Dienstunfähigkeitsversicherung
Der Dienst eines Feuerwehrbeamten kann ihn an seine körperlichen Grenzen bringen. Schließlich gehört dieser zu den Berufen, die einem Menschen körperlich und psychisch alles abverlangen. Die Folge dieser hohen Belastungen ist ein hohes Risiko, dienstunfähig zu werden.
Die Arbeit von Feuerwehrbeamten ist nicht nur körperlich, sondern auch mental eine große Herausforderung. Sie arbeiten bei Einsätzen fast immer unter einem enormen Zeitdruck, den sie bewältigen müssen. Darüber hinaus werden Sie häufig Zeuge von tragischen Unfällen und Folgen schwerwiegender Katastrophen. Da Sie alles daransetzen diese zu vermeiden oder die Folgen einzudämmen, kann ein Misslingen psychische Langzeitschäden hinterlassen.
Mittlerweile werden 10% der Feuerwehrbeamten im Laufe ihrer Karriere Opfer einer posttraumatischen Belastungsstörung. Da dieses leider noch zu selten zur Sprache kommt, bleibt es zunächst häufig unbehandelt. In Folge dessen droht der Ernstfall der Dienstunfähigkeit. Wer mental nicht mehr belastbar ist, wird mit ziemlicher Sicherheit von seinem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt.
Die Folgen können verheerend sein und nicht zuletzt Ihre finanzielle Existenz bedrohen. Sorgen Sie lieber für den Ernstfall vor und sichern Sie sich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ab. Vor Ort machen wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot und stellen Ihnen die Versicherungslösung im Detail vor.
Die passende Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrmänner
Da es sich beim Dienst als Feuerwehrbeamte um einen mit höchsten Anforderungen handelt, sollten Sie sich mit einer passenden Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Hierbei handelt es sich um eine der bedeutsamsten Versicherungen, da die Gefahr der Dienstunfähigkeit vor allem für einen Feuerwehrbeamten allgegenwärtig ist. In Folge der Dienstunfähigkeit ist der Feuerwehrbeamte zumindest für eine gewisse Zeit nicht dazu in der Lage, seinen Dienst auszuführen. Schlimmstenfalls muss er gar den gesamten Dienst als Feuerwehrbeamter quittieren.
Die Dienstunfähigkeit sorgt dafür, dass Sie von Ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden. Dies hat nicht nur die Folge, dass Sie Ihrem Traumberuf nicht mehr nachkommen können, sondern darüber hinaus müssen Sie auch schwerwiegende finanzielle Einbußen hinnehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Beamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit sind. Jeder Beamtenstatus muss finanziell einstecken, wenn es zur Dienstunfähigkeit kommt - der eine mehr, der andere weniger. Wer sich nicht adäquat absichert, muss damit leben, dass der vorherige Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden kann. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sichert Sie zuverlässig und leistungsstark für den Ernstfall ab.
Die Dienstunfähigkeit
Wer dienstunfähig ist, kann seinen Dienst nicht mehr ausüben. Im Gegensatz dazu steht die allgemeine Berufsunfähigkeit. Diese sagt aus, dass zwar der spezielle Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, eine andere Tätigkeit jedoch möglich ist. Eine Berufsunfähigkeit muss im Gegensatz zur Dienstunfähigkeit ärztlich attestiert werden. Ihr Dienstherr kann Sie ohne eine ärztliche Untersuchung für dienstunfähig erklären.
