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DBV Münter & Wihan GmbH in Berlin Heilfürsorgeberechtigte
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Für Sie als aktiven Beamten ist der Heilfürsorgeanspruch immer zeitlich befristet: Er kann nach dem Ende der Ausbildung oder bei einer Versetzung enden. Er läuft jedoch spätestens aus, sobald Sie in den Ruhestand eintreten. Sie haben dann Anspruch auf Beihilfe.
Für diesen Fall empfehlen wir Ihnen eine Anwartschaft-Versicherung.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!