DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte Leverkusen

Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte:innen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen

Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte haben in den ersten Jahren keine Absicherung gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit. Ohne Schutz stehen Sie im Fall der Fälle vor dem Nichts. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte:innen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen sind Sie hingegen auf der sicheren Seite. Wir geben einen Überblick!

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Bedeutung der Absicherung gegen Dienstunfähigkeit

Als Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter werden Sie nicht im klassischen Sinne berufsunfähig. Können Sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, stellt der Dienstherr die Dienstunfähigkeit fest. Wichtig dabei: Die Einschränkungen müssen dauerhaft bestehen oder zumindest nach Einschätzung des Arztes auf absehbare Zeit nicht wieder verschwinden.
 
Die Folgen der Dienstunfähigkeit richten sich bei Verwaltungsbeamte:innen nach dem bereits erreichten beruflichen Status:

  • Bei Beamten auf Widerruf und Probe verfügt der Dienstherr die Entlassung. Sie erhalten hier keine Besoldung, Beihilfe oder Pension (mehr)
  • Beamte auf Lebenszeit können nicht entlassen werden. Bei Dienstunfähigkeit versetzt sie der Dienstherr in den Ruhestand und zahlt ein Ruhegehalt. Es liegt im Schnitt bei mindestens rund 1.800 Euro brutto pro Monat

Egal ob Sie Beamtin oder Beamter auf Probe oder Lebenszeit sind: Die Dienstunfähigkeit führt neben den persönlichen auch zu spürbaren wirtschaftlichen Schäden.
 
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte sorgen Sie hier an der richtigen Stelle vor. Denn wir zahlen Ihnen genau die monatliche Rente, die Sie für ein würdevolles Leben benötigen. So versorgen wir Sie auch nach der Entlassung aus dem aktiven Dienst in der Behörde.

Die DU-Klausel der Dienstunfähigkeitsversicherung

Generell handelt es sich auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte:innen nur um eine angepasste Berufsunfähigkeitsversicherung. Ihre Besonderheit ist die sogenannte DU-Klausel, wobei hier zwischen echter und unechter Klausel zu unterscheiden ist.
 
Bei einer echten DU-Klausel erkennt der Versicherer die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn an. Er selbst führt keine weiteren Prüfungen mehr durch. Sie erhalten die Rente, sobald Sie uns das Gutachten des Amtsarztes vorlegen.
 
Mit der unechten DU-Klausel erkennt der Versicherer eine Berufsunfähigkeit infolge von Dienstunfähigkeit nur nach eigener Überprüfung an. Sie tragen hier also das Risiko, dass der Dienstherr eine DU feststellt und sie entlässt, der Versicherer aber nicht von einer Dienstunfähigkeit ausgeht. Die unechte DU-Klausel hat für Verwaltungsbeamte daher immense Nachteile, die es zu vermeiden gilt.

Tipp

Entscheiden Sie sich für die DBV! Alle Tarife unserer Dienstunfähigkeitsversicherung enthalten eine echte DU-Klausel.

Leistungen der DU-Versicherung für Verwaltungsbeamte

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte entscheiden Sie sich für ein umfassendes und passgenaues Leistungspaket. Sie profitieren unter anderem von folgenden Leistungen sowie Vorteilen:

  • Sie bestimmen selbst über die Höhe der monatlichen Rente und passen diese damit immer an Ihr aktuelles Einkommen an
  • Mit der echten DU-Klausel tragen Sie kein Risiko, dass Dienstherr und Versicherer zu einem anderen Ergebnis kommen. Wir erkennen unsere Leistungspflicht sofort an
  • Mit der echten DU-Klausel tragen Sie kein Risiko, dass Dienstherr und Versicherer zu einem anderen Ergebnis kommen. Wir erkennen unsere Leistungspflicht sofort an
  • Wird die Dienstunfähigkeit erst später festgestellt, erhalten Sie die Leistungen der DU-Versicherung rückwirkend
  • Während wir die Rente zahlen, müssen Sie keine Beiträge mehr für die Dienstunfähigkeitsversicherung entrichten
  • Alle Prämien lassen sich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen

Wir beraten Sie gern

Möchten Sie mehr über die DU-Versicherung für Beamte:innen und Verwaltungsbeamte:innen erfahren? Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neugebauer GmbH & Co. KG in Leverkusen ist gerne für Sie da. Jetzt Termin vereinbaren!

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine DU-Versicherung leistet, wenn Sie Ihren Dienst als Beamtin oder Beamter aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben können. Die Leistung der Police besteht in der Zahlung einer monatlichen Rente.

Was kostet eine DU-Versicherung?

Die Beiträge richten sich in erster Linie nach Alter, Beruf, Gesundheitszustand und Rentenhöhe. So sind pauschale Aussagen nicht möglich.

Kann ich den Beitrag absetzen?

Ja, Sie können Beiträge für Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung als Sonderausgaben steuerlich absetzen!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Neugebauer GmbH & Co. KG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Termin vereinbaren 0214 33013860
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