Beachten Sie die Dienstunfähigkeitsklausel
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie dringend darauf achten, dass diese eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Ansonsten kann im Falle der Dienstunfähigkeit eine finanzielle Misere drohen. Bei Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel greift der Versicherungsschutz bereits dann, wenn der Feuerwehrbeamte dienstunfähig geworden ist. Dies ist sehr wichtig, da eine Dienstunfähigkeit nicht immer gleich eine Berufsunfähigkeit bedeuten muss. Wer keine Dienstunfähigkeitsklausel hat, erhält die Unterstützung der Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn ein Amtsarzt attestiert hat, dass auch eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe
Als Beamtenanwärter stehen Ihnen gegen Ihren Dienstherrn keinerlei Ansprüche zu, wenn Sie dienstunfähig werden. Hiervon gibt es lediglich eine Ausnahme. Sollte die Ursache der Dienstunfähigkeit während der Dienstausübung entstanden sein, haben Sie einen Anspruch auf Ruhegehalt. Sie werden in den Ruhestand versetzt und erhalten eine geringe monatliche Unterstützung Ihres Dienstherrn.
Allerdings entsteht die Dienstunfähigkeit auch sehr häufig aufgrund eines Unfalls in der Freizeit. Dann müssen Sie komplett auf die Fürsorge Ihres Dienstherrn in Form eines Ruhegehalts verzichten. Die Folge der Dienstunfähigkeit ist, dass Sie Ihre Ausbildung bzw. Probezeit abbrechen müssen. Anschließend werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Sollten Sie bereits fünf Jahre berufstätig gewesen sein und davon mindestens drei Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Sie einen Anspruch auf eine geringe Erwerbsminderungsrente. Dies wird bei jungen Beamtenanwärtern jedoch selten der Fall sein.
Aus diesem Grund sollten Sie vor allem als Beamter auf Widerruf oder Probe für eine private Absicherung im Ernstfall sorgen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie sich für den Fall der Dienstunfähigkeit eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente sichern.
Wir haben im Bereich des Dienstunfähigkeitsschutzes spezielle Versicherungslösungen entwickelt. Mit der Dienstanfänger Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erhalten Beamtenanwärter eine effektive Kombi-Lösung. Sie erhalten nicht nur einen leistungsstarken Schutz vor den Folgen der Dienstunfähigkeit, sondern sorgen darüber hinaus mit einem effektiven Altersvorsorgeprodukt für Ihr Alter vor. Dabei stehen Ihnen die unterschiedlichsten Rentenprodukte zur Auswahl. Egal, ob Sie auf Nummer sicher gehen möchten oder renditenorientiert Geld anlegen möchten - Wir haben die richtige Vorsorgelösung für Sie.
Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit
Als Beamter auf Lebenszeit profitieren Sie im Falle der Dienstunfähigkeit von der Unterstützung Ihres Dienstherrn. Sie werden in den Ruhestand versetzt und erhalten ein monatliches Ruhegehalt. Anders als bei anderen Beamten wird den Feuerwehrbeamten der Anspruch auf Ruhegehalt ohne die fünfjährige Wartezeit sofort nach Eintritt in das Beamtendasein auf Lebenszeit gewährt.
Die Höhe des Ruhegehalts bemisst sich an Ihren geleisteten Dienstjahren und beträgt maximal 71,75 % Ihrer zuletzt erhaltenen Bezüge (nach 40 Dienstjahren). Hier wird deutlich, dass auch mit dem Maximum an Ruhegehalt eine große Versorgungslücke besteht, die Sie effektiv schließen sollten. Nur so können Sie trotz Ruhestand Ihren Lebensstandard aufrechterhalten.
Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie effektiv Versorgungslücken schließen. Sie erhalten die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente und müssen kein wirtschaftliches Fiasko befürchten.
Im Hinblick auf die Reformgesetze der letzten Jahre wird deutlich, dass Sie sich als Feuerwehrbeamter nicht zu sehr auf das Ruhegehalt Ihres Dienstherrn verlassen sollten. Schließlich wurden die Bezüge erst kürzlich um satte 4% gekürzt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch in Zukunft weitere Kürzungen vorgenommen werden könnten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sorgt dafür, dass Sie auf der sicheren Seite sind.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen? Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ausführlich zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung und weiteren Vor- und Versicherungsmöglichkeiten für Beamte der Feuerwehr.
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