DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig PKV und GKV im Vergleich

Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind in ihren Leistungskatalogen nahezu deckungsgleich. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Ausgestaltung in der Hand des Gesetzgebers liegt. Ein Mitspracherecht haben die Versicherten im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung nicht. Sie erhalten einen festgelegten Leistungskatalog.
 
Jede gesetzliche Krankenversicherung fußt auf dem Grundsatz des Solidaritätsprinzips. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen sind deckungsgleich. Obwohl die Leistungen von Versichertem zu Versichertem genau festgelegt und einheitlich sind, unterscheidet sich die Höhe der zu zahlenden Beiträge. Die Beitragshöhe orientiert sich an dem Einkommen des Versicherten. Anhand eines einheitlichen Berechnungsschlüssels wird der zu zahlende Beitrag errechnet.
 
Sollten Sie sich als Beamter der Polizei für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, entfällt Ihr Anspruch auf den Erhalt einer Beihilfe. Darüber hinaus beteiligt sich Ihr Dienstherr im Gegensatz zum Arbeitgeber nicht an den zu zahlenden Versicherungsbeiträgen. Demzufolge müssen Sie den Versicherungsbeitrag vollumfänglich aus eigenem Vermögen bestreiten. Hierbei müssen Sie als Beamter der Polizei in der Regel den Höchstsatz zahlen.

Private Krankenversicherung

Bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung steht Ihnen eine Beihilfe durch Ihren Dienstherrn zu. So müssen Sie lediglich die Kosten absichern, welche von der Beihilfe nicht übernommen werden. Mithilfe der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie die Restkosten absichern. Dabei profitieren Sie als Beamter der Polizei von günstigen Beiträgen.
 
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert die private Krankenversicherung nach dem Individualprinzip. So kann der Versicherte frei wählen, welche Leistungen er erhalten möchte. Sie können sich ein bedarfsgerechtes Versicherungspaket mit unseren erfahrenen Mitarbeitern in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erarbeiten. Hierbei beeinflussen Sie aktiv Ihre Beitragshöhe und können im Endeffekt weit unter den Beiträgen einer gesetzlichen Krankenversicherung liegen.
 
Auch eine Leistungskürzung müssen Sie nicht befürchten. Im Gegensatz dazu unterliegen die gesetzlichen Krankenversicherungen seit Jahren stetigen Kürzungen der Leistungen. Ihre gewählten Leistungen in der privaten Krankenversicherung sind vertraglich festgelegt und ergeben einen lebenslangen Anspruch für Sie.

Leistungen

Je nach Wahl der Versicherung, werden Ihnen verschiedene Leistungen geboten. Was Ihnen im Einzelnen geboten wird, besprechen gern unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig mit Ihnen.

Leistungen der Krankenkassen

Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, hat einen Anspruch auf einen soliden Grundschutz. Ihnen stehen nur die günstigsten und notwendigsten Leistungen zu, sondern Ihnen steht lediglich ein Anspruch auf ärztliche Behandlungen durch Vertragsärzte zu.
 
Sollten Sie eine Behandlung durch einen Arzt in Anspruch nehmen wollen, der nicht vertraglich gebunden ist, ist dies erst nach einer Überweisung möglich.
 
Wer jedoch mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kann seine gesetzliche Krankenversicherung mithilfe privater Zusatzversicherungen erweitern. Ein klassisches Beispiel ist die Zahnzusatzversicherung.
 
Sollten Sie sich für eine private Vorsorge entscheiden, richtet sich diese nach der Notwendigkeit. Als Versicherter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig besteht für Sie ein Anspruch auf die Behandlung, die Ihr Arzt als medizinisch notwendig und angemessen erachtet. Ihren Arzt können Sie dabei frei wählen.

Altersversorgung

Heutzutage sind die Alters- und Gesundheitsvorsorge für viele Menschen von großer Bedeutung. Dies ist nicht zuletzt auf den demographischen Wandel zurückzuführen. Da die Deutschen immer älter werden, sehen sich die jüngeren Arbeitnehmer gezwungen, deren Absicherung dem Solidaritätsprinzip entsprechend mitzufinanzieren. Da eine medizinische Behandlung im Alter immer relevanter wird, steigen auch die Kosten.
 
Gesetzliche Krankenversicherungen fußen auf dem Solidaritätsprinzip. Dementsprechend werden die Gesamtkosten für alle Versicherten von den Beiträgen getragen, die eingenommen werden. Sollte ein Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bestehen, ist die Erhöhung der Beiträge oder eine Kürzung der Leistungen die Folge. Diese Einsparungen müssen alle Versicherungsnehmer gleichermaßen tragen.
 
Im Gegensatz dazu steht die Altersvorsorge im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Hier steht die Bildung spezieller Altersrückstellungen im Fokus. So werden hohe Kosten im Alter abgefedert. Die entsprechenden Beiträge und Leistungen bleiben jedoch stets auf dem gleichen Niveau.

Zahnarzt

Gesetzlich Versicherten stehen bei der Zahnarztbehandlung nur die notwendigsten Behandlungen zu. Darüberhinausgehende Leistungen muss der Versicherte selbst zahlen. Ein einheitlicher Bewertungsmaßstab dient zur Regelung, welche Kosten übernommen werden und welche nicht.
 
Selbstverständlich kostet der Zahnersatz viel Geld. Diesem Umstand entsprechend trägt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die halben Kosten der Regelversorgung. Sollten Sie ein gut gepflegtes Bonusheft besitzen, kann der Anteil im Einzelfall höher ausfallen.
 
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung bestimmt die Tarifwahl den Leistungsumfang. Hierbei profitieren die Beamten der Polizei von einer vollumfänglichen Erstattung der Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Da für Sie als privat Versicherter die Gebührenordnung für Zahnärzte gilt, kommt es nicht auf die entstandenen Kosten, sondern auf die Ihnen vertraglich zustehenden Leistungen an.
 
Auf dieser Basis ist auch die Kostenübernahme bei teuren Behandlungen möglich. Hierzu zählen hochwertige Materialien wie Inlays, Implantate oder Keramik.

Kuren

Sollte Sie als gesetzlich Versicherter eine Kur antreten wollen, müssen Sie diese beantragen. Dabei ist in der Regel die günstigste Variante für Sie relevant. Nachdem Sie eine Kur absolviert haben, kann die nächste erst drei Jahre später beantragt werden. Wo Sie die Kur antreten, bestimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei spielen wirtschaftliche und medizinische Aspekte eine Rolle.
 
Als privat Versicherter gilt wieder Ihre vertragliche Vereinbarung. So können Arzt und Patient entscheiden, ob und wo eine Kur stattfinden soll.
 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserern Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig auf. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie. Wir freuen uns auf Sie!

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