Die Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen

Lehrerinnen und Lehrer erhalten bereits ab dem ersten Tag im Dienst die sogenannte Beihilfe. Als Ergänzung benötigen Sie hier eine private Krankenversicherung der DBV, die die entstehenden Restkosten übernimmt. Denn der Dienstherr kommt im Rahmen der Beihilfe für Lehrer:innen, Anwärter:innen und Referendare immer nur für einen Teil der Krankheitskosten auf. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen gibt einen Überblick!

Sinn und Zweck

der Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte

Als Lehrerin oder Lehrer erhalten Sie – je nach Familienstand, Anzahl der Kinder und Dienstherr – 50, 60 oder 70 Prozent Beihilfe. Dieser sogenannte Beihilfesatz gibt an, in welcher Höhe sich der Dienstherr an den entstehenden Krankheitskosten beteiligt. Je höher der Satz, desto mehr Kosten werden vom Staat übernommen.
 
Allerdings deckt die Beihilfe eben immer nur einen Teil der Kosten ab. Es verbleiben also 30, 40 oder 50 Prozent Ihrer Behandlungs- und Krankheitsaufwendungen. An dieser Stelle kommt die Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte der Deutschen Beamtenversicherung ins Spiel. Denn sie ist an die Beihilfe angepasst und übernimmt die verbleibenden Kosten.
 
Beamtinnen und Beamte können die Beihilfe nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen. Denn die gesetzlichen Kassen bieten schlicht keine entsprechend angepassten Tarife an. Versichern Sie sich dennoch gesetzlich, zahlen Sie den vollen Beitrag aus Ihrem Bruttogehalt. Behandlungen und andere Leistungen rechnen Ihre Ärzte dann über das Kärtchen direkt mit der Versicherung ab. Die Beihilfe bleibt weitgehend außen vor.

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Die Krankenversicherungen für Beihilfeberechtigte der DBV

Die Beihilfe ist für Lehrer ein immenser Vorteil, denn sie können sich deutlich günstiger als andere Berufsgruppen privat krankenversichern. Mit den Versicherungslösungen der DBV profitieren Sie dann unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Wir übernehmen Honorare auch dann, wenn sie – etwa durch eine Honorarvereinbarung – über den gesetzlichen Gebührensätzen von GOÄ und GOZ liegen
  • Sie erhalten die Inanspruchnahme von Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer komplett erstattet
  • Sie profitieren von weltweit gültigen Leistungen, wobei Sie hier stets die Regelungen der Beihilfe Ihres Dienstherrn beachten sollten
  • Wir leisten beim Kauf von Sehhilfen sowie anderen Heil- und Hilfsmitteln grundsätzlich in voller Höhe
  • Sie erhalten einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie im Versicherungsjahr keine Leistungen – ausgenommen sind Vorsorgeuntersuchungen – in Anspruch nehmen

Flexibel anpassbar

Zahlreiche Zusatzbausteine ermöglichen Ihnen dabei eine stets flexible Anpassung Ihres Versicherungsschutzes!

Beihilfe bei Lehrer:innen – unsere günstigen Einstiegstarife

Auch die DBV weiß, dass Sie während des Studiums und in den ersten Dienstjahren noch kein volles Gehalt als Lehrkraft beziehen. Damit Sie die Beihilfe für Lehrer:innen trotzdem umfassend nutzen können, bieten wir Ihnen hier speziell angepasste Tarife für Berufseinsteiger:innen. Sie sind deutlich günstiger, bieten aber dieselben Leistungen.

Tipp:

Schließen Sie bereits während des Studiums eine Anwartschaft ab. So werden Sie später garantiert in die private Krankenversicherung der DBV aufgenommen. Die Anwartschaftsversicherung „konserviert“ dabei gewissermaßen Ihren Gesundheitszustand.

Wir beraten Sie gern

Sie möchten mehr über die Beihilfe, unsere angepassten Krankenversicherungen für Lehrer:innen oder die zahlreichen Leistungen erfahren? Wünschen Sie eine ausführliche Beratung rund um Ihre Möglichkeiten? Zögern Sie nicht lange und informieren Sie sich noch heute. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen steht Ihnen dafür gerne mit Rat und Tat zur Seite!

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Neugebauer GmbH & Co. KG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Termin vereinbaren 0214 33013860
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