DBV Osnabrück Niendieker & Ogrzal oHG Private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung für Referendare und
Lehramtsanwärter der DBV Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück
Auch Referendare und Lehramtsanwärter haben bereits einen Anspruch auf Beihilfe und benötigen zur Ergänzung eine private Krankenversicherung. Diese schließt die Lücke zwischen den tatsächlichen Aufwendungen für medizinische Behandlung und der Erstattung des Dienstherrn. Mit den Lösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG in Osnabrück sind Sie hier vom ersten Diensttag an auf der sicheren Seite!
Bedeutung einer privaten Krankenversicherung
für Referendare und Lehramtsanwärter
Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit haben einen Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. In diesem Rahmen übernimmt der Dienstherr zwischen 50 und 80 Prozent aller Aufwendungen für medizinische Behandlung. Maßgebend für die Erstattung der Kosten im Rahmen der Beihilfe ist die Rechnung des jeweiligen Arztes, die Sie beim Dienstherrn (Beihilfestelle) zur Prüfung einreichen.
Referendare und Lehramtsanwärter werden in der Regel im Beamtenverhältnis beschäftigt. Daher besteht auch hier bereits ein Anspruch auf Beihilfeleistungen des Dienstherrn. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nicht nach der Art des Beamtenverhältnisses, sondern insbesondere nach dem Familienstand. Pensionierte Beamte erhalten bei allen Dienstherren einheitlich 70 Prozent Beihilfe.
Erhalten Sie beispielsweise 70 Prozent Beihilfe, übernimmt der Dienstherr von einer Rechnung über 1.000 Euro 700 Euro übernimmt. In Höhe der verbleibenden 300 Euro, also 30 Prozent der Aufwendungen, verbleibt eine Deckungslücke. Diese müssen Sie durch die Krankenversicherungspflicht mit einer privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter schließen. Die PKV übernimmt also die entsprechende Differenz.
Die gesetzliche Krankenversicherung (Krankenkasse) ist für Referendare und Lehramtsanwärter keine optimale Lösung. Denn hier verzichten Sie zum einen auf die Beihilfe, weil Sie keine einzureichenden Rechnungen vom Arzt erhalten. Zum anderen erhalten Sie keinen Arbeitgeber-Anteil, da dieses Konzept im Beamtenverhältnis unbekannt ist, und müssen den monatlichen Beitrag daher in voller Höhe aus Ihren Bruttobezügen bezahlen.
Beihilfe und Dienstherr
Wichtige Infos für Referendare und Lehramtsanwärter
Der „Arbeitgeber“ eines Beamten wird „Dienstherr“ genannt und hat eine sogenannte Fürsorgepflicht. Dies gilt auch für Referendare und Lehramtsanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf und Probe. Da das Beamtensystem ein eigenständiges Rechtskonstrukt ist, das in vielen Punkten vom üblichen Arbeitsrecht abweicht, gilt auch mit der Beihilfe ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem.
Die Beihilfe zeichnet sich dadurch aus, dass der Dienstherr nicht pauschal einen Teil der Versicherungsbeiträge übernimmt, sondern sich direkt an den Behandlungskosten beteiligt. Sie erhalten daher 50, 70 oder auch 80 Prozent der anfallenden Kosten ersetzt. Nur für den verbleibenden Teil der Aufwendungen benötigen Sie eine private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter, die dadurch entsprechend günstiger wird.
Der Beihilfesatz beträgt, sofern Sie keine oder maximal ein Kind haben, 50 Prozent. Ab dem zweiten Kind sowie im Ruhestand erhalten Sie 70 Prozent Beihilfe. Ihren Kindern steht ebenfalls Beihilfe zu, je nach Dienstherr entweder 70 oder sogar 80 Prozent. Auch Ihre Kinder benötigen daher eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Leistungen und Vorteile der DBV Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter
Zu den Leistungen und Vorteilen einer privaten Krankenversicherung für Lehrer der DBV gehören dabei unter anderem die folgenden:
Häufig gestellte Frage
Kann ich mir die Leistungen der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter der DBV selbst aussuchen?
Ja, das ist möglich. Durch das Bausteinmodell stellen Sie sich den konkreten Versicherungsschutz aus mehreren Modulen selbst zusammen.
Wie funktioniert die Beihilfe für Referendare und Lehrer?
Im Rahmen der Beihilfe übernimmt der Dienstherr zwischen 50 und 80 Prozent der tatsächlich anfallenden Krankheitskosten. Nur für den verbleibenden Teil der Aufwendungen, maximal also 50 Prozent der Kosten, brauchen Sie eine private Krankenversicherung.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja, alle Beiträge für die private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter der Deutschen Beamtenversicherung sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.
Kontaktieren Sie uns
DBV Deutsche Beamtenversicherung Niendieker & Ogrzal oHG
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49078 Osnabrück
Niendieker & Ogrzal oHG
Lotter Str. 35
49078 Osnabrück
08:30 bis 17:30
sowie nach Vereinbarung
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