Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte

Flexibel & unverzichtbar!

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Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht und entscheiden daher selbst, ob sie in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten.
Insbesondere die PKV bietet dabei einen an den Bedarf von Beamten angepassten Schutz, der sich flexibel erweitern oder einschränken lässt.

Wir geben einen Überblick über die Funktionsweise und Vorteile der privaten Krankenversicherung.

Funktionsweise und Leistungen der privaten Krankenversicherung für Beamte

Mit der privaten Krankenversicherung für Beamte der DBV Pascal Zajac in Düsseldorf entscheiden Sie sich für eine bedarfsgerechte Ergänzung Ihres Beihilfeanspruchs. Die PKV besteht aus einem Grundtarif, der weitgehend den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht, und kann mit Zusatzbausteinen erweitert werden. Zwischen gesetzlichem und privatem System gibt es darüber hinaus einige grundlegende Unterschiede:

  • Die GKV ist ein Solidarsystem. Jeder Versicherte zahlt den prozentual gleichen Teil seines Einkommens als Beitrag. Auf der anderen Seite gibt es auch bei den Leistungen keine Unterschiede, sie werden vom Gesetzgeber Jahr für Jahr neu festgelegt. Anpassungsmöglichkeiten sind kaum vorhanden.
  • Bei der PKV richtet sich der Beitrag nach Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Tarif. Versicherte entscheiden selbst, welche Leistungen ihnen wichtig sind, und schließen mit der DBV einen zivilrechtlichen Versicherungsvertrag ab. Einseitige Leistungsanpassungen sind dadurch nicht möglich, alle Leistungen sind lebenslang garantiert.

Die PKV für Beamte ist damit insgesamt flexibler und bietet mehr Möglichkeiten, einen individuellen Gesundheitsschutz „zusammenzubauen“. Zu den Zusatzbausteinen, die Sie je nach Bedarf auswählen können, gehören etwa:

  • Zahnersatz: Sowohl hochwertigen Zahnersatz als auch Zahnprophylaxe, etwa die jährlichen Reinigungen, übernehmen wir vollständig.
  • Wahlleistungen: Im Krankenhaus können Sie sich beispielsweise für Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer bei stationärer Unterbringung entscheiden.
  • Tagegeld: Wir zahlen Ihnen einen festgelegten Betrag für jeden Tag im Krankenhaus aus, mit dem Mehrkosten abgedeckt sind.
  • Alternative Behandlungsmethoden: Heilpraktikerleistungen und andere alternative Behandlungen erstatten wir vollständig.
  • Beitragsrückerstattung: Nehmen Sie ein Jahr keine Leistungen der PKV in Anspruch, erhalten Sie einen Teil der Beiträge zurück. Vorsorgeuntersuchungen haben auf die Rückerstattung keinen Einfluss.

Individuell anpassbar

Als Beamtin oder Beamter entscheiden Sie in der PKV selbst, welche Bausteine Sie für Ihren Versicherungsschutz abschließen. Selbstverständlich können Sie auch nur den Grundschutz, der weitgehend der GKV entspricht, wählen.

Die Beihilfe: So beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten

Sofern keine freie Heilfürsorge gewährt wird, steht Beamten im Bundes- und Landesdienst eine sogenannte Beihilfe zu. Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung, im Rahmen derer der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Voraussetzung für die Zahlung von Beihilfeleistungen ist eine Rechnung vom Arzt, von der Apotheke oder vom Krankenhaus, weshalb gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte nur selten Beihilfe erhalten.
 
Wie hoch die Beihilfe ausfällt, hängt von den anwendbaren Beihilfebemessungssätzen ab. Sie geben an, in welcher Höhe die Krankheitskosten übernommen werden und wie hoch der entsprechende Eigenanteil ist:

  • Beamte mit maximal einem Kind: 50 Prozent
  • Beamte mit zwei oder mehr Kindern: 70 Prozent
  • Ehegatten eines beihilfeberechtigten Beamten: 70 Prozent
  • Kinder von Beamtinnen und Beamten: 80 Prozent
  • Beamte im Ruhestand wegen Alters oder Dienstunfähigkeit: 70 Prozent

Die verbleibenden 20 bis 50 Prozent der in Rechnung gestellten Krankheitskosten werden von der beihilfekonformen PKV der DBV übernommen. Die PKV für Beamte wird daher auch als „Restkostenabsicherung“ bezeichnet.

Die Beihilfe

Um Beihilfe zu erhalten, stellen Sie einen entsprechenden Antrag beim Dienstherrn. Diesem fügen Sie die Rechnungen in Kopie bei. Die Beihilfestelle prüft den Antrag und setzt die Beihilfe anschließend mit Bescheid fest.

Vorteile und Zweck der DBV PKV für Beamte

Mit der privaten Krankenversicherung der DBV für Beamte profitieren Sie von einem an Ihren Bedarf angepassten Schutz vor den hohen Kosten ärztlicher Behandlungen. Einige Vorteile der PKV im Überblick:

  • Baustein-Modell für individuelle Zusammenstellung der gewünschten Leistungen
  • Schnelle Bearbeitung von Erstattungsanträgen und Auszahlung
  • Anpassungsmöglichkeit, wenn sich der Beihilfesatz ändert
  • Erweiterung oder Einschränkung des Versicherungsschutzes jederzeit möglich
  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort

Die Hauptaufgabe der PKV ist, den nach der Beihilfe verbleibenden Teil der Kosten für Beamte zu übernehmen. Sie hat den Vorteil, dass Sie nur eine „Teil-Krankenversicherung“ abschließen und der Beitrag entsprechend niedriger ausfällt.

Private Krankenversicherung für Beamte

Kosten und steuerliche Absetzbarkeit

Wie hoch der Beitrag zur PKV für Beamte ausfällt, lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn die Höhe der Prämie hängt von Ihrem Alter, Ihrem Beihilfesatz, dem Gesundheitszustand, den gewählten Leistungen und weiteren Faktoren ab.
 
Der Teil der Beiträge, der auf den Grundtarif entfällt, ist steuerlich voll als Sonderausgabe absetzbar. Wir übermitteln die entsprechenden Daten direkt ans Finanzamt, sodass Sie sich hier um nichts mehr kümmern müssen!

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Häufig gestellte Frage

Kann ich mir die Leistungen der PKV selbst aussuchen?

Ja, durch das Baukasten-System unserer PKV für Beamte entscheiden Sie selbst, welche Leis-tungen Sie mitversichern möchten und welche nicht.

Welche Besonderheiten gelten bei Beamten in der PKV?

Beamte haben einen Beihilfeanspruch, durch den sie sich nicht „voll“, sondern nur zu 50 bis 30 Prozent krankenversichern müssen. Der Beitrag zur PKV ist entsprechend niedriger als bei einer vergleichbaren Vollversicherung.

Wie hoch sind die Beihilfesätze?

Die Beamtin oder der Beamte selbst erhält 50 bis 70 Prozent, Beamtenkindern steht 80 Pro-zent Beihilfe zu. Die Beihilfesätze schwanken zwischen den einzelnen Dienstherrn allerdings minimal.

Sind PKV-Beiträge von Beamten steuerlich absetzbar?

Ja, alle Beiträge zur PKV sind als Sonderausgaben absetzbar, soweit sie auf den Grundtarif entfallen. Prämien für Wahlleistungen können nicht abgesetzt werden.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Pascal Zajac

Graf-Adolf-Straße 16
40212 Düsseldorf
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