DBV Neuschwander, Lydorf & Weirich in St. Ingbert-Rohrbach Beihilfe

DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken über Beihilfe für Referendare und Lehrer

Beihilfe oder Kostenteilung – das sollten Sie als Referendar und Lehrer wissen

Als Referendar und Lehrer erhalten Sie mit dem Beamtenstatus die sogenannte Beihilfe. Damit werden die Kosten im Krankheitsfall teilweise von Ihrem Dienstherrn getragen. Bedenken Sie jedoch, dass es sich dabei nur um einen Anteil handelt. Die verbleibenden Kosten müssen Sie selbst mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken, absichern. Nur so erhalten Sie als Referendar und Lehrer einen Komplettschutz in jeder Lebenslage.

Die wichtigsten Informationen für Referendare und Lehrer zur Beihilfe

Wer bekommt Beihilfe?

Folglich haben Sie als Beamter auf Lebenszeit, Beamter auf Widerruf oder Probe Anspruch auf Beihilfe sowie Sie als Referendar auf dem Weg zum Lehrer. Angestellte Lehrer können den Vorteil der Fürsorgeleistungen nur mit einem älteren Vertrag genießen. Auch Ehepartner und Kinder von Beamten mit Anspruch auf Beihilfe können von der Kostenübernahme profitieren. Wichtig dabei ist, dass der Ehepartner mit seinem eigenen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleibt und nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt. Sie als Lehrer im Ruhestand haben ebenso die Möglichkeit Beihilfe zu empfangen.

In welchem Bereich liegt die Beihilfe für Referendare und Lehrer?

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken möchten Sie abschließend wissen lassen, wie hoch die Beihilfe nach dem Beihilfebemessungssatz der Beihilfeverordnung (BVO) ausfällt. Sie als Referendar und Lehrer ohne Kinder erhalten 50 %, wodurch Sie die restlichen 50 % mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern müssen. Bei mindestens zwei Kindern sind es 70 %, was genauso für berechtigte Ehepartner, eingetragene Lebensgefährten und Beamte im Ruhestand gilt. Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder erhalten 80 % Beihilfe.

Wir beraten Sie gern

Sie möchten sich gerne weiter über die Beihilfe und eine beihilfekonforme Krankenversicherung informieren? Gerne helfen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken Ihnen weiter und beraten Sie umfassend zu Ihrem Versicherungsbedarf als Referendar und Lehrer.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Neuschwander, Lydorf & Weirich
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66386 St. Ingbert-Rohrbach
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