Soldaten auf Zeit

Als Soldat auf Zeit haben Sie sich für 2 bis 25 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. Der Dienst als Zeitsoldat ist mit hervorragenden beruflichen Perspektiven verbunden. Ihrem Dienstherrn gegenüber haben Sie umfangreiche Rechte und auch eine Reihe von Pflichten.

Die Leistungen während des aktiven Dienstes

Das Grundgehalt bemisst sich nach der jeweils für den Dienstgrad maßgeblichen Besoldungsgruppe laut Bundesbesoldungsgesetz. Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigen die Bezüge in acht Stufen zu jeweils zwei, drei oder vier Jahren. Soldaten der Bundeswehr haben grundsätzlich Anspruch auf Krankenfürsorge. Zuständig für die Behandlung im Krankheitsfall ist der Truppenarzt. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung umfasst medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen:

  • Im Krankheitsfall
  • Für Maßnahmen der Krankheitsvorsorge, -früherkennung und zur medizinischen Rehabilitation
  • Schutzimpfungen
  • Bei Schwangerschaft, Entbindung und nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch

Die truppenärztliche Versorgung hat grundsätzlich Vorrang vor der Behandlung durch zivile medizinische Einrichtungen. Nur wenn die Möglichkeiten des Truppenarztes ausgeschöpft sind, kann mit einer Überweisung ein Arzt oder Krankenhaus außerhalb der Bundeswehr aufgesucht werden. Derart genehmigte Behandlungen sind erstattungsfähig. Auch im Urlaub müssen Sie zunächst die nächste Bundeswehrstation, beziehungsweise den nächsten Bundeswehr-Arzt konsultieren. Ausnahmen bilden Notfälle. 

Zur Versorgung von Soldaten auf Zeit gehört neben den monatlichen Dienstbezügen auch die Zahlung verschiedener Zuschläge und Ausgleichszahlungen. Zum Beispiel: 

  • Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld haben, werden im Familienzuschlag berücksichtigt
  • Ordnet der Dienstherr die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften an, so ist diese kostenfrei. Sie haben auch die Möglichkeit, an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen
  • Soldaten erhalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vermögenswirksame Leistungen
  • Gegebenenfalls werden Amts- und Stellen- sowie Erschwerniszulagen gezahlt
  • Leistungsprämien bei überdurchschnittlichen, herausragenden dienstlichen Leistungen
  • Der Dienstherr übernimmt die Fahrkosten oder gewährt Reisebeihilfe, für eine wöchentliche Heimfahrt bei Entfernungen von über 30 Kilometern zwischen Einsatz- und Heimatort. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, alle Züge im Nah- und Fernverkehr kostenfrei zu nutzen. Erstattungen erhalten Sie beim Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten.

Besonderheiten im Ausland

  • Bei Auslandseinsätzen oder einer dienstlichen Verwendung im Ausland werden, abhängig vom individuellen Risiko im jeweiligen Land, tägliche Zuschläge gezahlt. Der Mindestzuschlag beträgt € 48, der höchste Zuschlag € 145 für jeden Tag im Dienst.
  • Ein Mietzuschuss gleicht die häufig höheren Mietkosten im Ausland unter Berücksichtigung eines Eigenanteiles aus.
  • Durch einen Ausgleich wird auch die abweichende Kaufkraft kompensiert.

Die Leistungen für Soldaten auf Zeit nach dem aktiven Dienst

Die Leistungsansprüche nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr sind abhängig von den abgeleisteten Dienstjahren. Umso länger Sie in der Bundeswehr gedient haben, desto umfangreicher sind die Leistungen. Nach einer Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren stehen nach dem Ausscheiden für maximal 60 Monate sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Sie erhalten Leistungen zur Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Sie haben als Zeitsoldat die Möglichkeit, einen sogenannten Eingliederungsschein zu beantragen.

