DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen. Kosten für notwendige Umbauten, Unterstützung durch Pflegepersonal oder stationäre Pflege müssen aufgebracht werden. Pflegebedürftige Menschen können dies aus den eigenen Mittel oft nicht finanzieren. Unsere Gesellschaft wird immer älter, Lebenserwartungen steigen, es gibt immer weniger junge Menschen. Je älter die Bevölkerung, desto höher ist die Zahl der Pflegebedürftigen. Aus diesem Grund wurde die Pflegepflichtversicherung eingeführt.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch von der gesetzlichen, sozialen Pflegeversicherung erfasst. Arbeitgeber übernehmen, wie bei der Krankenversicherung, einen Teil der Beiträge und führen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil direkt an die Pflegekasse ab. Als Entschädigung für die Mehrkosten der Arbeitgeber wurde (Ausnahme Sachsen) ein Feiertag gestrichen. Arbeitnehmern entsteht dadurch ein weiterer Arbeitstag.

Freiberuflich Tätige und Selbstständige tragen die gesamten Kosten allein.

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung richten sich, wie Beiträge zur Krankenversicherung, nach der Höhe des Einkommens. Die Leistungen werden ebenfalls als Sachleistung gewährt. Aufgrund der zunehmenden Zahl Pflegebedürftiger und der Funktionsweise der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung können die steigenden Kosten immer weniger abgedeckt werden.

Private Pflegeversicherung

Privat Versicherte müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse abschließen, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig.

Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, wird bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig das Prinzip der Kostenerstattung angewandt. Der Versicherte erhält eine Privatrechnung vom Leistungserbringer und ist für die Bezahlung selbst verantwortlich. Die Rechnung reicht er bei seiner Pflegeversicherung ein, die ihm den Betrag gemäß den vertraglichen Bedingungen erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip.

Von den Beiträgen werden, wie bei der Krankenversicherung, Altersrückstellungen gebildet, die nach und nach aufgelöst werden und die zu erwartende Zunahme an Leistungsansprüchen abfedern. Beamte zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif für die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten. Der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung wird nicht nach Einkommen, sondern nach dem Alter und Gesundheitszustand ermittelt.

Die private Absicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ist im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ein tragbares System. Altersrückstellungen, die im Versicherungslauf gebildet werden, sichern die vereinbarte Kostendeckung im Pflegefall ab.

Wechsel gesetzliche und private Pflegeversicherung

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen in die private Pflegekasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig wechseln. Aufnahmebedingungen und Leistungen von gesetzlichen und privaten Pflegekassen sind nahezu identisch.

Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bringt einige Probleme mit sich. Denn:

  • Die Versicherungsbeiträge der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig richten sich nach dem Gesundheitszustand des Versicherten, der durch ärztliche Befunde und Gutachten bzw. eine Gesundheitsprüfung festgestellt wird. Die Beiträge chronisch kranker oder älterer Versicherungsnehmer sind deutlich höher als Beiträge gesunder und junger Privatversicherter.
  • Eine kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, ist in der privaten Pflegeversicherung nicht möglich. Jedes Familienmitglied muss einen separaten Vertrag abschließen.

Ort der Pflege

Die ambulante, häusliche Versorgung übernehmen ehrenamtliche Personen, meist Familienangehörige. Die Pfleger erhalten pauschale Leistungen, ein steuerfreies Pflegegeld.

Übernimmt die Pflege ein Pflegedienst, werden Pflegegeld und die Erstattung für Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen privat aufgebracht werden.

Tages- oder Nachtpflege

Möglich ist eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen, der zu Hause lebt. Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Familie oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Stationär

Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • alle versicherungspflichtigen und -berechtigten haben Anspruch auf die Aufnahme, sowohl in die private als auch in die gesetzliche Pflegeversicherung
  • die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verwehrt werden
  • solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen
  • Angehörige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert werden

Die Pflegepflichtversicherung wird in der Regel gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.

