DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Versorgung von Berufssoldaten

Die Versorgung für Berufssoldaten

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig möchten Ihnen in diesem Artikel die Versorgung für Berufssoldaten näherbringen. Als Erstes lässt sich feststellen, dass sich Ansprüche, Rechte und Pflichten sowie die Versorgung für Berufssoldaten erheblich von der Versorgung und den Ansprüchen von Soldaten auf Zeit unterscheiden. Was das für Sie als Berufssoldat bedeutet, erklären wir Ihnen nachfolgend.

Status und Aufgaben von Berufssoldaten

Sie als Berufssoldat hauptberuflich beim Bund angestellt. Damit gehören Sie zu einer ausgewählten Gruppe von Soldaten auf Zeit, die sich aufgrund ihrer besonderen Leistungen eine Übernahme als Berufssoldat verdient haben. Nach 6 oder 12 Jahren als Soldat auf Zeit werden Sie nun auf Lebenszeit bei Ihrer Truppe angestellt. Sie genießen als Berufssoldat natürlich einige Vorteile, wie die Wahlfreiheit über die Einsatzbereiche. Dennoch werden Sie auch häufiger zu Auslandseinsätzen geschickt. 

Der Status, den Sie als Berufssoldat innehaben, ist vergleichbar mit dem eines Beamten des Bundes. Sie bekommen damit auf Lebenszeit Bezüge, Pension und verschiedene Zuschläge. Dabei erhalten Sie, anders als ein Beamter, im Rahmen der Versorgung für Berufssoldaten freie Heilfürsorge. Die umfassende Versorgung für Berufssoldaten durch den Dienstherrn obliegt der Tatsache, dass Sie eine große Verantwortung tragen. Auch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sind uns dessen bewusst. 

In den nächsten Abschnitten möchten wir uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig etwas näher mit der Versorgung für Berufssoldaten durch die Heilfürsorge und die Beihilfe beschäftigen und stellen Ihnen die wichtigsten Versicherungen für Sie als Berufssoldaten.

Versorgung für Berufssoldaten: Heilfürsorge und Beihilfe

Sowohl die freie Heilfürsorge als auch die Beihilfe sind wichtige Leistungen im Rahmen der Versorgung für Berufssoldaten und spielen von Beginn der Dienstzeit bis in den Ruhestand eine große Rolle in Ihrem Leben. Gerne verschaffen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Ihnen einen Überblick über die beiden Systeme und verraten Ihnen die Vorteile, die für Sie entstehen.

Die freie Heilfürsorge für Berufssoldaten im Überblick

Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und unter bestimmten Bedingungen auch freiwillig Wehrdienstleistende haben einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Das bedeutet, dass Sie im Rahmen der Versorgung für Berufssoldaten während Ihrer aktiven Dienstzeit unentgeltlich durch die Truppenärzte der Bundeswehr versorgt sind. Damit gehen Sie nicht mehr in „normale“ Arztpraxen, sondern werden nur noch von einem Ärzteteam der Bundeswehr behandelt. 

Da es sich bei der freien Heilfürsorge um eine freiwillige Leistung des Dienstherrn handelt, können Sie diese auch ablehnen und selbst eine Krankenversicherung abschließen. Bedenken Sie dabei, dass Sie nun die Beiträge monatlich aus eigener Tasche zahlen müssen. Einen Arbeitgeber-Anteil, wie in der Privatwirtschaft, gibt es bei der Versorgung für Berufssoldaten nicht. Hingegen ist die freie Heilfürsorge für Sie kostenfrei und im Ernstfall werden Sie vom Truppenarzt auch an einen zivilen Mediziner überwiesen, für den die Kosten ebenfalls vom Dienstherrn getragen werden. 

Solange Sie Bezüge aus dem aktiven Dienst erhalten, haben Sie im Rahmen der Versorgung für Berufssoldaten einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Das gilt bei Soldaten auf Zeit für die 6- oder 12-jährige Dienstzeit und bei Berufssoldaten bis zur Versetzung in den Ruhestand. Danach wird die freie Heilfürsorge als Versorgung für Berufssoldaten im Ruhestand mit der Beihilfe ersetzt. Nachfolgend erklären wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Ihnen, worauf es nun besonders ankommt.

