Gesetzliche oder private Krankenversicherung
Die Beamten der Polizei, denen Beihilfe zusteht, haben Freiheit bei der Wahl ihrer Krankenversicherung. Sie können sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Anders als bei Angestellten besteht hierbei keine zu erreichende Einkommensgrenze. Ein Teil der Beamten der Polizei haben Anspruch auf Heilfürsorge. Da diese Krankheitskosten nahezu vollumfänglich übernimmt, benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung.
Sollte der Anspruch auf Heilfürsorge jedoch in einen Anspruch auf Beihilfe umgewandelt werden, benötigt der Beamte eine passende Absicherung. Die Beihilfe trägt zwar einen Teil der Behandlungskosten, den Rest müssen Sie jedoch selbst tragen. Damit Sie der finanziellen Belastung aus dem Weg gehen können, ist die Absicherung mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung von Nöten.
Die gesetzliche Krankenversicherung mit der privaten Krankenversicherung zu vergleichen, ist eine große Herausforderung. Schließlich ist die Funktionsweise der beiden Versicherungssysteme im Kern verschieden. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Krankenversicherungen jeweils ihre eigenen gesetzlichen Vorgaben haben.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Leistungen
Je nach Wahl der Versicherung, werden Ihnen verschiedene Leistungen geboten. Was Ihnen im Einzelnen geboten wird, besprechen gern unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig mit Ihnen.
Leistungen der Krankenkassen
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert ist, hat einen Anspruch auf einen soliden Grundschutz. Ihnen stehen nur die günstigsten und notwendigsten Leistungen zu, sondern Ihnen steht lediglich ein Anspruch auf ärztliche Behandlungen durch Vertragsärzte zu.
Sollten Sie eine Behandlung durch einen Arzt in Anspruch nehmen wollen, der nicht vertraglich gebunden ist, ist dies erst nach einer Überweisung möglich.
Wer jedoch mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchte, kann seine gesetzliche Krankenversicherung mithilfe privater Zusatzversicherungen erweitern. Ein klassisches Beispiel ist die Zahnzusatzversicherung.
Sollten Sie sich für eine private Vorsorge entscheiden, richtet sich diese nach der Notwendigkeit. Als Versicherter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig besteht für Sie ein Anspruch auf die Behandlung, die Ihr Arzt als medizinisch notwendig und angemessen erachtet. Ihren Arzt können Sie dabei frei wählen.
Altersversorgung
Heutzutage sind die Alters- und Gesundheitsvorsorge für viele Menschen von großer Bedeutung. Dies ist nicht zuletzt auf den demographischen Wandel zurückzuführen. Da die Deutschen immer älter werden, sehen sich die jüngeren Arbeitnehmer gezwungen, deren Absicherung dem Solidaritätsprinzip entsprechend mitzufinanzieren. Da eine medizinische Behandlung im Alter immer relevanter wird, steigen auch die Kosten.
Gesetzliche Krankenversicherungen fußen auf dem Solidaritätsprinzip. Dementsprechend werden die Gesamtkosten für alle Versicherten von den Beiträgen getragen, die eingenommen werden. Sollte ein Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bestehen, ist die Erhöhung der Beiträge oder eine Kürzung der Leistungen die Folge. Diese Einsparungen müssen alle Versicherungsnehmer gleichermaßen tragen.
Im Gegensatz dazu steht die Altersvorsorge im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Hier steht die Bildung spezieller Altersrückstellungen im Fokus. So werden hohe Kosten im Alter abgefedert. Die entsprechenden Beiträge und Leistungen bleiben jedoch stets auf dem gleichen Niveau.
Zahnarzt
Gesetzlich Versicherten stehen bei der Zahnarztbehandlung nur die notwendigsten Behandlungen zu. Darüberhinausgehende Leistungen muss der Versicherte selbst zahlen. Ein einheitlicher Bewertungsmaßstab dient zur Regelung, welche Kosten übernommen werden und welche nicht.
Selbstverständlich kostet der Zahnersatz viel Geld. Diesem Umstand entsprechend trägt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich die halben Kosten der Regelversorgung. Sollten Sie ein gut gepflegtes Bonusheft besitzen, kann der Anteil im Einzelfall höher ausfallen.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung bestimmt die Tarifwahl den Leistungsumfang. Hierbei profitieren die Beamten der Polizei von einer vollumfänglichen Erstattung der Kosten für zahnärztliche Behandlungen. Da für Sie als privat Versicherter die Gebührenordnung für Zahnärzte gilt, kommt es nicht auf die entstandenen Kosten, sondern auf die Ihnen vertraglich zustehenden Leistungen an.
Auf dieser Basis ist auch die Kostenübernahme bei teuren Behandlungen möglich. Hierzu zählen hochwertige Materialien wie Inlays, Implantate oder Keramik.
Kuren
Sollte Sie als gesetzlich Versicherter eine Kur antreten wollen, müssen Sie diese beantragen. Dabei ist in der Regel die günstigste Variante für Sie relevant. Nachdem Sie eine Kur absolviert haben, kann die nächste erst drei Jahre später beantragt werden. Wo Sie die Kur antreten, bestimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Hierbei spielen wirtschaftliche und medizinische Aspekte eine Rolle.
Als privat Versicherter gilt wieder Ihre vertragliche Vereinbarung. So können Arzt und Patient entscheiden, ob und wo eine Kur stattfinden soll.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sie haben noch offene Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserern Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig auf. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie. Wir freuen uns auf Sie!
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
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