DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Beamte im Ruhestand

DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle informiert über Beamte der Polizei im Ruhestand

Sobald Sie bei der Polizei in das Beamtenverhältnis übergehen, beginnt eine versorgungsrelevante Dienstzeit. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn und haben Anspruch auf Besoldung, Krankheitsfürsorge und Ruhegehalt.

Sind Sie zum Beamten auf Lebenszeit bei der Polizei ernannt, bedeutet das für Sie, dass Sie auch weiterhin Beamter bleiben, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn bleiben bestehen und so hat sich dieser verpflichtet Sie und Ihre Familie auch nach dem aktiven Dienst bei der Polizei finanziell abzusichern. Damit geht einher, dass Sie bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine amtsangemessene, finanzielle Versorgung haben. Sie erhalten eine Kombination aus der Grundabsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge.

Damit umfassen die Alimentation für Sie als Beamte im Ruhestand der Polizei:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Die beamtenrechtliche Versorgung kann auch erlöschen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Beamten auf Widerruf, bei einer Entlassung oder bei Aberkennung des Ruhegehalts.

Bei der Beamtenversorgung der Polizei gelten die Rechte des Bundes und der Bundesländer. Gezahlt werden die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge aus dem laufenden Haushalt.

Nachfolgend wollen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Ihnen einen Überblick über die Besonderheit bei Beamten der Polizei im Ruhestand verschaffen und aufzeigen, welche Versicherungen relevant sind.

Besonderheiten für Beamte der Polizei im Ruhestand im Detail

Das Beamtenverhältnis bringt einige Besonderheiten mit sich, die mit einer Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung nicht vergleichbar sind. Das zeigt sich nicht nur bei der aktiven Dienstzeit bei der Polizei, sondern auch bei Eintritt in den Ruhestand.

Ruhegehalt

Nicht nur die gesetzliche Rente wird immer weiter gekürzt. Auch die Beamtenversorgung im Ruhestand wurde 2001 von 75 % auf 71,75 % als Versorgungshöchstsatz gekürzt. Daher ist es auch für Beamte bei der Polizei wichtig, so früh wie möglich für das Alter und die Folgen einer Dienstunfähigkeit und den damit verbundenen frühzeitigem Ruhestand vorzusorgen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bietet hierfür unter anderem die Relax- oder Rürup-Rente an.

Die Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes richtet sich nach:

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Der maximale Betrag von 71,75 % der Bezüge aus den letzten zwei Jahren in ein und demselben Amt wird nach einer 40-jährigen Dienstzeit ausgezahlt. Keinerlei Abschläge erhalten Sie als Beamter im Ruhestand der Polizei nach Vollendung des 65. Lebensjahres und mindestens 45 Jahren mit versorgungsrechtlich relevanten Zeiten.

Überschreiten Sie den Höchstversorgungssatz von 71,75 % nicht, werden andere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus dem Erwerbseinkommen nicht auf das Ruhegehalt angerechnet.

Nach dem aktiven Dienst bei der Polizei: Beamte in Ruhestand

Wann können Sie nach der Dienstzeit bei der Polizei abschlagsfrei in den Ruhestand treten?

  • Geborene vor dem 01.01.1947: gesetzliche Regelaltersgrenze von 65 Jahren
  • Geborene nach dem 31.12.1946: Anhebung der Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr
  • Geborene ab dem 01.01.1964: gesetzliche Regelaltersgrenze von 67 Jahren

Bei Polizei- und Justizvollzugsbeamten liegt die Altersgrenze bei Vollendung des 62. Lebensjahres. Sobald der Polizeivollzugsbeamte seinen Dienst 25 Jahre in Wechselschicht geleistet hat, geht es nach Vollendung des 61. Lebensjahres in den Ruhestand. Aufgrund der besonderen Altersgrenze und den damit einhergehenden finanziellen Nachteilen wird neben dem Ruhegehalt ein Ausgleich gezahlt.

Bei schwerbehinderten Beamten der Polizei kann ein Antrag für den Eintritt ab Vollendung des 62. Lebensjahres gestellt werden. Eine Pensionierung ist ohne Abschläge ab 65 möglich.

Ferner können auch Beamte der Polizei

  • bei dauerhafter Dienstunfähigkeit,
  • auf Antrag ab dem vollendeten 63. Lebensjahr mit einem Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Kalendermonat und
  • infolge eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung als Beamte auf Probe der Polizei

in den Ruhestand versetzt werden.

