Regresshöhe bei Soldaten
Grundsätzlich gilt: Fügen Sie einem Dritten einen Schaden zu, müssen Sie ihn wiedergutmachen. Die Haftung für Schäden, die Soldaten im Dienst verursachen, wird im Soldatengesetz § 24 geregelt. Soldaten können für Schäden zur Verantwortung gezogen werden, die sie dem Bund direkt oder indirekt durch eine Verletzung der Dienstpflichten zugefügt haben. In den sogenannten Einziehungsrichtlinien werden die Schadenersatzforderungen der Bundeswehr gegenüber Soldaten definiert. Die Höhe einer Ersatzforderung richtet sich danach, ob der Schaden vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig begangen wurde.
Die Regelungen zum Regress bei Soldaten unterscheiden sich von den Prinzipien, welche für Beamte gelten. Bei Vorsatz haften Soldaten wie alle anderen Bürger auch in unbegrenzter Höhe. Unbeschränkt haften Sie auch, wenn Sie sich auf Kosten des Bundes Vorteile verschaffen, beispielsweise durch eine vorschriftswidrige Nutzung von Materialien oder Personal und auch bei Nutzung von Einsatzfahrzeugen, Hubschraubern und Flugzeugen ohne gültigen Führerschein, zum Vergnügen oder unter Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften.
Wurden Schäden nicht unter Vorsatz herbeigeführt, aber die Folgen der Pflichtverletzungen wissentlich in Kauf genommen, können im Rahmen des Regresses sechs Brutto-Monatsgehälter vom Dienstherrn eingefordert werden. Bei Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten müssen Sie mit Forderungen in Höhe von drei Monatsgehälter rechnen. Keine Schadenersatzansprüche werden bei leicht fahrlässigem Verhalten gestellt. Von diesen Richtlinien kann im Einzelfall durchaus abgewichen werden, etwa wenn die betreffende Person unter Verdacht steht, die für Soldaten geltenden Haftungsbeschränkungen auszunutzen.
Spezifische Besonderheiten einer Diensthaftpflichtversicherung von Soldaten
Schadenersatzforderungen können auch bei Abhandenkommen oder Beschädigung von fiskalischem Eigentum, zum Beispiel an der Dienstkleidung oder an Ausrüstungsgegenständen entstehen. Wichtig ist, dass die Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten eine Geräte- und Geräteregresshaftpflichtversicherung enthält. Diese übernimmt die Schadenersatzforderungen, wenn Sie im Dienst beim Führen oder Lenken von Bundeswehrgeräten oder Fahrzeugen einen Schaden verursachen. Hierzu zählt auch die fehlerhafte Bedienung von Waffen und daraus resultierende Schäden.
Außerdem ist es sinnvoll, dass die Diensthaftpflichtversicherung eine Vermögensschadenhaftpflicht einschließt. So stellen Sie sicher, dass Sie auch abgesichert sind, wenn Sie Ihrem Dienstherren oder einem Dritten einen finanziellen Schaden verursachen. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn ein Offizier eine Lieferung annimmt und als vollständig abzeichnet, obwohl ein Teil der bestellten Waren fehlt. In dem Fall muss der Offizier für die fehlenden Waren aufkommen. Im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht sollte auch das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen versichert sein.
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung für Soldaten
Das Risiko, dass durch Ihre Handlung oder durch Unterlassung ein Schaden entsteht, ist immer gegeben. Ist es erst einmal passiert, hilft Ihnen häufig nur der Schutz Ihrer Diensthaftpflichtversicherung. Vorteile einer Diensthaftpflichtversicherung:
- Passiver Rechtsschutz – Prüfung der Schadenersatzforderungen auf Ihre Rechtmäßigkeit und angemessene Höhe
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Übernahme der Prozesskosten, falls Streitfragen nur gerichtlich geklärt werden können
- Regulierung berechtigter Forderungen
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig kommt sowohl für Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn, beispielsweise bei falscher Betankung oder Beschädigung im Einsatz, als auch für Schäden am fiskalischen Eigentum und Schlüsselverlust auf.
- Für Personen- und Sachschäden kann eine Versicherungssumme von bis zu € 20 Millionen vereinbart werden
- Schäden an versicherungspflichtigen Dienstfahrzeugen, Geräteregress, Abhandenkommen von nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen können mit bis zu jeweils € 100.000 abgesichert werden
- Für das Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen ist eine Absicherung von bis zu bis € 5.000 möglich
- Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV übernimmt die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme
Privathaftpflichtversicherung für Soldaten
Eine eigene Privathaftpflichtversicherung ist zwingend notwendig, sobald Sie finanziell auf eigenen Füßen stehen. Eine Absicherung über die Familienversicherung der Eltern ist dann nicht mehr möglich. Im privaten Bereich haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen unbeschränkt in voller Höhe. Dass ein Dritter zu Schaden kommt, dafür reicht ein kurzer, unaufmerksamer Moment.
Ohne Haftpflichtversicherung können Sie die Schadenersatzforderungen finanziell ruinieren, da zur Tilgung der Forderungen Ihr derzeitiges und zukünftiges Vermögen herangezogen wird, dazu gehören unter anderem Gehalt, Sparkonten, Erbschaften und Lottogewinne. Vor allem wenn Personen zu Schaden kommen, kann es schnell sehr teuer für Sie werden. Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe, beispielsweise für lebenslange Rentenzahlungen, machen eine Haftpflichtversicherung für jeden zur unverzichtbaren Absicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig übernimmt die Forderungen für Reparatur oder Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände, Folgeschäden und Nutzungsausfall, für die Behandlung verletzter Personen, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Rentenzahlungen. Die DBV bietet Ihnen drei Tarife sowie zusätzliche Bausteine zur Auswahl:
- Privathaftpflichtversicherung BOXflex Alternativ
- Privathaftpflichtversicherung BOXflex klassisch
- Privathaftpflichtversicherung BOXflex Premium
Die Forderungsausfalldeckung der Haftpflichtversicherungen der DBV
Zusätzlich profitieren Soldaten von der Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig im Fall, dass Sie selbst zum Geschädigten werden und der Verantwortliche weder über eine Haftpflichtversicherung noch über die finanziellen Mittel verfügt, für den Schaden aufzukommen. Die Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig übernimmt die Forderungen anstelle des Verursachers und ersetzt Ihnen den Schaden.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig informieren Sie gern ganz ausführlich zum Thema Regresshöhe bei Soldaten und die Absicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV.
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
09:00 bis 18:00
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