Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge ist eine Form der Krankenfürsorge, die Bund oder Länder ihren Beamten gewährt. Der Dienst mancher Beamter bringt es mit sich, dass sie oftmals Gesundheit oder Leben aufs Spiel setzen müssen. Ursprünglich war die Hauptaufgabe von Feuerwehrbeamten, Brände zu löschen. Im Laufe der Zeit sind neue Aufgaben dazugekommen. Feuerwehrbeamte sind Allrounder. Ihre Aufgaben sind kurzgefasst: retten, bergen, löschen, schützen.
Aufgrund ihres Berufsrisikos ist eine private Absicherung für Feuerwehrbeamte kaum möglich bzw. unzumutbar. Für diese Beamte übernimmt der Dienstherr die entstehenden Krankheitskosten.
Die Leistungen der Heilfürsorge sind vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu gehören unter anderem: die medizinische Versorgung im Krankheitsfall, zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, stationäre Behandlungen im Krankenhaus, medizinische Reha-Maßnahmen, ambulante ärztliche Versorgung und Vorsorgemaßnahmen.
Die Versorgung von Feuerwehrbeamten ist in Deutschland Ländersache und unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Bundesländern haben Feuerwehrbeamte auch nach Ausbildung und Probezeit Anspruch auf Heilfürsorge.
Was bedeutet freie Heilfürsorge?
Die Leistungen und auch die Versorgungslücken der Heilfürsorge sind vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Allerdings muss der Feuerwehrbeamte keine monatlichen Beiträge für seine Absicherung im Krankheitsfall zahlen. Ihm wird ein angemessener Betrag auf seine Besoldung angerechnet. Der Betrag beträgt etwa 1,5% des Soldes. Die Höhe ist nicht bundeseinheitlich geregelt und kann von Bundesland zu Bundesland variieren.
Besteht ein Anrecht auf freie Heilfürsorge, hat dieses nach dem Subsidiaritätsprinzip Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.
Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?
Die Regelungen der freien Heilfürsorge und Beihilfe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Heilfürsorgeberechtigt ist der Feuerwehrbeamte grundsätzlich nur während seiner aktiven Dienstzeit. Familienangehörige haben gegebenenfalls Anspruch auf Beihilfe.
Spätestens wenn der Feuerwehrbeamte in den Ruhestand geht, tritt an die Stelle der Heilfürsorge die Beihilfe.
Leistungen der freien Heilfürsorge
Heilfürsorgeberechtigte haben einen direkten Anspruch auf Sachleistungen, beispielsweise ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Der Dienstherr übernimmt die Kosten der erstattungsfähigen Aufwendungen zu 100%.
Zu den Leistungen zählen:
- vorbeugende Gesundheitsfürsorge
- ambulante ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
- bei Schwangerschaft und Entbindung Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
- zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
- Behandlung im Krankenhaus
- Behandlung in medizinischen Rehabilitationseinrichtungen
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Nachteile der freien Heilfürsorge
Feuerwehrbeamte mit freier Heilfürsorge werden nicht wie privat Versicherte behandelt, wie es bei Beamten mit Beihilfe der Fall ist, sondern werden versicherungsleistungstechnisch eher gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gleichgestellt. Beispielsweise werden privatärztliche Rechnungen mit höheren Gebührensätzen von der Heilfürsorgestelle nicht anerkannt. Auch die zahnärztliche Versorgung entspricht den gesetzlichen Leistungen.
Die Heilfürsorgestelle kennt nur Rechnungen an, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Über die freie Heilfürsorge hinausgehende Aufwendungen sind teilweise im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig oder müssen selbst bezahlt werden.
Die Qualität und der Umfang der Leistungen stellen eine Regelversorgung dar, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für mehr Komfort in der medizinischen Versorgung können zum Teil ergänzende private Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen abgeschlossen werden.
Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig
Die DBV bietet Ihnen:
- Auslandsreiseversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- stationäre und ambulante Zusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Pflegezusatzversicherung
Die Leistungen der freien Heilfürsorge für Zahnersatz und moderne Zahnbehandlungen orientieren sich an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, beim Zahnarzt können auf Feuerwehrbeamte mit freier Heilfürsorge unter Umständen enorme Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe zukommen, die von der Heilfürsorge nicht übernommen werden.
Die Übernahme bestimmter Leistungen wird bei freier Heilfürsorge von vornherein ausgeschlossen, beispielsweise die Zahnreinigung. Auch bei doppeltem Festzuschuss verbleiben hohe Eigenanteile, insbesondere bei sehr hochwertigem und teurem Zahnersatz. In der Regel müssen dennoch etwa 50 – 80 % der Kosten als Eigenanteil privat aufgebracht werden.
