Die Dienstunfähigkeitsversicherung der
DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg

Schließen Sie Ihre individuelle Versorgungslücke, damit Sie im Ernstfall auf nichts verzichten müssen.
Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Schutz nach Maß.

Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit sind zwei Begriffe, die oft im Zusammenhang mit der Arbeitskraftabsicherung/Einkommensabsicherung für bestimmte Berufsgruppen, wie Beamte, Arbeitnehmer oder Selbstständige Verwendung finden. Sie beziehen sich jedoch auf unterschiedliche Absicherungskonzepte und haben unterschiedliche Vertragsbedingungen. Somit gibt es auch im Leistungsfall ( bei Berufsunfähigkeit/ Dienstunfähigkeit) Unterschiede, die darüber Entscheiden ob und wann eine Leistung für die betreffende Person fällig wird.

  • Angestellte und Selbstständige sollten sich in erster Linie mit einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.
  • Für Beamte, Lehrer und Angestellte im öffentlichen Dienst empfehlen wir eine klassische Dienstunfähigkeitsabsicherung.
  • Für Feuerwehrbeamte, Polizeibeamte oder Soldaten empfehlen wir Ihnen eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit Spezieller Dienstunfähigkeitsklausel. (wichtig z.B. für Verletzung der Schießhand bei Polizisten oder eine Knieverletzung, nicht bestandene G26-Prüfung bei Feuerwehrbeamten)

Berufsunfähigkeit

  • Definition des BU-Status durch die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Vertrages
  • Festlegung der BU in der Regel durch den behandelnden Arzt oder vom beauftragten Arzt der Versicherung
  • Wartezeit/Prognosezeitraum: abhängig von den Versicherungsbedingungen (in der Regel 6 Monate)
  • Leistung der BU-Rente: erfolgt in der Regel ab 50% bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

Dienstunfähigkeit

  • Definition des DU-Status durch gesetzliche Regelung (Beamtenversorgungsgesetz)
  • Festlegung der DU durch den Dienstherrn auf Basis des amtsärztlichen Gutachtens Im Fall einer Dienstunfähigkeit nimmt die DBV keine eigene Prüfung vor, sondern schließt sich einfach der Entscheidung Ihres Dienstherrn an
  • Wartezeit/Prognosezeitraum: Krankheitsbedingte, dauerhafte Unerfüllbarkeit der Dienstpflichten des Beamten
  • Leistung der DU-Rente: Es gibt keine 50% Grenze/Regel



Es ist wichtig zu beachten, dass die Kriterien und Leistungen für Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit stark von den jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen abhängen.

Hat ein Beamter nur eine „klassische Berufsunfähigkeitsversicherung“ kann es also im Leistungsfall zur Ablehnung der Leistung kommen.

Darum empfehlen wir Beamten und Beamtenanwärtern den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg.

Feuerwehrbeamte, Soldaten und Polizisten benötigen zusätzlich eine Spezielle DU-Klausel. Auch hierzu beraten wir Sie gern!

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Sichern Sie Ihre Dienstunfähigkeit ab!

Vertiefte Informationen und alle relevanten Fakten zur Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg finden Sie hier.

✔ Beamte auf Widerruf/Probe

haben in der Regel keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Hier ist eine korrekte Dienstunfähigkeitsabsicherung ein unbedingtes muss!

✔ Beamte auf Lebenszeit

haben in der Regel Anspruch auf ein Ruhegehalt. Das Ruhegehalt richtet sich nach der Zugehörigkeit im Öffentlichen Dienst, der Wartezeit und der Besoldungsgruppe. Da das Ruhegehalt aber oft weniger ist als das tatsächliche letzte Einkommen des Beamten, kann es auch hier zu einer Unterversorgung kommen und Sie müssen mit Einkommensverlusten rechnen. Darum empfehlen wir auch hier den Abschluss einer DBV Dienstunfähigkeitsversicherung als Ergänzung, um Ihre Einkommenslücke zu schließen.

Für weitere Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung klicken Sie hier:

Service von DBV

Wichtige Fakten zur Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Wozu braucht ein Beamter eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
  • Reicht eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung aus?
  • Ist das Bedingungswerk für alle Beamten gleich?
  • Welche Versorgungsansprüche haben Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit?
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Wünschen Sie eine Beratung  zum Thema Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamte?

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Rocco Hebert in Freiberg berät Sie gern! Kontaktieren Sie uns!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Rocco Hebert
Am Rotvorwerk 9
09599 Freiberg
Kontaktformular aufrufen 037322 520189 0173 5930409 037322 519902
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