Dieser garantiert Ihnen einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst. Anstatt der Übergangsgebührnisse können Ausgleichsbezüge gezahlt werden, wenn Sie eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst oder ein anderes Arbeitsverhältnis beginnen, bei der das Einkommen unter der Höhe der Übergangsgebührnisse liegt. Mit Ausgleichsbezügen wird das erzielte Gehalt bis zur 75-Prozent-Grenze „aufgefüllt“. Bei einer Dienstzeit von 20 Jahren und mehr haben Sie Anspruch auf eine einmalige Übergangsbeihilfe von bis zum 12fachen der monatlichen Dienstbezüge. 

Wichtige Absicherungen für Soldaten auf Zeit

  • Anwartschaftsversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Altersvorsorge
  • Unfallversicherung

Anwartschaftsversicherung für Soldaten auf Zeit

Während der Dienstzeit benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung, da die medizinische Versorgung durch Truppenärzte sichergestellt wird. Die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung entsprechen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Anspruch gilt nur für den Soldaten selbst und nur in der aktiven Dienstzeit.

Angehörige von Zeitsoldaten sind unter gewissen Bedingen beihilfeberechtigt. Mit der Beihilfe werden 70 bis 80 % der anfallenden Kosten für Partner oder Kinder von der Bundeswehr übernommen. Für die Restkosten ist eine Absicherung mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung notwendig. 

Soldaten auf Zeit, die im Anschluss an den Wehrdienst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, werden bei einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. In allen anderen Fällen muss der Krankenversicherungsschutz eigenverantwortlich geregelt werden. Sie können sich sowohl gesetzlichen als auch privat krankenversichern.

Die Pflegeversicherung für Soldaten auf Zeit

Obwohl Soldaten keine Krankenversicherung benötigen, besteht Versicherungspflicht für die Pflegeversicherung. In Abhängigkeit des vor der Wehrdienstzeit bestehenden Krankenversicherungsschutzes ist die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung oder bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen fortzusetzen. Ihre private Pflegeversicherung können Sie direkt mit der Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig abschließen. 

Dienstunfähigkeit bei Soldaten auf Zeit

Tritt die Dienstunfähig aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ein, die nicht in Bezug zum Wehrdienst stehen, werden Soldaten auf Zeit entlassen. Eine Erwerbsminderungsrente kann gewährt werden, wenn die Dienstunfähigkeit von Gutachtern der Rentenversicherung als Erwerbsminderung anerkannt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt wird. Werden Soldaten auf Zeit aufgrund eines Dienstunfalls wehrdienstunfähig, erfolgt die Versetzung in Ruhestand und die Zahlung von Unfallruhegehalt. Wartezeiten gelten nicht.

Arbeitslos nach dem Wehrdienst als Soldat auf Zeit

Obwohl während des Wehrdienstes keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet werden, erhalten Sie Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters:

  • Bei Dienstzeit von weniger als 24 Monaten Hartz 4
  • Bis zu 12 Monate Arbeitslosengeld bei einer Dienstzeit von mehr als 24 Monaten und wenn keine Übergangsgebührnisse in Anspruch genommen werden, danach Hartz 4

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

  • Waren Sie zuletzt gesetzlich versichert und treffen Sie keine Entscheidung für die private Krankenversicherung, werden Sie automatisch bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert, der Sie zuletzt angehörten.
  • Bestand zuvor eine private Krankenversicherung und möchten Sie nach dem Dienst in die gesetzliche Versicherung wechseln, müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
  • Soldaten, die nach Beendigung ihres Dienstes in die private Krankenversicherung einsteigen möchten, können sich mit einer Anwartschaftsversicherung noch während der Dienstzeit die Aufnahme zu den bei Abschluss geltenden Bedingungen sicherstellen.
  • Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ist eine perfekt auf die Beihilfe abgestimmte und kostengünstige Krankenversicherung sowohl für Angehörige als auch für Soldaten selbst.
  • Vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung notwendig. Umso besser das Ergebnis, desto günstiger sind die Beiträge. Später können Krankheiten oder Unfallfolgen die Aufnahme erschweren, verteuern oder unmöglich machen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Als Experte für alle Versicherungsfragen des Öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen individuelle und leistungsstarke Versicherungs- und Vorsorgelösung. Gern beantworten Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig persönlich und unverbindlich alle Ihre Fragen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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