommen hier schnell sechsstellige Summen zusammen.
Hier setzt die Diensthaftpflichtversicherung der DBV an. Denn sie übernimmt die finanziellen Folgen von Schäden, die Sie in Ihrer Eigenschaft als Lehrerin oder Lehrer anderen Personen zugefügt haben. Dabei verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, nur bei Vorsatz erhalten Sie keine Leistungen.
Die Diensthaftpflichtversicherung beinhaltet außerdem eine „passive Rechtsschutzversicherung“. Denn wir prüfen gegen Sie geltend gemachte Ansprüche zunächst auf ihre Berechtigung. Stellen wir dabei fest, dass die Forderung nicht existiert oder zu hoch angesetzt wurde, fechten wir sie an. Alle hier entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten werden von der DBV übernommen. Halten wir einen Anspruch hingegen für gerechtfertigt, regulieren wir ihn unverzüglich.
Durch kombinieren sparen
Indem Sie die Dienst- mit der Privathaftpflicht kombinieren, sicheren Sie sich bei der DBV attraktive Rabatte. Lassen Sie sich noch heute ein Angebot geben!
Die Diensthaftpflichtversicherung im Überblick
Beispiele aus der Praxis
Gerade bei einem verantwortungsvollen Job wie dem Lehrerberuf entstehen Schadensersatzansprüche oft schneller, als es einem lieb ist. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV würden Sie unter anderem in folgenden Fällen unterstützen:
- Sie verletzen Ihre Aufsichtspflicht, wodurch ein Schüler verletzt wird. Die Eltern sowie die Krankenkasse machen in der Folge Ansprüche gegen Sie geltend. Die Begründung: Ohne die Pflichtverletzung des Lehrers wäre es nie zu einem körperlichen Schaden gekommen. Wir wehren die Forderung ab oder regulieren sie vollumfänglich
- Sie lassen das Smartphone eines Schülers fallen, welches Sie ihm abgenommen haben, weil er es im Unterricht genutzt hat. Auch hier entsteht ein Schadensersatzanspruch des Schülers, den die Diensthaftpflichtversicherung der DBV regulieren würde
- Verlieren Sie den Schlüssel für die Schule, muss der Dienstherr in der Regel die gesamte Schließanlage austauschen. Entstehen dabei etwa Kosten von 60.000 Euro, müssten Sie diese ohne Versicherung aus eigener Tasche zahlen. Mit der Diensthaftpflicht haben Sie allerdings einen starken Partner an Ihrer Seite
Alle Schäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die sich immer auf den einzelnen Vorfall bezieht, abgedeckt.
Wir beraten Sie gern
Möchten Sie mehr über unsere Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute eine erste und unverbindliche Beratung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Höffelmann & Michalczik in Recklinghausen. Unser Team freut sich bereits auf Sie!
Häufig gestellte Fragen
Welche Vorteile habe ich mit einer Diensthaftpflichtversicherung?
Die Diensthaftpflicht leistet, wenn Sie in Ihrer Eigenschaft als Lehrerin oder Lehrer einen Schaden verursachen. Der Vorteil der Police ist, dass Sie auf den Kosten dieses Schadens nicht sitzenbleiben, sondern einen starken Partner an Ihrer Seite haben!
Wann leistet die Diensthaftpflichtversicherung nicht?
Da es sich bei der Diensthaftpflichtversicherung um eine berufliche Police handelt, erhalten Sie keine Leistung, wenn der entsprechende Vorfall in Ihrem Privatleben passiert ist und nichts mit dem Dienst zutun hat. Außerdem leisten wir nicht, wenn Sie einen Schaden absichtlich herbeigeführt haben – grobe Fahrlässigkeit ist allerdings immer mitversichert.
Kann ich den Beitrag für die Diensthaftpflicht als Lehrer von der Steuer absetzen?
Ja, denn es handelt sich um eine rein berufliche Police. Die monatlichen Beiträge sind in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar (§§ 9, 19 EStG).
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Höffelmann & Michalczik
Löhrhofstraße 4
45657 Recklinghausen
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