Die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll der DBV Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken
Das Wichtigste im Überblick
Was bedeutet die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll?
Beginnen Sie eine Laufbahn als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll stehen Sie von Beginn an in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Daraus ergibt sich, dass Sie einerseits Verpflichtungen erfüllen müssen, genießen aber auch anderseits Rechte, wie auf lebenslange Fürsorge für sich und Ihre Familie.
Mit der sogenannten freien Heilfürsorge kommt der Dienstherr seiner Pflicht nach und übernimmt zu 100 % die Kosten im Krankheitsfall für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll. Eine andere Möglichkeit sein Leistungsversprechen zu erfüllten, besteht in der Beihilfe. In dem Fall erhalten Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll nur einen Teil der Kosten erstattet und müssen die Restkosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken selbst absichern. Ob Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe haben, ergibt sich aus den nachfolgenden Regelungen:
- Beamte der Bundespolizei haben generell Anspruch auf freie Heilfürsorge.
- Anspruch auf freie Heilfürsorge haben Beamte in acht Bundesländern.
- Davon ausgenommen sind Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz. Hier erhalten Beamte der Bereitschaftspolizei freie Heilfürsorge, alle anderen hingegen Beihilfe.
- Für Polizeianwärter in der Ausbildungszeit besteht nahezu überall Anspruch auf freie Heilfürsorge.
- Sobald Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll Ihren aktiven Dienst beenden, haben Sie Anspruch auf Beihilfe.
- Von der Beihilfe können auch berücksichtigungsfähige Angehörige profitieren.
- Es ist für den Erhalt der Beihilfe zwingend, die Restkosten in einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken
Das können Sie von der Beihilfe erwarten
Der Dienstherr unterstützt Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll mit der Beihilfe bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen ebenso wie bei Maßnahmen zur Früherkennung und Schutzimpfungen. Grundlage dafür ist, dass die Behandlung notwendig und angemessen ist.
Diese Leistungszuschüsse können Sie erwarten:
Wir beraten Sie gern
Haben Sie noch Fragen zur Beihilfe für Beamter der Polizei, Justiz und Zoll oder möchten Sie sich individuell beraten lassen? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken auf. Wir kümmern uns kompetent um Ihr Anliegen.
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Neuschwander, Lydorf & Weirich
Bahnhofstr 4-6
66386 St. Ingbert-Rohrbach
08:00 bis 20:00
sowie nach Vereinbarung
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