Beihilfe für Lehrer und Referendare
Beihilfe attraktiver als Kostenteilung
Angestellte bekommen von ihrem Dienstherrn die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung rückerstattet. Beamte profitieren von der sogenannten Beihilfe, die fälschlicherweise als anteilige Übernahme der Versicherungsbeiträge gesehen wird. Es handelt sich lediglich um die Übernahme eines Teils der Kosten, die im Krankheitsfall entstehen. Demnach müssen Beamte, beziehungsweise verbeamtete Lehrer stets einen Teil der Kosten selbst tragen. Als Lehrer sollten Sie über eine Versicherung verfügen, die die Restkosten abdeckt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig gehört zu den Top-Marken für Versicherungslösungen im Öffentlichen Dienst und empfiehlt Ihnen den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Sie berücksichtigt die Beihilfe und Sie kommen der geltenden Krankenversicherungspflicht nach. Außerdem bietet sie bessere und umfassendere Leistungen und ist letztendlich attraktiver als die übliche Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Beihilfe im Detail
Wer ist beihilfeberechtigt?
Von der Beihilfe profitieren sowohl Beamte auf Lebenszeit wie auch Beamte auf Widerruf oder Probe. Sie können bereits als Referendar in den Genuss dieser Beihilfezahlungen kommen und einen entsprechenden günstigeren Versicherungsumfang abschließen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Ehepartner und Kinder von Beamten von dieser finanziellen Unterstützung im Krankheitsfall profitieren. Allerdings muss der Ehepartner mit seinem eigenen Einkommen unter einer festgelegten Einkommensgrenze liegen und sämtliche Familienmitglieder müssen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein. Beihilfe können unter Umständen auch Ruheständler bekommen.
Die Höhe der Beihilfe für Lehrer und Referendare
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem sogenannten Beihilfebemessungssatz, dessen Höhe in den Beihilfeverordnungen (BVO) für die entsprechend gültige Bundes- oder Landesbeihilfe geregelt ist. Wenn Sie keine Kinder haben, liegt der entsprechende Satz bei 50 % und für die andere Hälfte benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Sollten Sie mindestens zwei Kinder haben, steigt der Bemessungssatz für die Beihilfe für Sie, berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten auf 70 %. Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder können sogar eine Beihilfe in Höhe von 80 % beanspruchen. Anspruchsberechtigte Ruheständler können auf einen Satz von 70 % kommen, während Hochschullehrer, deren Arbeitsverhältnis einen sogenannten entpflichteten Status umfasst, 50 % der anfallenden Krankheitskosten erstattet bekommen.
So funktioniert es
Sie sind verpflichtet Ihre Kosten für Arztbehandlungen oder Medikamente vorerst selbst zu übernehmen. Anschließend können Sie Ihre Vorauszahlungen anteilig sowohl von der privaten Krankenversicherung, als auch von der zuständigen Beihilfestelle zurückfordern. Dafür müssen Sie spezielle Formulare ausfüllen und entsprechende Rechnungsbelege an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin schicken. Achten Sie unbedingt auf Fristen und Antragsgrenzen, die eine Beantragung der Beihilfe innerhalb eines Jahres nach Rechnungsstellung vorsehen. Der beantragte Betrag sollte bei mindestens 200 Euro liegen, um zunächst einmal Rechnungen zu sammeln und gemeinsam einzusenden. Sollten Sie innerhalb von zehn Monaten unter 200 Euro liegen, können Sie mindestens 15 Euro anfordern.
Zusammenfassung
Die Beihilfe stellt für Beamte eine sehr attraktive finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn dar. Die Übernahme von anteiligen Versicherungsbeiträgen durch den Chef ist nicht so attraktiv wie die Zahlung von Beihilfen. Wenn der Tarif der privaten Krankenversicherung die Beihilfen berücksichtigt, reduzieren Sie die Krankheitskosten und den monatlichen Beitrag für die PKV - allerdings bei geringerem Leistungsumfang.
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
09:00 bis 18:00
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