Nur wenn eine unverschuldete Dienstbeschädigung zum Ruhestand geführt hat, gilt der erste Anspruch auf Ruhegehalt erst nach einer fünfjährigen Dienstzeit.

Sobald Sie als Beamter der Polizei wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und dabei noch nicht das 63. Lebensjahr erreicht haben, besteht beim Wiedererlangen der Dienstfähigkeit die erneute Berufung in das Amt.

Möchten Sie als Polizist Ihre Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe beenden, haben Sie Anspruch auf Altersgeld. Dazu müssen Sie mindestens sieben Jahre Dienstzeit verrichtet haben und davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund. Wie hoch das Altersgeld ausfällt, hängt von den letzten Bezügen und der geleisteten Dienstzeit ab. Das Altersgeld wir erst mit der Erreichung der Regelaltersgrenze gewährt.

Kein Anrecht auf Ruhegehalt haben Beamte der Polizei bei:

  • Entlassung
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Details zum Ruhegehalt

Unterhaltsbeitrag

Wenn Sie als Beamter der Polizei innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden, die gesetzliche Altersgrenze noch nicht erreicht haben oder Beamter auf Probe sind und die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen können, werden Sie entlassen. Sie haben jetzt noch kein Recht auf Ruhegehalt. Jedoch kann nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden, der bis zu einer Höhe des Ruhegehalts möglich ist.

Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand

Sollte es zu einer Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall gekommen sein, sieht das Beamtenversorgungsgesetz ein Unfallruhegehalt sowie eine Mindestversorgung für Beamte der Polizei vor. Damit wird die finanzielle Situation des Beamten gesichert. Bei amtsabhängiger Versorgung gibt es mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Bei amtsunabhängiger Mindestversorgung gelten 65% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge auf Basis der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4. Gewährt wird die jeweils höhere Mindestversorgung. Bei einem Dienstunfall mit einhergehender Dienstunfähigkeit gilt der Mindestruhegehaltssatz von 66,67 %.

Altersrente und Ruhegehalt

Man kann die Altersrente eines Arbeitnehmers und der Versorgung für Beamte im Ruhestand kaum miteinander vergleichen, denn einen Anspruch auf eine Mindestversorgung besteht bei einem Arbeitnehmer nicht. Es lässt sich jedoch festhalten, dass der Beamte im Ruhestand nach dem aktiven Dienst bei der Polizei bessergestellt ist.

Versicherungen für Beamte im Ruhestand

Gerne möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Ihnen zum Schluss einen kleinen Überblick über die wichtigsten Versicherungen für Beamte im Ruhestand geben:

Krankenversicherung

Sie als Beamter im Ruhestand der Polizei sowie im aktiven Polizeivollzugsdienst und Justizvollzugsdienst haben Anspruch auf Beihilfe und bekommen damit 70 % der Krankheits- und Vorsorgekosten von Ihrem Dienstherrn erstattet. Die Restkosten sichern Sie über die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ab. Da es sich jedoch als sehr schwierig erweist im hohen Alter ohne hohe Zuschläge in die PKV einzutreten, raten wir jedem Beamten bei der Polizei früh genug einen Blick auf die Anwartschaftsversicherung zu werfen.

Anwartschaftsversicherung

Mit der Anwartschaftsversicherung, die Sie so früh wie möglich abschließen sollten, sichern Sie sich den garantieren Eintritt in die private Krankenkasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle. Die Beträge werden dann anhand Ihres Alters und des Gesundheitszustands bei Abschluss der Versicherung sowie dem vereinbarten Leistungsumfang berechnet.

Private Altersvorsorge

Damit Sie als Beamter der Polizei auch im Ruhestand Ihren Lebensstandard weiter halten können, ist eine private Altersvorsorge von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle unerlässlich. Profitieren Sie bei uns von unterschiedlichen Varianten der Altersvorsorge. Dazu beraten wir Sie gerne persönlich vor Ort oder telefonisch. Setzen Sie sich gleich mit unseren Experten in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben sie Fragen zu relevanten Versicherungen für Beamte im Ruhestand? Kontaktieren Sie uns. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
Termin vereinbaren 05146 92024 0171 4987898 05146 92025 Filialen & Team
Heute:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
Montag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Dienstag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Mittwoch:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Donnerstag:
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
Freitag:
08:30 bis 12:00
karte
In Google Maps öffnen