Krankenversicherung für Lehrer
Ab dem Moment, in dem Sie in das Beamtenverhältnis übergehen, genießen Sie über Ihren Dienstherren eine grundständige Absicherung im Krankheitsfall. Auch als Beamtenanwärter sind Sie beihilfeberechtigt. Über das System der staatlichen Beihilfe werden Ihre Kosten zum großen Teil vom Staat übernommen.
Über die Beihilfe werden 50-80 Prozent der Kosten übernommen. Die genaue Höhe unterscheidet sich je nach Familien- und Lebenssituation. Den restlichen Teil müssen Sie als Beamter selbst tragen: Dafür steht Ihnen die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder der privaten Absicherung als Mitglied der privaten Krankenversicherung (PKV).
Im direkten Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich für Beamte in der Regel die private Krankenversicherung mehr. Denn bis auf einige Ausnahmen erhalten Sie einen Zuschuss vom Staat nur in der PKV. Somit fallen die Kosten für die Krankenversicherung geringer aus. Mit unseren Beihilfeergänzungstarifen schließen wir die Lücken der Beihilfe und sorgen für einen vollumfänglichen Krankenversicherungsschutz.
Für welche Leistungen kommt die Beihilfe auf?
Beihilfefähig sind laut § 6 BBhV ausschließlich notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen. Dabei muss es sich um wissenschaftlich anerkannte Behandlungen handeln, die nach der Gebührenordnung (GOÄ) berechnet werden. Das heißt, für alle durch einen Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten verbrauchten und verschriebenen Arzneimittel und Verbandsmaterialien wird Beihilfe gezahlt.
Für welche Leistungen kommen die PKV der DBV auf?
Mit einer ergänzenden privaten Krankenversicherung wird in erster Linie die Lücke zwischen Beihilfe und der tatsächlichen Arztrechnung geschlossen.
Als lediger Beamter ohne Kinder haben Sie Anspruch auf 50% Beihilfe. Das bedeutet, 50% der Arztkosten (vorausgesetzt, es ist eine Abrechnung nach GOÄ) werden nicht durch den Beihilfeträger getragen. Für diese Kosten würde die DBV aufkommen.
Außerdem zahlt die Beihilfe nicht für alle Gesundheitskosten wie z.B.
- Teilleistungen beim Zahnarzt
- Volle Kostenübernahme bei Sehhilfen
- Mittel gegen Mund- und Rachenentzündungen
- Verschreibungsfreie, aber apothekenpflichtige Grippemittel
- Schmerzpflaster
- Ernährungsergänzungsmittel wie Magnesium
- Mittel zur Empfängnisverhütung für Frauen ab dem 20. Lebensjahr
- Verbandsmaterialien, soweit sie nicht vom Arzt verordnet werden
Als Lehrer und Referendare sollten Sie nicht nur an die beruflichen Risiken denken, sondern auch an Versicherungen für Ihr Eigentum. Egal ob es um die Absicherung einer eigenen Wohnimmobilie oder des Hausrats geht, wir halten passende Versicherungen für alle Lebensbereiche bereit. Gern beraten wir Sie zu einer geeigneten Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Legen Sie einfach die gesamte Absicherung in die Hände der erfahrenen Versicherer.
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Roy Bach
Weingasse 2
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