Diensthaftpflichtversicherung

Die Beamten der Polizei sehen sich tagtäglich mit einem hohen Maß an Stress konfrontiert. Zum Arbeitsalltag gehört nicht nur ein hohes Arbeitspensum, sondern darüber hinaus Zeitdruck und brenzlige Situationen, die nicht selten mit großen Gefahren verbunden sind. Dementsprechend raten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig zum Abschluss unserer zuverlässigen Diensthaftpflichtversicherung.
 
Sollte es zu Schadensersatzforderungen kommen, die aufgrund Ihrer Fahrlässigkeit entstanden sind, kommt in der Regel Ihr Dienstherr für den entstandenen Schaden auf. Allerdings kann Ihr Dienstherr Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dann müssen Sie für einen Teil des Schadens oder sogar für den gesamten Schaden aufkommen.
 
Auch wenn mit allen Mitteln versucht werden sollte, ein Fehlverhalten zu vermeiden, sind Fehler nun mal menschlich. Sie können nie vollständig ausgeschlossen werden. Sollte Ihnen ein Missgeschick unterlaufen sein, sind die Folgen für Ihren Ruf und Ihre Psyche Ballast genug für Sie. Mithilfe der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie zumindest die finanziellen Folgen vermeiden.
 
Da Beamte der Polizei tagtäglich einer risikoreichen verantwortungsvollen Aufgabe nachgehen, besteht jederzeit die Gefahr, dass ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden eintritt. Klassische Beispiele sind die falsche Verwendung Ihrer Dienstwaffe oder Ihres Dienstwagens. In gefährlichen Situationen kann es hierbei zu Kurzschlussreaktionen oder Unachtsamkeit kommen.  Kleinste Missgeschicke können zu schweren Schäden führen. Wenn Beamte der Polizei im Rahmen der Amtshaftung dafür verantwortlich gemacht werden, kann dies vor allem in jungen Jahren für ein finanzielles Desaster sorgen.
 
Ein juristischer Grundsatz besagt „Geld hat man zu haben“. Dementsprechend haften Sie nicht nur mit Ihrem gegenwärtigen, sondern auch mit Ihrem zukünftigen Vermögen.  Die Schadensersatzansprüche können von den verschiedensten Personen gestellt werden. Denkbar ist eine Forderung Ihres Dienstherrn, Ihrer Kollegen oder eines Bürgers.  In aller erster Linie ist an Schäden an Sachen oder Personen zu denken. Im Ernstfall können dabei horrende Schadensersatzforderungen entstehen. Nicht selten können die Forderungen gegen den Beamten der Polizei in die Millionenhöhe gehen. Vor allem die langwierige Verletzung einer Person kann dazu führen, dass ein Leben lang Schadensersatz gezahlt werden muss. Schließlich muss der Geschädigte beispielsweise in Form von Schmerzensgeld und Krankenhauskosten befriedigt werden.  Schadensersatzanspruch kann Ihr Dienstherr gegen Sie stellen, wenn Sie sogenanntes fiskalisches Eigentum verloren oder gar entwendet haben. Ein klassisches Beispiel ist die Dienstuniform oder wichtige Gegenstände der Ausrüstung.
 
Gemäß dem Beamtengesetz (Haftung, §78) in Verbindung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Amtshaftung, §839) sind Beamte dazu verpflichtet, für Schäden zu haften, die in Folge einer Dienstpflichtverletzung entstanden sind. Selbiges gilt auch für Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes.
 
Gemäß Art. 34 des Grundgesetzes gilt:
 
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“
 
Folglich empfehlen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Beamten der Polizei eine passende Absicherung in Form der Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Diensthaftpflichtversicherung im Detail

Unsere Diensthaftpflichtversicherung setzt sich bei Schäden jeder denkbaren Art für Sie ein. So auch bei Schäden an Ihrem Einsatzfahrzeug. Manchmal kann es zu einer Falschbetankung oder einer Fahrzeugbeschädigung kommen. Auch an Schlüsselverlust ist zu denken. Schließlich hat dieser kostspielige Folgen in Form des Austausches der gesamten Schließanlage. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV unterstützt Sie bis zu einer vertraglich festgelegten Höchstsumme. Im Grundschutz sind Sie in der Regel bis zu einer Schadenshöhe von 10.000.000 € abgesichert.
 
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig treffen Sie auf erfahrene Experten, die Ihnen einen bedarfsgerechten und maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammenstellen. Die BOXflex kombiniert attraktive Leistungen rund um Diensthaftpflichtschutz und Vermögensschadenshaftpflichtschutz. Dank der Möglichkeit individueller Anpassungen können Sie Ihre Versicherung auf eigenem Wege zusammenstellen. Der Versicherungsschutz gilt über die deutschen Grenzen hinweg und sichert Sie dienstlich ohne zeitliche Begrenzung ab.

Absicherung von Beamten der Polizei

  • Streifendienst-Einsätze
  • Verkehrsüberwachung
  • Wachdienst
  • Ausbildung
  • Grenzschutz
  • Bahnpolizeiliche Aufgaben
  • Schutz des Bundes

Justizvollzugsbeamte

Der Versicherungsschutz gilt für die Justizvollzugsbeamten während der Dienstausübung in der JVA. Hierzu zählt auch die Erledigung von Verwaltungsaufgaben und Betreuung und Ausbildung von Häftlingen.

Zollbeamte

Zollbeamte sind während Ihrer Dienstausübung abgesichert:

  • Zollabfertigung
  • Erhebung von Steueren und Zöllen
  • Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerkriminalität

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung

Die DBV steht für Sie ein, wenn eine Schadensersatzforderung gegen Sie gestellt wird. Bei einer Forderung prüfen unsere Experten zunächst deren Rechtmäßigkeit. Sollte die Forderung unrechtmäßig sein, wehren unsere Experten diese ab. Wenn die Forderung jedoch berechtigt ist, wird sie auf zuverlässige Weise befriedigt.
 
Mit der Diensthaftpflichtversicherung erhalten Sie einen zuverlässigen passiven Rechtsschutz. Schließlich treten wir auch vor Gericht für Ihre Interessen ein, wenn es hart auf hart kommt. Dabei tragen wir die entstandenen Kosten für Gericht, Anwalt und sonstige juristische Angelegenheiten.
 
Einen detaillierten Überblick über die vielfältigen Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung verschaffen Ihnen unsere Experten in der DBV Deutscher Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. Sie können sich zwischen einem soliden Grundschutz und dem optimalen Schutz entscheiden.
 
Dank separater Bausteine können Sie Ihren Tarif individuell an Ihren Bedarf anpassen. So ergänzen Sie den vorhandenen Schutz so, dass er zu Ihnen passt.
 
Als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Verbands profitieren Sie bei der DBV von attraktiven Konditionen.
 
Darüber hinaus erhalten Beamte der Polizei die Möglichkeit einer Forderungsausfalldeckung. Sollten Sie selbst einen Schaden erlitten haben, der Schädiger aber keine Haftpflichtversicherung haben und nicht liquide sein, stehen wir für Ihren finanziellen Schaden ein. Mit der Forderungsausfalldeckung zahlen wir Ihnen die entsprechende Schadenssumme.
 
Wer bereits woanders versichert ist, hat die Möglichkeit eine Ergänzungsdeckung abzuschließen. Dann können Sie unmittelbar von den optimalen Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig profitieren. Dies ist bereits ab 1% des Beitrags möglich.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ausführlich zum Thema Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Polizei.

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