DBV Neuschwander, Lydorf & Weirich in St. Ingbert-Rohrbach Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken

Sie als Student, Referendar und Lehrer sind täglich einem hohen Stresspotenzial ausgesetzt und stehen unter enormem Druck. Da verwundert es nicht, dass laut Statistik jeder zehnte Lehrer dienstunfähig wird und nicht das Rentenalter erreicht. Damit geht ohne eine zuverlässige Absicherung eine große finanzielle Herausforderung einher. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken sichern Sie sich für den Ernstfall bestens ab.

Wann sind Sie dienstunfähig?

Sollten Sie weniger als 50 % Ihrer Aufgaben für die nächsten 6 Monaten erfüllen können, sind Sie dienstunfähig und werden in den Ruhestand versetzt. Damit entfällt auch das monatliche Einkommen. Sie erhalten jetzt ein Ruhegehalt von Ihrem Dienstherrn, das sich auf maximal 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren beläuft. Damit entsteht eine erhebliche, finanzielle Lücke, die Sie dazu zwingt Ihren bisherigen Lebensstandard zu senken. Ferner erhalten Sie als Beamter auf Widerruf oder auf Probe und sogar junger Beamte auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit keinerlei Unterstützung. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken ist in dem Fall für Sie als Student, Referendar und Lehrer da und fängt Sie zuverlässig auf.

Darauf sollten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer achten:

Sie als Student, Referendar und Lehrer können zwar dienstunfähig, aber nicht berufsunfähig werden. Damit eine Dienstunfähigkeit anerkannt wird, sollten Sie die nachfolgenden Dokumente einreichen:

  • das Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
  • das Amtsärztliche Zeugnis

Darüber hinaus sollten Sie bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung genauer hinsehen und die „richtige“ und „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel beachten. Eine „richtige Klausel“ erkennt die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit an. Bei der „falschen Klausel“ wird die Berufsunfähigkeit nach der Anwendung der allgemeinen Absätze bewertet und Sie als Student, Referendar und Lehrer hätten bei einer Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Leistungen.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken? Gerne beraten wir Sie als Student, Referendar und Lehrer zu Ihren Möglichkeiten.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Neuschwander, Lydorf & Weirich
Bahnhofstr 4-6
66386 St. Ingbert-Rohrbach
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