Soldatenversorgung im Fall der Dienstunfähigkeit
Als Zeit- oder Berufssoldat tragen Sie ein erhebliches Risiko aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden. Das Soldatenversorgungsgesetz deckt nicht alle finanziellen Folgen eines Schadens hinreichend ab, den ein Soldat erleiden könnte – sei es durch Krankheit oder Unfall, im Dienst oder in der Freizeit, im In- oder Ausland.
Um Ihren Lebensstandard im Falle einer Dienstunfähigkeit halten zu können, sollten Sie sich frühzeitig absichern.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Neuschwander, Lydorf & Weirich
Bahnhofstr 4-6
66386 St. Ingbert-Rohrbach
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08:00 bis 20:00
sowie nach Vereinbarung
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