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DBV Freiberg Roy Bach Soldatenversorgung im Fall der Dienstunfähigkeit

Soldatenversorgung im Fall der Dienstunfähigkeit

Als Zeit- oder Berufssoldat tragen Sie ein erhebliches Risiko aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig zu werden. Das Soldatenversorgungsgesetz deckt nicht alle finanziellen Folgen eines Schadens hinreichend ab, den ein Soldat erleiden könnte – sei es durch Krankheit oder Unfall, im Dienst oder in der Freizeit, im In- oder Ausland.

Die Versorgungsleistungen der Bundeswehr unterscheiden sich durch den Status des Soldaten (Soldat auf Zeit oder Berufssoldat) sowie der Ursache, welche zur Soldatendienstunfähigkeit nach Soldatengesetzt geführt hat. 

Der Soldat auf Zeit wird nach Feststellung der Dienstunfähigkeit (§ 55 Soldatengesetz) aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Mögliche Leistungen der Bundeswehr sind nur im Falle einer Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalles möglich. Der Berufssoldat wird nach Feststellung der Dienstunfähigkeit (§ 44 Soldatengesetz) in den Ruhestand versetzt und erhält ein Ruhegehalt. 

Die Leistungen im Falle einer Dienstunfähigkeit entsprechen bei einem Soldaten auf Zeit und einem Berufssoldaten nicht dem vorher erzielten Nettoeinkommen, sondern sind mit Einbußen verbunden. Daher empfehlen wir grundsätzlich jedem Soldaten sich für den Fall der Soldatendienstunfähigkeit entsprechend abzusichern damit der aktuelle Lebensstandard erhalten bleiben kann. 

Wichtige Punkte bei der Auswahl des Versicherers sind:

  • Handelt es sich um einen Soldatenversicherer (DBV ist der Soldatenversicherer Nr. 1)
  • entsprechende Soldatendienstunfähigkeitsklausel muss im Vertrag enthalten sein
  • Soldaten-DU wird nur vom Truppenarzt festgestellt
  • Auslandseinsätze mitversichert
  • Mögliche Nachversicherungsgarantien und Verlängerungsoption bei Ausschieden aus der Bundeswehr müssen gewährleistet sein

Nach einer eingehenden Beratung erstellen wir für Sie das passende Angebot.

Als Soldaten sollten Sie nicht nur an die beruflichen Risiken denken, sondern auch an Versicherungen für Ihr Eigentum. Egal ob es um die Absicherung einer eigenen Wohnimmobilie oder des Hausrats geht, wir halten passende Versicherungen für alle Lebensbereiche bereit. Gern beraten wir Sie zu einer geeigneten Wohngebäudeversicherung oder einer Hausratversicherung. Legen Sie einfach die gesamte Absicherung in die Hände der erfahrenen Versicherer.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Roy Bach
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09599 Freiberg
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