DBV Fink & Wagner GmbH in Leipzig Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Zur Berechnung der Beihilfen wird die sogenannte Bundesbeihilfeverordnung herangezogen. Hier ist eine Beihilfe bis zur Höhe von maximal 80% möglich. Beihilfefähig sind medizinische Leistungen sowie Behandlungskosten, die dem Beamten entstehen. Für die Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, benötigt der Beamte eine beihilfekonforme private Krankenversicherung.

Beihilfeberechtigt kann nicht nur der Beamte selbst sein, sondern auch dessen Familie. So können nicht nur der Ehe- bzw. Lebenspartner, sondern auch die Kinder beihilfeberechtigt sein. Welche Voraussetzungen hierfür gegeben sein müssen, erklären Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig gern bei eine persönlichen Beratungsgespräch.

Folgende Beihilfestellen sind für Verwaltungsbeamte wichtig

Während es in der Vergangenheit viele verschiedene Beihilfestellen in Deutschland gab, gibt es mittlerweile der Übersicht wegen nur noch wenige Anlaufpunkte. So können sich Beamte an das Bundesverwaltungsamt in Köln oder das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen wenden.

Vor Ort werden Ihre Anträge zur Kostenübernahme entgegengenommen und gewissenhaft bearbeitet. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter per Telefon mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie ein Beamter sein, der in einem Ministerium, einer Behörde, einer Körperschaft oder einem Amt der Bundesrepublik tätig sein sollte, müssen Sie sich an eine dieser beiden Beihilfestellen wenden.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ist für die meisten Beamten der Bundesrepublik zuständig. Außerdem gibt es über verschiedene Bundesländer verteilt weitere Standorte. Um an relevante Kontaktinformationen zu kommen, sollten Sie im Internet forschen. Auf den jeweiligen Webseiten sind alle weiteren Standorte mit Anschrift und Telefonnummer aufgelistet. Die restlichen Beamten, welche in einer Bundesbehörde, Körperschaft oder Stiftung des öffentlichen Rechts tätig sind, wenden sich an das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Ohne private Krankenversicherung erhalten Sie keine Beihilfe

Sollten sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie keinen Beihilfeanspruch haben. Sie sollten sich jedoch nicht die Unterstützung Ihres Dienstherrn so leichtsinnig entgehen lassen. Aus diesem Grund rät Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig dazu, sich für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung zu entscheiden.

Wie hoch Ihre Beihilfe ausfällt, richtet sich nach bestimmten Kriterien. So erhalten Beamte ohne Kinder einen Beihilfesatz von 50%. Beamte mit mindestens zwei Kindern haben einen Beihilfeanspruch auf 70%. Beihilfeberechtigten Ehegatten stehen ebenfalls 70% zu. Selbiges gilt für Pensionäre im Ruhestand und deren Witwen. Kinder von beihilfeberechtigten Beamten erhalten jeweils 80% Beihilfe.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Unterstützung durch die Beihilfe zwar teilweise hoch ausfällt, aber nicht alle Kosten übernommen werden. Dementsprechend müssen Sie auf privatem Wege für eine Restkostenversicherung sorgen. So kann die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig der optimale Begleiter für Sie sein.

Bei entstandenen Behandlungskosten müssen Sie zunächst persönlich in Vorkasse gehen. Die entsprechende Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer Beihilfestelle ein. Kosten, die die Beihilfe nicht übernommen hat, übernimmt zu guter Letzt Ihre beihilfekonforme private Krankenversicherung.

Details

In der Regel ist es nicht ausreichend, wenn Sie lediglich ein ausgefülltes Formular bei Ihrer Beihilfestelle einreichen, um Beihilfe zu beantragen. Darüber hinaus werden die relevanten Belege für Ihre Aufwendungen benötigt. Bei Medikamenten müssen Sie dringend darauf achten, dass die entsprechende Pharmazentralnummer erkennbar auf dem Beleg ist. Nur so kann festgestellt werden, ob das Medikament beihilfefähig ist.

Sobald es um die Kostenerstattung von stationären Behandlungen geht, benötigen Sie Verschiedenes. Neben einer Rechnung müssen Sie das Entlassungsschreiben einreichen. Darüber hinaus müssen Sie eine eventuelle Vereinbarung von Wahlleistungen einreichen.