Die Beihilfe als Versorgung für Berufssoldaten im Überblick

Haben Sie Ihren aktiven Dienst bei der Bundeswehr erfüllt, erhalten Sie einen Anspruch auf Beihilfe im Ruhestand. Diese ist bei Soldaten auf Zeit ebenso zeitlich begrenzt. Im Rahmen der Beihilfe erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn einen Teil der Behandlungskosten im Krankheitsfall erstattet. In der Regel liegen diese bei 70 %. Die restlichen 30 % müssen Sie mit einer privaten und beihilfekonformen Krankenversicherung abdecken, wie beispielsweise der von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. 

Beziehen Sie im Ruhestand Beihilfe, müssen Sie sich wieder von einem zivilen Arzt behandeln lassen. Die Kosten werden Ihnen dabei in Rechnung gestellt. Diese können Sie dann bei der Beihilfestelle und der Krankenversicherung einreichen und bekommen die Anteile im Verhältnis 70/30 % zurückerstattet. Da in Deutschland eine Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen zählt, kommen Sie um eine Absicherung in einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse nicht herum.

Diese Versicherungen benötigen Sie für Ihre ideale Versorgung als Berufssoldaten

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig möchten Ihnen noch weitere drei Versicherungen im Rahmen der Versorgung für Berufssoldaten vorstellen, die wir als unerlässlich ansehen. Dazu gehören die beihilfekonforme Krankenversicherung, die Diensthaftpflicht- sowie eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Bei der Pflegepflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die Bestandteil der Krankenversicherung ist. Alle genannten Versicherungen stellen einen ergänzenden Schutz für Ihre umfassende Versorgung als Berufssoldaten dar.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung als Versorgung für Berufssoldaten

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung orientiert sich an Ihren Ansprüchen, wenn Sie Anspruch auf Beihilfe haben. Sie erhalten im Rahmen der Versorgung für Berufssoldaten 70 % der Kosten im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn erstattet, müssen jedoch die restlichen 30 % mit einer entsprechenden Versicherung abdecken. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig empfehlen Ihnen daher rechtzeitig eine Anwartschaft abzuschließen. 

Mit dieser sichern Sie sich bereits in jungen Jahren den garantierten, späteren Eintritt zu guten Konditionen in die private Krankenversicherung. Wenn Sie zum Beispiel mit 20 Jahren eine Anwartschaftsversicherung abschließen und mit 60 Jahren in die private Krankenkasse eintreten, erhalten Sie die gleichen Konditionen, die Sie im Alter von 20 Jahren erhalten hätten.

Die Diensthaftpflichtversicherung als Versorgung für Berufssoldaten

Sie sollten bei Ihrer Versorgung als Berufssoldat in keinem Fall die dienstliche Haftpflichtversicherung außer Acht lassen. Diese schützt Sie adäquat vor den finanziellen Risiken bei Schadenersatzansprüchen und anderen Forderungen ab, die durch dienstliches (Fehl-)Verhalten gegen Sie geltend gemacht werden können. So kann es schnell dazu kommen, dass Sie zum Beispiel den Schlüssel zur Kaserne verlieren oder unabsichtlich einen Kameraden verletzen. In solchen Fällen springt die Diensthaftpflichtversicherung für Sie ein. Zudem können Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig die Diensthaftpflicht mit der Kfz- oder Privathaftpflicht kombinieren.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Berufssoldaten

Sollte es dazu kommen, dass Sie aufgrund eines privaten oder dienstlichen Unfalls Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können, werden Sie von Ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt. Damit erhalten Sie, wenn überhaupt, nur eine geringe Pension. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bekommen Sie hingegen eine hohe monatliche Rente und können weiterhin Ihren gewohnten Lebensstandard genießen.

Wir beraten Sie gern

Sie benötigen weitere Informationen zu der Versorgung für Berufssoldaten oder haben spezielle Fragen? Setzen Sie sich gerne mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig in Verbindung. Wir beraten Sie telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort über Ihre Möglichkeiten.

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