Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV

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Beamte leisten Tag für Tag ihren Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft. Dafür erhalten sie von staatlicher Seite ein hohes Maß an Sicherheit. Dazu zählt beispielsweise die sogenannte Beihilfe, welche sie von ihrem Dienstherren erhalten.

Doch welchen Nutzen hat die Beihilfe? Beamte haben keine gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings müssen die Behandlungskosten gezahlt werden. Hier tritt der Dienstherr mit der Beihilfe in die Position des Zahlenden und übernimmt einen Teil der Kosten. Jedoch müssen die restlichen Kosten vom Beamten getragen werden. Dies kann vor allem bei komplizierten und langwierigen Behandlungen teuer werden. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten Sie über den Abschluss einer beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV nachdenken.

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs mit unseren Experten der DBV Ralf Pajsert in Duisburg beantworten wir Ihre Fragen zu der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV gern.

Bezahlung und Besoldung

Die Bezahlung ist im öffentlichen Dienst stets vom Status des Berufseinsteigers abhängig. Das bedeutet im Detail, dass Auszubildende eine entsprechende Ausbildungsvergütung bekommen. Für Beamte hingegen gibt es keine normale Vergütung, sondern eine Besoldung. Die Besoldung ist gesetzlich geregelt und wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt. Sie können die Höhen der Besoldung der entsprechenden Besoldungstabelle entnehmen.

Unser geschultes Personal der DBV Ralf Pajsert in Duisburg kümmert sich darum, dass Sie zusätzlich zu Ihrer Besoldung vor hohen Behandlungskosten bewahrt werden. Dank der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV erhalten Sie einen Rundum-Schutz, der seinesgleichen sucht.

Anwärter eines Beamtenstatus erhalten einen Anwärtergrundbetrag. Hier richtet sich die Höhe nicht nach dem Status, sondern dem entsprechenden Amt. Zugrunde gelegt werden dabei die Besoldungsgruppen.

Die Beamtenanwärter, die nicht beim Bund, sondern bei einem Bundesland oder einer Kommune als Beamte arbeiten, können die Höhe ihrer Bezüge landesrechtlichen Vorschriften entnehmen. Dies folgt aus den Befugnissen, die den Ländern vom Bund überlassen werden. Neben den normalen monatlichen Bezügen, sind auch Erweiterungen möglich. Beispielsweise gibt es einen Familienzuschlag bis zu 130 Euro.

Doch nicht nur die monatliche Besoldung ist von Land zu Land unterschiedlich. Auch die Höhe der vom Dienstherrn gezahlten Beihilfe unterscheidet sich voneinander. Neben den Unterschieden von Land zu Land kann sich die Besoldungshöhe auch innerhalb eines Bundeslandes unterscheiden. Hier spielt vor allem der Familienstand eine große Rolle. Doch egal wie hoch die Beihilfe auch ausfallen mag, sie umfasst niemals die kompletten Behandlungskosten. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor den hohen Restkosten schützen, indem Sie die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV abschließen.

Unser Experte

Kevin Henze

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Unser geschultes Personal der DBV Ralf Pajsert in Duisburg berät Sie gern detailliert zu unseren Versicherungslösungen für Beamte. Vereinbaren Sie einfach ein Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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