Alle diese Unterlagen müssen Sie bei der Beihilfestelle einreichen, die für Ihre Belange zuständig ist. Hier müssen Sie dringend auf Fristen achten! Darüber hinaus müssen Sie darauf achten, dass Kosten erst ab einer Summe von insgesamt 200 € beihilfefähig sind.

Spezielle Regelungen für Verwaltungsbeamte

Für Sie als Beamter ist es besonders wichtig zu wissen, dass ein Eigenanteil getragen werden muss. Dies gilt nicht nur bei jedem Arztbesuch, sondern auch anderen medizinischen Behandlungen wie einer Reha-Maßnahme, Massagen oder Therapien. Der Eigenanteil beträgt in der Regel fünf bis zehn Euro. Wie bei Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung, müssen auch Sie pro Tag eines stationären Aufenthaltes eine pauschale Gebühr von zehn Euro entrichten. Bei dieser Zuzahlung handelt es sich um Kosten, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Diese Regelung gilt für maximal 28 Kalendertage. Von dieser Zuzahlung sind allerdings einige Sonderfälle befreit. So müssen beispielsweise Kinder keine Zuzahlungen entrichten. Selbiges gilt für Schwangere.

Für Beamte gilt eine Sonderregelung. Im Rahmen der sogenannten Belastungsgrenze dürfen die Kosten, welche im Wege des Selbstanteils getragen werden müssen, lediglich bis zu zwei Prozent der Jahresbezüge betragen. Die Kosten, die diese Belastungsgrenze überschreiten, werden vom Dienstherrn bzw. der Beihilfe übernommen. Schließlich können ansonsten langwierige Erkrankungen für den Beamten ein finanzielles Desaster bedeuten.

Die Belastungsgrenze sinkt dann, wenn der Beamte eine chronische Erkrankung hat auf 1%. Diesbezüglich gibt es jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Bestimmungen. Häufig können bei der Belastungsgrenze Unterschiede festgestellt werden. Außerdem ist der Eigenanteil abhängig von der Besoldung des Beamten. Unabhängig davon sollten Beamte dringend mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung vorsorgen, um sich vor hohen Restkosten zu bewahren. Unsere erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stehen Ihnen bei diesem Thema gern mit Rat und Tat zur Seite.

Sie sollten Restkosten mit der beihilfekonformen Krankenversicherung absichern

Da Ihr Dienstherr mit der Beihilfe nur einen Teil Ihrer Aufwendungen ersetzt, sollten Sie dafür sorgen, dass die Restkosten nicht zu einer finanziellen Belastung für Sie werden. Die private Krankenversicherung sorgt dafür, dass die Versorgungslücke effektiv geschlossen wird. So erhalten Sie einen optimalen Rundum-Schutz für anfallende medizinische Behandlungen.

Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV profitieren Sie nicht nur von umfangreichen Leistungen, sondern auch einer Top-Versorgung. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie von attraktiven Leistungen wie einer Chefarztbehandlung oder der Unterbringung in einem Ein- bis Zweibettzimmer profitieren.

Darüber hinaus ist es möglich Ihren ganz individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz zusammenzustellen. Dank vielerlei Kombinationsmöglichkeiten erhalten Sie schlussendlich den Versicherungsschutz, den Sie auch wirklich benötigen.

Außerdem können Sie von einer praktischen Beitragsrückerstattung profitieren. Sollte Sie über einen gewissen Zeitraum keine Versicherungsleistung gefordert haben, können Sie Ihren eingezahlten Beitrag zurückerhalten.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, welche Erstattungsanträge der Beamten bearbeiten und Fragen beantworten. Lassen Sie sich bei Fragen gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten.

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4000

Berlin – Referat A I 2
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 2
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+49(0)30 187030-9900

Bonn – Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-2000

Chemnitz
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Datenbearbeitungszentrum – Beihilfe
Referat A I 7
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4444

Düsseldorf
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 3
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
+49(0)211 959-2596 (für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Erstantragstellung)

Frankfurt (Oder)
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 5
Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder)

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-9901

Neubrandenburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 6
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-5555

Rostock
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 4
Wallstr. 2
18055 Rostock

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)3018 7030-3333

Stuttgart
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 2
Löwentorzentrum – Heilbronner Str. 186
70191 Stuttgart

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)711 2540-2888

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