Krankenversorgung Feuerwehr
Beamte der Feuerwehr haben in der aktiven Dienstzeit je nach Bundesland Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beihilfeanspruch richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift des Dienstherrn.
Die Leistungen der Heilfürsorge umfassen grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen. Sie ähneln grundsätzlich den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der Anspruch auf Heilfürsorge endet mit regulärer Beendigung der Dienstzeit oder durch vorzeitiges Dienstzeitende aufgrund Dienstunfähigkeit. Nach der aktiven Dienstzeit besteht für jeden Beamten der Feuerwehr als Pensionär ein Beihilfeanspruch gemäß Beihilfevorschrift, somit muss sich dieser Beamte Privat Krankenversichern.
Die Leistungen der Heilfürsorge erstrecken sich nicht auf die berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen. Diese haben einen Beihilfeanspruch, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Heilfürsorgeberechtigte benötigen:
- Kleine oder große Anwartschaft Private
- Pflegepflichtversicherung
- Eventuell Ergänzungsversicherung zur Heilfürsorge
Beihilfeberechtigte Beamte benötigen:
- Beihilfekonforme private Krankenversicherungen
- Private Pflegepflichtversicherung
- Beihilfeergänzungstarif
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Sie sollten aber nicht nur an die beruflichen Risiken denken, sondern auch an Versicherungen für Ihr Eigentum. Egal ob es um die Absicherung einer eigenen Wohnimmobilie oder des Hausrats geht, wir halten passende Versicherungen für alle Lebensbereiche bereit. Gern beraten wir Sie zu einer geeigneten Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Legen Sie einfach die gesamte Absicherung in die Hände der erfahrenen Versicherer.
Roy Bach
Weingasse 2
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