Anwartschaftsversicherung
Mithilfe einer Anwartschaftsversicherung können Beamte der Polizei sicherstellen, dass Sie bei einer späteren Aufnahme in die private Krankenversicherung von attraktiven Konditionen profitieren können. Hierbei dient der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Anwartschaftsversicherung als Grundlage für die spätere Beitragsberechnung. Bei einer großen Anwartschaft wird auch das Alter beim Eintritt in die Anwartschaftsversicherung Grundlage der Beitragsberechnung.
So bildet die Anwartschaftsversicherung der DBV in vielen Lebenslagen die perfekte Lösung für Beamte der Polizei. Typische Beispiele sind vorübergehende Auslandsaufenthalte und die daran anschließende Wiederaufnahme in die private Krankenversicherung. Auch wenn es zu einer zeitweisen Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kommt, ist die Anwartschaftsversicherung die optimale Lösung. Vor allem Beamte der Polizei, die gegenwärtig noch Heilfürsorge erhalten, profitieren von einer Anwartschaftsversicherung der DBV.
Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sind für Sie da, wenn Sie Fragen zur Anwartschaftsversicherung haben. Hierbei spielt es auch eine große Rolle, ob Sie im Rahmen der Krankenfürsorge Ihres Dienstherrn beihilfeberechtigt sind oder einen Anspruch auf Heilfürsorge haben.
Heilfürsorge
Als Beamtenanwärter, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit benötigen Sie keine separate Krankenversicherung, wenn Sie einen Anspruch auf Heilfürsorge haben. Schließlich deckt die Heilfürsorge nahezu alle Kosten ab, die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung anfallen.
Manche Bundesländer haben geregelt, dass die Beamten der Polizei bereits im Rahmen ihrer Ausbildung Heilfürsorge erhalten. Sobald nach Abschluss die Verbeamtung stattfinden sollte, erlischt dieser Anspruch und wandelt sich in eine Beihilfeberechtigung um.
Dies ist jedoch nicht bei allen Beamten der Fall. Vor allem im Rahmen des Vollzugsdienstes erhalten die Beamten in der Regel Heilfürsorge. Der Anspruch auf diese erlischt dann meist mit Eintritt in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Anspruch auf Beihilfe.
Beihilfe
Im Gegensatz zur Heilfürsorge übernimmt die Beihilfe lediglich einen Teil der Krankheitskosten. Für kinderlose Beamte sind dies im Normalfall 50%. Mit mindestens zwei Kindern steigt der Anteil auf 70%. So viel erhalten auch die beihilfeberechtigten Ehepartner sowie Beamte im Ruhestand. Die Kinder des Beamten haben einen Anspruch auf 80%.
Der Teil, der von der Beihilfe nicht getragen wird, muss von Ihnen getilgt werden. Hier sollten Sie sich mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig vor horrenden Kosten absichern.
Die Beitragsberechnung bei der privaten Krankenversicherung basiert auf dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Mithin kann ein Eintritt im fortgeschrittenen Alter mit hohen Kosten verbunden sein. Dies ist jedoch nicht das einzige Problem. Da private Krankenversicherungen nicht dazu verpflichtet sind, Sie aufzunehmen, kann Ihnen der Beitritt ganz verwehrt bleiben. Sollten die Versicherer im Rahmen einer Gesundheitsprüfung feststellen, dass Sie eine Krankheit oder anderweitige Beeinträchtigung haben, ist dies risikoreich. Eine Aufnahme ist dann maximal im Basistarif zu hohen monatlichen Kosten und der Zahlung von Risikozuschlägen möglich.
Dieses Problem können Sie mit einer passenden Lösung vorbeugen. Unsere Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig haben mit der Anwartschaftsversicherung die passende Versicherungslösung für Sie im Angebot. Diese Versicherung sollten Sie bestenfalls schon zum Beginn Ihrer Ausbildung zum Beamten der Polizei abschließen.
Sollten Sie sich für die Anwartschaftsversicherung interessieren, müssen Sie ein gewisses Prozedere absolvieren. Zunächst sind einige Fragen zu beantworten, die Ihren Gesundheitszustand betreffen. Die hierbei gesammelten Erkenntnisse werden Grundlage zur Beitragsberechnung, wenn Ihre Anwartschaftsversicherung zu einem späteren Zeitpunkt in eine private Krankenversicherung umgewandelt wird. Darüber hinaus wird keine erneute Risikoprüfung durchgeführt, wenn Sie in die private Krankenversicherung eintreten. Ohne lästige Wartezeiten profitieren Sie sofort von den Leistungen der privaten Krankenversicherung.
Jede Krankheit, die nach dem Abschluss Ihrer Anwartschaftsversicherung auftritt, wird irrelevant. Selbst noch so schwere Erkrankungen finden keine Berücksichtigung. Somit können Sie mit der Anwartschaftsversicherung vermeiden, dass zwischenzeitliche Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes zu hohen monatlichen Versicherungsbeiträgen Ihrer späteren privaten Krankenversicherung führen.
Sobald Ihr Versicherungsschutz von der Anwartschaft in die private Krankenversicherung umgewandelt wurde, profitieren Sie von attraktiven Konditionen. Hiervon profitieren auch Ihre Familienangehörigen.
Anwartschaftsversicherung und Krankenversicherung
Die Beihilfeberechtigung ist an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Hieraus resultiert unter anderem, dass bei gesetzlich Krankenversicherten der Beihilfeanspruch erlischt. Sollte sich ein Beamter der Polizei jedoch trotzdem für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, muss er damit rechnen, dass er keine Beihilfe erhält und die Kosten der Krankenversicherung selbst tragen muss.
Unterschied kleine Anwartschaftsversicherung – große Anwartschaftsversicherung
Allgemein gilt Folgendes:
- Sobald es zur Umwandlung der Anwartschaft in die private Krankenversicherung kommt, erfolgt die Beitragsberechnung auf Grundlage des ursprünglichen Eintrittsalters
- Eine erneute Risikoprüfung findet nicht statt
- Sollte es zum Leistungsfall kommen, müssen keine Wartezeiten überbrückt werden
- Wenn die Anwartschaftsversicherung noch andauert, besteht kein Anspruch auf Leistungen
Kleine Anwartschaftsversicherung
- Gesundheitszustand wird „eingefroren“
- ratsam, wenn Verbeamtung in naher Zukunft bevorsteht
Große Anwartschaftsversicherung
- Gesundheitszustand und Eintrittsalter werden „eingefroren“
- ratsam, wenn theoretisch bis zum Pensionsalter Heilfürsorge bezogen werden soll
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben Fragen zur Anwartschaftsversicherung? Dann vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Beratungstermin bei der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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