Freiwillig gesetzlich Versicherte sind nicht verpflichtet, ihre Pflegeversicherung ebenfalls gesetzlich abzuschließen. Hier kann auch eine private Versicherung, beispielsweise die Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig, in Betracht kommen. Wenn das Einkommen eines gesetzlich Versicherten ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, kann er sich auch privat versichern.

Pflegepflichtversicherung im Detail

Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheiden sich kaum voneinander. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monaten bestehen
  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
  • Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung
  • Pflege ambulant, teilstationär oder stationär

Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Geprüft werden sechs Lebensbereiche des Antragstellers. Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungsansprüche.

Gesetzliche, soziale Pflegepflichtversicherung

Wird Antrag auf Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt, erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere anerkannte Prüfdienste eine Begutachtung. Der Gutachter gibt eine Empfehlung, in welche der fünf Pflegegrade der Versicherte eingestuft werden sollte. Im Ermessen der Pflegekasse liegt es, der Empfehlung des MDK nachzukommen und den Pflegegrad verbunden mit den Leistungen zu genehmigen.

Private Pflegepflichtversicherung

Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH übernimmt den Auftrag der privaten Pflegekasse, den Antragsteller auf Pflegeleistungen einem der Pflegegrade zuzuordnen. Nach diesem Gutachten richtet sich die Pflegekasse bei ihrer Entscheidung, Pflegeleistungen zu gewähren.

Empfehlenswert für gesetzlich und privat Versicherte ist die Pflegezusatzversicherung

Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung sollte eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Die hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit werden mit der Pflegepflichtversicherung nur zum Teil abgedeckt und sind an Höchstgrenzen gebunden. Die verbleibenden Kosten müssen aus dem privaten Vermögen oder nicht selten von Angehörigen, zum Beispiel von unterhaltspflichtigen Kindern, getragen werden. Die Pflegebedürftigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko. Mit der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie sich gegen dieses Risiko optimal absichern.

Die drei Möglichkeiten der privaten Pflegezusatzversicherungen: die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.

  • Die Pflegerentenversicherung stellt eine besondere Variante der Lebensversicherung dar. Auf Basis des monatlichen Beitrags zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig dem Versicherungsnehmer später eine lebenslange steuerfreie Rente, wenn er pflegebedürftig wird. Die Rentenansprüche sind meist nach Pflegegraden abgestuft. Oft kann zusätzlich ein Todesfallschutz (zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger) integriert werden. Hier reicht der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.
  • Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung. Erstattungsfähige Kosten sind die rein für die Pflege notwendige Kosten, Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu. Hauptsächlichst greift die Versicherung bei professioneller Pflege. Die Kosten müssen nachgewiesen werden, bevor sie erstattet werden können.
  • Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Pflegebedürftige einen frei verwendbaren Tagessatz in der vertraglich vereinbarten Höhe. Sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt, wird das Tagesgeld ausbezahlt. Notwendig ist nur der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad. Wofür der finanzielle Zuschuss genutzt wird ist nicht relevant.

Bei Abschluss der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig kann eine staatliche Förderung, die sogenannte „Pflege-Bahr“, in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung:

  • Der Versicherte muss mindestens zehn Euro im Monat selbst in die Pflegekasse einzahlen
  • Die Pflege­Zusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern, erforderlich für Pflegegrad 5 ist eine Deckung von mindestens 600 € im Monat
  • Erlaubt sind weder Gesundheitsprüfung, noch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge
  • Anspruch hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält
  • Versicherungsunternehmen müssen jede Person aufnehmen, die einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat

Fordern Sie individuelle Beratung an

Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung sind ein wichtiger Versicherungsschutz, zu dem Sie sich ausführlich und fachkundig beraten lassen sollten. Gern stehen Ihnen unsere kompetenten, qualifizierten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig für eine Beratung zur Verfügung.

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