Spätestens wenn Feuerwehrbeamte in Ruhestand gehen, endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge.
UNSER TIPP
Hohe Kosten wie für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen oder Leistungen durch einen Heilpraktiker, die nicht von der Heilfürsorge übernommen werden, können Sie mit der Anwartschaft Plus der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig absichern.
Was ändert sich für Feuerwehrbeamte im Ruhestand?
Feuerwehrbeamte, die pensioniert werden, haben Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet konkret: 70 % der Kosten bei Krankheit und Pflege sowie für Vorsorgemaßnahmen werden vom Dienstherrn erstattet. Die restlichen 30 % müssen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Mit steigendem Alter treten immer mehr Krankheiten und gesundheitliche Beeinträchtigungen auf. Möchten Sie jetzt in die private Krankenversicherung eintreten, wird zuerst Ihr Gesundheitszustand überprüft. Von diesem Ergebnis hängen eine Aufnahme in die private Krankenversicherung und die Höhe der Beiträge maßgeblich ab.
Das bedeutet: Der Beitritt in die private Krankenversicherung ist zu diesem Zeitpunkt meist nur mit hohen Risikozuschlägen auf den monatlichen Beitrag verbunden oder nur im Basistarif möglich. Den Beiträgen des Basis-Tarifs werden nur Eintrittsalter und Geschlecht des Versicherungsnehmers zugrunde gelegt, ohne Rücksicht auf den Gesundheitsstatus.
Mit dem Basistarif werden Sie weiterhin nur mit den Regelleistungen, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung versorgen würde, begnügen müssen. Auch hier können Sie mit hohen Beiträgen rechnen. Jedoch darf der Beitrag die Höchstquote der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Für dieses Problem können Sie mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig schon zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn vorsorgen.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern sich Feuerwehrbeamte mit freier Heilfürsorge die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig zu den Konditionen, die bei Abschluss der Anwartschaft festgelegt wurden.
Es gibt zwei Varianten der Anwartschaftsversicherung, die kleine und die große Anwartschaft.
Wissen Sie bereits, dass Sie in absehbarer Zeit Anspruch auf Beihilfe haben werden, können Sie mit der kleinen Anwartschaft diese kurze Zeit überbrücken. Beim Abschluss wird der zu diesem Zeitpunkt festgestellte Gesundheitszustand festgehalten. Der Faktor Alter fällt bei einem kurzen Zeitraum kaum ins Gewicht. Aktivieren Sie die private Krankenversicherung, wird Ihr Beitrag auf Grundlage des aktuellen Alters, des Gesundheitszustandes und den von Ihnen gewünschten Leistungen ermittelt.
Vorteile kleine Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig: Die Beiträge zur kleinen Anwartschaft sind gering. Mit den Beiträgen werden nur die Verwaltungskosten abgedeckt.
Nachteil: Es werden noch keine Altersrückstellungen gebildet. Die späteren Beiträge zur Krankenversicherung sind höher, um noch genügend Rückstellungen bilden zu können.
Wissen Sie dagegen, dass Sie noch längere Zeit Heilfürsorge erhalten, ist die große Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig die optimale Lösung.
Vorteile:
- Alter und Gesundheit bei Abschluss werden als Faktoren zur Beitragsermittlung und zur Aufnahme herangezogen
- Während der Dauer der Anwartschaft werden bereits notwendige Rückstellungen gebildet
- Die späteren Beiträge sind gering
Die monatlichen Beiträge der großen Anwartschaft sind höher als die Beiträge zur kleinen Anwartschaft.
Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig
Privat Krankenversicherte, gesetzlich Versicherte und auch Feuerwehrbeamte mit freier Heilfürsorge sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Damit sollen die hohen Kosten, sollte der Feuerwehrbeamte zum Pflegefall werden, gedämpft werden. Die gesamten Kosten deckt die Versicherung nicht ab. Im Pflegefall wird nur ein Zuschuss zu den Aufwendungen gezahlt.
Die Pflegeversicherung und die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie gemeinsam abschließen.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bietet Ihnen dazu ein Produkt, mit dem Sie flexibel vorsorgen können und das sich ganz auf Ihre Wünsche einstellt. Eine Pflegeversicherung, die Sie in jedem Alter und für jede Pflegestufe unkompliziert absichert: die Pflegevorsorge Vario.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur freien Heilfürsorge für Feuerwehrbeamte? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig auf. Wir beraten Sie gern zu Ihrem inidivuellen Versicherungsbedarf.
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
09:00 bis 18:00
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