Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Pascal Zajac in Düsseldorf

Sorge passgenau vor!

Vor allem in deinen ersten Jahren im öffentlichen Dienst sind die Folgen einer Dienstunfähigkeit schwerwiegend. Denn der Dienstherr entlässt dich ohne Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis. Um diese Risiken richtig abzudecken, brauchst du eine passgenaue Dienstunfähigkeitsversicherung. Mit der DBV Pascal Zajac in Düsseldorf entscheidest du dich dabei für einen erfahrenen Partner, was die Absicherung von Beamtinnen und Beamten angeht!

Funktionsweise

Was hinter der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer steckt

„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist“ (§ 44 Abs.1 Satz 1 BBG). So lautet die Definition der Dienstunfähigkeit, die nicht nur für Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, sondern auch für Dienstanfänger gilt.
 
Denn als Lehrerin oder Lehrer im Beamtenverhältnis auf Widerruf kannst du nur bei Dienstunfällen in den Ruhestand versetzt werden. Selbiges gilt, wenn du Beamtin oder Beamter auf Probe bist. Liegt kein Dienstunfall vor und wirst du dienstunfähig, erfolgt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Du verlierst also deinen beruflichen Status und alle Ansprüche, die du aktuell gegen deinen Dienstherrn hast.
 
Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit werden hingegen in den Ruhestand versetzt. Der Dienstherr zahlt dann ein Ruhegehalt, das sich nach den bereits geleisteten Dienstjahren und dem letzten Bruttogehalt richtet. Untergrenze ist die „Mindestpension“, die in Bayern (2022) etwa bei rund 1.800 Euro monatlich liegt.
 
Der Nachteil: In den ersten fünf bis sechs Jahren im öffentlichen Dienst bist du nicht über den Dienstherrn abgesichert. Du musst dich daher selbst um die Absicherung gegen die Folgen einer Dienstunfähigkeit kümmern. Hier kommt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Pascal Zajac in Düsseldorf ins Spiel.

Die „echte“ DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Grundsätzlich handelt es sich bei der Dienstunfähigkeitsversicherung um eine modifizierte Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn Sie beinhaltet eine sogenannte DU-Klausel, wobei du zwischen der „echten“ und der „unechten“ Klausel unterscheiden musst:

  • Nur mit der „echten“ DU-Klausel wird die vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit auch von der Versicherung als solche anerkannt. Du giltst daher direkt als berufsunfähig, wenn dich dein Dienstherr für dienstunfähig erklärt.
  • Mit einer „unechten“ DU-Klausel führt der Versicherer weitere Prüfungen durch. Du musst also zusätzlich zur Dienstunfähigkeit auch berufsunfähig im Sinne der Police sein. Bist du das nicht, bekommst du keine Leistungen – auch wenn du deinen Beamtenstatus bereits verloren hast.

Daher verzichtet die Deutsche Beamtenversicherung in allen Tarifen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer auf „unechte“ DU-Klauseln. Wir erkennen das Gutachten des Amtsarztes ohne weitere Prüfung an und zahlen unverzüglich die vereinbarte DU-Rente aus. Dabei leisten wir auch rückwirkend, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit erst später feststellt.

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Leistungen & Vorteile

Bei Dienstunfähigkeit optimal abgesichert!

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung entscheidest du dich für eine ganzheitliche Absicherung gegen die oft teuren Folgen der Dienstunfähigkeit. Du profitierst bei der DBV Pascal Zajac in Düsseldorf unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung und werden dich nicht an einen Beruf, den du theoretisch ausüben könntest, verweisen
  • Durch die „echte“ DU-Klausel erkennen wir das Gutachten deines Dienstherrn ohne weitere Prüfung an
  • Du entscheidest selbst, wie hoch deine monatliche Rente im Fall der Dienstunfähigkeit ausfällt
  • Durch Nachversicherungsgarantien erhöhst du die vereinbarte Rente auch ohne erneute Gesundheitsfragen
Dienstunfähigkeitsversicherung Düsseldorf | DBV Düsseldorf Pascal Zajac

Häufig gestellte Frage

Wer stellt die Dienstunfähigkeit fest?

Der Amtsarzt auf Antrag des Beamten oder Dienstherrn. Eine Dienstunfähigkeit wird bejaht, wenn der Amtsarzt feststellt, dass der Beamte voraussichtlich dauerhaft nicht mehr voll dienstfähig ist.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit: Basiert auf einem privaten Versicherungsvertrag, du musst in der Regel für mindestens sechs Monate außerstande sein, deinen letzten Beruf zu mehr als 50 Prozent auszuüben.+

Dienstunfähigkeit: Ist gesetzlich geregelt. Wenn du innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten für drei Monate keinen Dienst geleistet hast und der Zustand voraussichtlich bestehen bleibt, geht der Dienstherr von einer Dienstunfähigkeit aus. 

Brauche ich eine DU?

Ja, besonders für Dienstanfänger ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer unverzichtbar. Denn sie erhalten keinerlei staatlichen Leistungen, wenn sie dienstunfähig sind.

Kontaktieren Sie uns

DBV Bezirksdirektion Pascal Zajac

Du möchtest weitere Informationen rund um die Themen Dienstunfähigkeit, Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Beamtenverhältnis erhalten? Wünschst du ein erstes Angebot? Zögere nicht und vereinbare noch heute einen Termin bei deiner DBV Pascal Zajac in Düsseldorf. Wir freuen uns schon auf dich!

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