Schutz im Dienst
Jeder Soldat der Bundeswehr leistet einen großen Beitrag zur Verteidigung von Demokratie, Freiheit, Frieden und Menschenwürde in Deutschland und den mit Deutschland verbündeten Staaten. Im Inland unterstützen Soldaten der Bundeswehr das Rote Kreuz, die Feuerwehr und die Polizei. Im In- und Ausland engagieren sie sich zum Beispiel im Katastrophenschutz und der Terrorbekämpfung. Das bedeutet, dass sich Soldaten im Dienst immer wieder neuen Herausforderungen stellen müssen.
Mit Ihrem Ziel, für mehr Sicherheit im Leben der Menschen zu sorgen, übernehmen sie verantwortungsvolle und oftmals lebensgefährliche Aufgaben. Soldaten, die auch als Staatsbürger in Uniform bezeichnet werden, stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, das auf Gegenseitigkeit beruht. Der Dienstherr ist seinen Soldaten gegenüber zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Dennoch sind zusätzliche Absicherungen, beispielsweise gegen Schadenersatzforderungen oder Dienstunfähigkeit, von existenzieller Bedeutung.
Soldaten genießen eine ganze Reihe von Privilegien, wie beispielsweise die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung im Krankheitsfall. Die Versicherungspflicht in der gesetzliche Sozialversicherung gilt für Soldaten nicht. Im aktiven Dienst benötigen sie weder eine Arbeitslosenversicherung noch eine Renten- oder Krankenversicherung. Die Abzüge von den Dienstbezügen sind daher gering.
Haftung von Soldaten im Dienst
„Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“ Für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, haften Soldaten unbeschränkt. Schäden, die nicht unter Vorsatz entstanden, bei denen aber die Folgen der Pflichtverletzungen wissentlich in Kauf genommen wurden, können vom Dienstherrn Schadenersatzansprüche in Höhe von sechs Brutto-Monatsgehältern geltend gemacht werden. Resultieren Schäden aus grob fahrlässigem Verhalten, müssen Sie mit Forderungen in Höhe von drei Monatsgehälter rechnen.
Besondere Verantwortung: So ist die Haftung bei Soldaten geregelt
Mit zunehmender Verantwortung steigt automatisch auch das Risiko einen Fehler zu machen. Das gilt für Soldaten ebenso wie für Beamte oder Angestellte in der freien Wirtschaft. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt bei der Haftung aller Personen im Grundsatz: Wer einen Schaden verursacht, muss ihn in voller Höhe ersetzen und die hierfür benötigten Mittel aus eigener Tasche aufbringen. Eine Begrenzung der Haftung gibt es weder bei Fahrlässigkeit noch bei Vorsatz.
Soldaten fallen zwar auch unter diese Regelungen, im Dienst gelten aber besondere Vorschriften. Die Diensthaftpflichtversicherung gehört durch die besondere Soldatenhaftung zu den wichtigsten Versicherungen für den Schutz im Dienst, da sie auf eben diese besonderen Vorschriften zugeschnitten ist. Grundlage der Soldatenhaftung (Amtshaftung) ist der § 24 des Soldatengesetzes – SG:
„Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“ Die Einziehungsrichtlinien der Bundeswehr regeln dann detailliert, bis zu welcher Höhe Soldaten in Regress genommen werden können, wenn sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Sie besagen:
Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig übernimmt Schadenersatzforderungen beispielsweise für Schäden an Einsatzfahrzeugen der Bundeswehr, für Schäden an fiskalischem Eigentum oder Verlust der Dienstschlüssel. Die DBV übernimmt die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Schutz im Dienst bietet die Diensthaftpflichtversicherung der DBV mit folgenden Leistungen:
- Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen € pauschal für jeden Personen- oder Sachschaden
- Passiver Rechtsschutz – die an Sie gestellten Ansprüche werden auf Rechtmäßigkeit sowie Angemessenheit geprüft
- Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt
- Gerechtfertigte Ansprüche übernimmt die DBV
- Können Differenzen nur vor Gericht geklärt werden, trägt die DBV die Prozesskosten
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
Durch verschiedene Bausteine kann der Versicherungsschutz an den individuellen Bedarf angepasst werden.
