Justizvollzugsbeamter
Als Justizvollzugsbeamter überträgt man Ihnen zahlreiche, verschiedene, verantwortungsvolle Aufgaben, die Sie körperlich und psychisch sehr fordern. Man betraut Sie mit den Häftlingen einer Justizvollzugsanstalt des Landes und erwartet von Ihnen deren Beaufsichtigung, Betreuung, Versorgung und Unterstützung zur Wiedereingliederung der Häftlinge nach ihrer Entlassung. Man möchte ihnen ein geordnetes Leben in sozialer Verantwortung ermöglichen, ohne dass sie wieder straffällig werden.
Sie verrichten Ihren Dienst in Form einer Wechselschicht, auch an Wochenenden und Feiertagen, in einer Justizvollzugsanstalt (kurz JVA) und sind dabei im Vollzugs-, Werks-, Sanitäts- und Verwaltungsdienst tätig.
Die Sicherheit innerhalb der JVA und der Allgemeinheit
Als Justizvollzugsbeamter sind Sie befugt selbst Zwangsmaßnahmen durchzuführen. Sie benötigen keine Genehmigung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft, um bei Gefahr im Verzug oder der Gefährdung der Sicherheit eines Kollegen oder des Gefangenen selbst beispielsweise von Schlagstöcken, Pfefferspray und Fesseln wie Hand- und Fußschellen Gebrauch zu machen.
Innerhalb der JVA Gruppen gibt es Beamte mit Spezialausbildung, die bei erhöhtem Sicherheitsrisiko eingesetzt werden. Dabei kann es sich um den Transport von gefährlichen Gefangenen in Gerichtsgebäude, zu Gerichtsprozessen oder in die Justizanstalt handeln. Sie greifen bei Haftraumstürmungen, bei groben Auseinandersetzungen mit und unter Gefangenen ein und bereinigen die Situation z.B. bei Bränden, Geiselnahmen, Meutereien oder Bombendrohungen. Diese Justizvollzugsbeamte tragen Waffen wie Reizstoffsprühgeräte (RSG), Einsatzstöcke oder unterschiedliche Schusswaffen bei sich, bei Bedarf zum Selbstschutz eine Maske und Schutzkleidung.
Einstellungs-, Auswahlverfahren und Ausbildung
Für Bewerber zum Dienst in der JVA gelten diese Einstellungsvoraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder eines EU-Mitgliedsstaats
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Verantwortungsbewusstsein und Beobachtungsgabe
- gutes Gedächtnis
- Konfliktfähigkeit
- körperliche Fitness
- psychische Stabilität
- tadelloses polizeiliches Führungszeugnis
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (schuldenfrei)
- normaler BMI
- keine Tätowierungen mit politischer Aussage
In einem Auswahlverfahren werden sportliche Tests, Intelligenztests, eine ärztliche Untersuchung und Vorstellungsgespräche zur psychischen, physischen und charakterlichen Eignung durchgeführt. Da es sich dabei um eine Ländersache handelt, können sich die Verfahren, je nach Bundesland, unterscheiden. Bei einer positiven Bewertung kann die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten beginnen.
Falls Sie zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst ausgebildet werden, wird ein Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung vorausgesetzt. Die zweijährige Ausbildung wird in einer Justizvollzugsanstalt und einer Justizvollzugsschule durchgeführt. Die sich abwechselnden theoretischen und praktischen Abschnitte dauern jeweils zweieinhalb bis fünfeinhalb Monate.
Bereits während der Ausbildung können Sie sich für eine bestimmte Richtung spezialisieren, z.B.:
- Allgemeiner Vollzugsdienst
- Mittlerer Verwaltungsdienst
- Werkdienst
Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung
- Staats-, Verfassungs-, Straf- und Strafprozessrecht
- Beamten-, Tarif- und Verwaltungsrecht
- Vertrags- und Vergaberecht
- Betriebswirtschaftslehre
- Haushaltsrecht
- Vollstreckungs- und Vollzugsrecht
Justizvollzugsbeamter im mittleren Dienst - Aufgaben
Vollzugsdienst
Sie tragen die Verantwortung für die Aufsicht der Häftlinge, führen Sicherungsmaßnahmen durch, und kontrollieren die Gefangenen und deren Zellen auf Drogen, Alkohol o.ä. Kontrollen aller Art dürfen Sie jederzeit durchführen, auch nachts.
Als Justizvollzugsbeamter sind Sie bei Haftbesuchen gegenwärtig, kontrollieren den Post- und Telefonverkehr und begleiten Gefangenentransporte. Zur Betreuung von Häftlingen gehört u.a. die Gestaltung von Freizeitaktivitäten, Verteilung der Mahlzeiten und Kleidung, Funktion als Ansprechpartner und Begleitung der Häftlinge von der Aufnahme bis zu ihrer Entlassung.
Werkdienst
Man betraut Sie mit der Aus- und Weiterbildung, so dass die Gefangenen durch die Bildungsmaßnahmen nach ihrer Entlassung einer qualifizierten Erwerbstätigkeit nachgehen können.
In den internen Betrieben des Gefängnisses übernehmen Sie die komplette Organisation, inklusive des Rechnungswesens und des Werkdienstes. Dafür unterweisen Sie die Gefangenen in ihre Aufgaben, statten sie mit Arbeitsgeräten aus und überwachen die Einhaltung der Schutzmaßnahmen.
Sanitätsdienst
Verwaltungsdienst
Ausbildung zum gehobenen Dienst
- allgemeine Grundlagen des Zivil-, Straf- und Strafprozessrechts
- Verwaltungs- und Beamtenrecht
- Haushalts- und Vollzugsrecht
- Vollzugsverwaltung
- Psychologie
- Kriminologie
Leitung des Versorgungsmanagements (VVM) und der Wirtschaftsverwaltung
- Erstellung der Haushalts- und Budgetpläne
- Organisation des kompletten Einkaufs
- Leitung aller Versorgungsbereiche (Küche, Wäscherei)
- Gebäudemanagement
Ruhestand und Pensionen
Der Justizvollzug hat einen hohen Anteil an Frühpensionierungen und Krankenstand zu verzeichnen. Je nach Bundesland variiert der Anteil an Frühpensionierungen zwischen 46 und 56 Prozent, wobei Nordrhein-Westfalen mit 56 % den Spitzenwert zu bieten hat.
Justizvollzugsbeamte sind u.a. aufgrund des Schichtdienstes hohen Belastungen ausgesetzt, so dass sie momentan bereits mit 62 Jahren den Ruhestand antreten können. Ihnen und berücksichtigungsfähigen Angehörigen steht wegen des besonderen Dienstverhältnisses eine eigene beamtenrechtliche Krankenfürsorge zu. Im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall oder zur Früherkennung von Krankheiten und für Schutzimpfungen können vom Dienstherrn Beihilfen beansprucht werden.
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