DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren – alles über Beihilfestellen in Deutschland
Sie als Beamte der Polizei leisten Ihren Dienst bei Bundes- oder Landesbehörden und Sie als Bundesbeamter bei bundesunmittelbaren Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts.
Dienststellen befinden sich unter anderem in Berlin und Köln. Darüber hinaus finden Sie zahlreiche Bundesbehörden und bundesunmittelbare Körperschaften in vielen anderen großen Städten.
Als Beamte der Polizei haben Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn Rechte und Pflichten. Ein Recht zeigt sich zum Beispiel in dem Anspruch auf Krankenfürsorge. Im Rahmen der Beihilfe erhalten Sie alle Kosten im Krankheits- und Vorsorgefall von den zuständigen Beihilfestellen erstattet. Meist liegt der Satz bei 50 %. Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ausreichend sein. 70 % Beihilfe stehen Ihnen bei zwei oder mehr Kindern, für berücksichtigungsfähige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Beamte im Ruhestand zu. Für Kinder und beihilfeberechtigte Waisen gilt ein Satz von 80 %. Berücksichtigungsfähig sind Ehe- oder Lebenspartner nur dann, wenn Sie weniger als 18.000 € Einkommen erzielt haben.
Als Grundlage der Beihilfe dient die Bundesbeihilfeverordnung.
Detaillierte Informationen zur Beihilfe
Nachfolgend haben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Ihnen das Wichtigste zum Thema Kostenerstattung bei Beihilfe zusammengetragen.
Voraussetzungen zur Kostenerstattung für Beamte der Polizei im Rahmen der Beihilfe
Sie müssen für die Kostenerstattung der Rechnung im Rahmen der Beihilfe einen schriftlichen Antrag mit eigenhändiger Unterschrift stellen und diesen bei der entsprechend zuständigen Beihilfestelle einreichen. Darüber hinaus fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Belege und Rechnungen hinzu. Beachten Sie, dass auf Rezepten die Pharmazentralnummer angegeben sein muss.
Nutzen Sie die Formblätter für die Antragsstellung auf Beihilfe, die Sie bequem aus dem Internet herunterladen können.
Nehmen Sie sich für den ersten Antrag auf Beihilfe etwas mehr Zeit, denn hier sind zahlreiche Angaben und Nachweise. Damit Sie Rückfragen vermeiden, die die Bearbeitungszeit der Anträge verzögern, achten Sie auf vollständige Angaben. Sollte sich etwas an Ihren persönlichen Verhältnissen ändern, sind Sie dazu verpflichtet diese der Beihilfestelle zu melden.
Beihilfe und Eigenbehalt
Die Regelungen sehen vor, dass Bundesbeamte der Polizei bei Arztbesuch einen Eigenbehalt von 5 bis 10 € zahlen müssen. Bei Klinikaufenthalt oder einer Rehabilitation ist eine Zuzahlung für maximal 28 Tage von 10 € vorgesehen. Nur Kinder und Schwangere sind davon befreit.
Pro Jahr ist der Eigenbehalt auf 2 % des Jahreseinkommens beschränkt. Bei chronisch Kranken auf 1 %.
In Form einer Kostendämpfungspauschale wird der Eigenbehalt in vielen Bundesländern mit der Beihilfeerstattung verrechnet.
Beihilfe und Bagatellgrenze
Erst wenn ein Gesamtbetrag der erstattungsfähigen Kosten 200 € übersteigt, besteht die Kostenerstattung im Rahmen der Beihilfe. Das Ausstellungsdatum der Leistungsrechnung darf nur 12 Monate zurückliegen. Sollte der Betrag unterhalb der Grenze liegen, kann der Antrag schon vorzeitig gestellt werden. Bedingung ist, dass innerhalb der letzten zehn Monaten keine weiteren beihilfefähigen Aufwendungen entstanden sind.
Früher gab es viele verschiedene Beihilfestellen. Heute sind zwei Beihilfestellen in Deutschland für Bundesbeamte der Polizei zuständig. Hier reichen Sie Ihren Antrag auf die Kostenerstattung im Rahmen der Beihilfe ein.
Für Ministerien, Behörden und Ämter des Bundes sowie bundesunmittelbare Körperschaften ist das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) oder das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BAD) zuständig. Diese sind zudem telefonisch bei Fragen immer erreichbar.
Das BADV betreut die meisten Bundesbeamten der Polizei mit Anspruch auf Beihilfe. Es gibt neben dem Dienstleistungszentrum Beihilfe in Bad Homburg zehn weitere Bearbeitungsstandorte. Betreut werden vom BVA mit Sitz in Köln die übrigen Bundesbehörden, Stiftungen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Wir beraten Sie gern
Haben sie noch Fragen rund um die Beihilfe? Kontaktieren Sie uns. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist gerne für Sie da.
Die wichtigsten Adressen für Ihre Kostenerstattung und Fragen
Das Bundesverwaltungsamt
Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Zentraler Kontakt
+49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
+49(0)221 758-0
poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Alle Vordrucke rund um das Thema Beihilfe erhalten Sie auf der Website der BVA. Hier finden Sie zudem eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
08:30 bis 12:00