Die Beihilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung Münter &
Wihan GmbH in Berlin für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Ihr Dienstherr hat sich der lebenslangen Fürsorge für Sie und Ihre Familie verpflichtet. Dieser kommt er mit der freien Heilfürsorge oder der Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll nach. Während bei der Heilfürsorge alle Kosten im Krankheitsfall getragen werden, erfolgt dies bei der Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll nur anteilig. Welche Variante Sie in der Ausbildung und später als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit erhalten, variiert je nach Dienstherrn und Ihrer Tätigkeit.

Allerdings ist eins gewiss: Die freie Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt. Spätestens ab Eintritt in den Ruhestand wandelt sich Ihr Anspruch um und Sie haben das Recht auf Beihilfe. Und in dem Zusammenhang wird eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Münter & Wihan GmbH in Berlin erforderlich.

Was ist die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll?


Anders als Arbeitnehmer erhalten Sie durch Ihren Dienstherrn im Rahmen der Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll einen Zuschuss zu Kosten, die bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen entstehen. Bezeichnet wird dieser Anteil als Beihilfebemessungssatz. Wie hoch der Umfang Ihrer Beihilfe ausfällt, richtet sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sowie nach Ihrem Lebens- und Familienstand.

Haben Sie Kinder, können Sie von rund 50 % beihilfefähigen Krankheitskosten ausgehen (Ausnahmen: Hessen und Bremen). Was aber ist mit den anderen 50 %? Um diese müssen Sie sich selbst kümmern und eine private beihilfekonforme Krankenversicherung bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Münter & Wihan GmbH in Berlin abschließen. Ebenso erforderlich ist der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung.

Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren auch Ihre Familienmitglieder von der Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll:

  • Berücksichtigungsfähige Kinder mit 80 %
  • Berücksichtigungsfähige Ehepartner mit 70 %
  • Beamte mit einem Kind 50 % und Beamte mit zwei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %

(Ausnahmen: Baden-Württemberg, Hessen und Bremen)

Achtung: Nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung machen Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll geltend.

Beihilfe | DBV Berlin Münter & Wihan GmbH

Was sind die Leistungen der Beihilfe für
Beamte der Polizei, Justiz und Zoll?

Neben den Kosten bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt sich die Beihilfe für Beamte auch an Früherkennung und Schutzimpfungen. Ein wichtiger Aspekt, der erfüllt sein muss, ist, dass die Behandlungen notwendig und angemessen sind. Diese Beurteilung obliegt der Beihilfestelle.

Die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll leistet Zuschüsse bei:

Ambulante Leistungen wie

  • alle Arzt- und Zahnarztkosten
  • Heilpraktiker-Behandlung
  • Psychotherapie-Kosten

Sonstige Aufwendungen wie

  • Krankenhausleistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Aufwendungen für die häusliche Krankenpflege
  • Fahrkosten und Unterkunftskosten, sobald auswärtige ambulante Leistungen in Anspruch genommen werden.

Unser Tipp

Damit Sie später auch garantiert von Ihrer privaten Krankenversicherung aufgenommen werden und das zu günstigen Beiträgen, schließen Sie rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung ab.

Haben Sie noch weitere Fragen zur Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll? Gerne beraten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Münter & Wihan GmbH in Berlin Sie persönlich. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und freuen uns auf Ihren Kontakt.

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