Haftung von Soldaten im privaten Bereich
Eine private Haftpflichtversicherung gehört zweifelsfrei zu den wichtigsten Versicherungspolicen jeder Privatperson. Von der Privathaftpflichtversicherung werden Schadenersatzansprüche Dritter übernommen. Zum Beispiel, wenn Sie in Ihrer Mietwohnung beim Umzug Schaden am Eigentum des Vermieters verursachen, geliehen Bücher aus der Bibliothek beschädigen oder Sie als Fußgänger einen Unfall verursachen.
Was viele nicht wissen: Für Soldaten auf Zeit, die sich direkt im Anschluss an die schulische Ausbildung verpflichten, endet die Familienversicherung mit der Ernennung zum Zeitsoldaten. Die Grundausbildung bei der Bundeswehr wird nicht als „berufliche Erstausbildung“ anerkannt, sondern gilt als reguläres Arbeitsverhältnis. Sind Sie sich dessen nicht bewusst, gehen Sie ein großes Risiko ein. Sollte durch Ihre Schuld ein Dritter zu Schaden kommen, müssen Sie privat für die an Sie gestellten Forderungen aufkommen.
Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen, auch mit dem zukünftigen und können sich damit durch einen Fehler für den Rest Ihres Lebens finanziell ruinieren. Mit der BOXflex Privathaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie sich pauschal mit bis zu 20 Millionen € gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern.
Schutz im Dienst mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV
Einsatzbedingte Verwundungen, traumatische Erlebnisse, Krankheiten oder Unfälle in der Freizeit – der Dienstherr kann Sie als dienstunfähig einstufen, wenn Sie infolge einer oder mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen Ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen können. Die Konsequenzen einer Dienstunfähigkeit sind abhängig davon, ob Sie Ihren Wehrdienst freiwillig leisten, sich für eine gewisse Zeit verpflichtet haben oder Berufssoldat sind. Eine Rolle spielt auch der Grund der Dienstunfähigkeit. Eines ist jedoch immer gleich: Mit einer Dienstunfähigkeit sind immer auch finanzielle Verluste verbunden.
Das Einkommen, welches Sie als Soldat erzielten, werden Sie wahrscheinlich nie wieder erhalten. Finanzielle Ansprüche der Bundeswehr gegenüber haben Berufssoldaten, die eine 5-jährige Wartezeit erfüllen sowie Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten die aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig werden. Freiwillig Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit werden in der Regel aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Erfüllen Sie die 5-jährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung, können Sie unter Umständen eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Die Chancen sind gering. Selbst wenn eine Rente anerkannt wird, ist diese so minimal, dass Sie auf zusätzliche Sozialleistungen angewiesen sein werden. Das heißt, freiwillig Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit werden bei Dienstunfähigkeit höchstwahrscheinlich zum sozialen Härtefall. Haben Sie Anspruch auf ein Ruhegehalt oder Unfallruhegehalt, fehlt Ihnen immer noch mindestens ein Drittel Ihrer gewohnten Bezüge. Versorgungslücken können freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig schließen.
Schutz bei einem Unfall im Dienst
Tritt eine Wehrdienstbeschädigung infolge eines Dienstunfalls beziehungsweise einer besonders gefährlichen Dienstverrichtung ein, kann eine steuerfreie, einmalige Unfallentschädigung in Höhe von € 150.000 vom Dienstherrn, der Bundeswehr, gezahlt werden. Voraussetzung ist ein dauerhafter Grad der Schädigung von mindestens 50 %. Die Entschädigung wird gewährt, wenn die Diensthandlung mit einer dem Soldaten bewussten besonderen Lebensgefahr verbunden war oder der Soldat durch einen rechtswidrigen Angriff einen Schaden erlitten hat.
Besonders gefährliche Tätigkeiten sind zum Beispiel:
- Führen von 1- und 2-sitzigen Strahlflugzeugen
- Fallschirmspringen
- Kampfschwimmen
- Tauchen
Private Unfallversicherung der DBV
Nach einem Unfall werden Sie zunächst vom Truppenarzt oder einem Krankenhaus der Bundeswehr behandelt. Hinterlässt der Unfall bleibende Schäden, können hohe Kosten auf Sie zukommen, die Sie privat tragen müssen. Bereits bei 1-prozentiger Invalidität haben Soldaten Anspruch auf Leistungen der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. Die vertraglich vereinbarte, lebenslange Rente erhalten Sie ab einer Invalidität von 50 Prozent, die doppelte Rente bei Invalidität von mehr als 75 Prozent.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig detailliert zu den für Sie individuell wichtigen Schutzvorkehrungen.
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
09:00 bis 18:00
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