Polizeivollzugsbeamte

Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst

Die Zuständigkeit ist die Sicherheit der Bevölkerung. Dabei sehen Sie sich mit vielfältigen Aufgabenbereichen konfrontiert. Von Streifendiensten bis hin zur Verkehrsüberwachung sind die Aufgaben breit gefächert.

Damit Sie zur Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamte zugelassen werden, müssen Sie einen adäquaten Schulabschluss vorweisen können. Möglich ist die mittlere Reife oder ein Hauptschulabschluss inklusive Berufsausbildung.
 
Darüber hinaus müssen Sie körperlich geeignet sein. Eine Mindestkörpergröße sowie das Einhalten eines Höchstalters (25 Jahre) sind ebenfalls Voraussetzung. Außerdem muss ein tadelloses Führungszeugnis vorliegen.

Polizeivollzugsbeamte im gehobenen Dienst

Als Polizeivollzugsbeamter im gehobenen Dienst sehen Sie sich mit hohen Ansprüchen konfrontiert. Sie müssen diverse Einstellungstests absolvieren und Ihre psychische Eignung unter Beweis stellen. Es gibt Bundesländer, die die Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten mittleren Dienstes vollständig eingestellt haben. Somit ergibt sich hier die Möglichkeit, das Studium bereits mit einem Realschulabschluss antreten zu können. Personen mit Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife werden jedoch bevorzugt.
 
Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst sind ebenfalls berechtigt das Studium zum gehobenen Dienst anzutreten.
 
Das Studium hat eine Dauer von drei Jahren und gewährt dem Studierenden am Ende einen Bachelorabschluss.

Polizeivollzugsbeamte im höheren Dienst

Sollten Sie eine Karriere im höheren Dienst anstreben, ist das Abitur oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss Voraussetzung. Außerdem müssen Sie bspw. ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule des öffentlichen Dienstes vorweisen können. Alternativ genügt auch der Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule. Außerdem müssen Sie das Auswahlverfahren bestehen.

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