Kleine Anwartschaft - was genau ist das?
Eine garantierte spätere Aufnahme in eine private Krankenversicherung, wie zum Beispiel die private beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambührenn, Wietze und Celle, können sich Beamte der Polizei in der Probezeit oder bereits in der Ausbildung durch den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung frühestmöglich sichern. Die bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung bestehenden Konditionen dienen zur späteren Berechnung des Beitrags zur privaten Krankenversicherung. Die monatlich zu leistenden Prämien sind während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung sehr niedrig. Während bei der großen Anwartschaft unter anderem Altersrückstellungen angesammelt werden, dienen die Prämien zur kleinen Anwartschaft lediglich der Abdeckung anfallender Verwaltungskosten.
Selbst in den eher seltenen Fällen, dass Beamte der Polizei eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung für eine bestimmte Zeitspanne unterbrechen müssen, raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle von einer übereilten Kündigung des bestehenden Vertrages absolut ab. Denn aufgrund der Kündigung des Vertrages gehen die bereits angesammelten Altersrückstellungen unwiderruflich verloren. Die bereits gebildeten Altersrückstellungen können auch nicht in eine eventuelle andere Versicherung übernommen werden.
Sollten Beamte der Polizei kurzzeitig der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, können diese mithilfe der kleinen Anwartschaft kurzfristige Zeiträume ideal überbrücken. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bietet für Beamte der Polizei mit der kleinen Anwartschaft eine problemlose Rückkehr in den anfänglichen Tarif der privaten Krankenversicherung. Und das sogar ohne wiederholte Gesundheitsprüfung. Bei Umwandlung der kleinen Anwartschaft in die private Krankenversicherung wird jedoch das derzeitige Alter der Beamten der Polizei zur Beitragsberechnung herangezogen, wobei dies allerdings aufgrund der kurzfristigen Zeitspanne nicht sonderlich ins Gewicht fällt. Lediglich bei Abschluss der großen Anwartschaft wird das ursprüngliche Alter zugrunde gelegt, da dieses bei Abschluss „eingefroren“ wird.
Im Gegensatz zur großen Anwartschaft werden mit den Prämienzahlungen bei der kleinen Anwartschaft während deren Laufzeit lediglich Verwaltungskosten abgedeckt und keinerlei Altersrückstellungen gebildet. Aufgrund dessen sind die Kosten der großen Anwartschaft deutlich höher als diejenigen der kleinen Anwartschaft. Die mit der großen Anwartschaft angesparten Altersrückstellungen werden später hinaus allmählich aufgelöst. Dadurch ist gewährleistet, dass Beamte der Polizei auch mit steigendem Alter, dadurch häufig schlechter werdendem Gesundheitszustand und somit meist größeren medizinischen Versorgungskosten günstige und stabile Beiträge zahlen können.
Bei der Anwartschaft handelt es sich nicht um eine Krankenversicherung. Daher bestehen im Krankheitsfall gegenüber der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle auch keinerlei Ansprüche auf irgendwelche Leistungen.
Weshalb die kleine Anwartschaft sinnvoll ist
Mithilfe der kleinen Anwartschaft garantieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle den künftigen Einstieg in eine hochwertige Gesundheitsversorgung unserer privaten Krankenversicherung. Mit der kleinen Anwartschaft können Beamte der Polizei die Einflussnahme eventueller Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes auf den künftigen Beitrag der Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle innerhalb der Anwartschaftsdauer verhindern.
Die monatlichen Beiträge würden logischerweise teurer werden, sollte bei Beamten der Polizei deren Gesundheitszustand erst in einem fortgeschrittenen Alter berücksichtigt werden. Da sich mit steigendem Alter meist auch der gesundheitliche Zustand verschlechtert, hätte dies für Beamte der Polizei kostspielige Risikozuschläge zur Folge oder es wäre eine Aufnahme lediglich noch im Basistarif machbar. Der Basistarif bietet jedoch nur einen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechenden Leistungsumfang an. Da der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung mit demjenigen des Basistarif verbunden ist, kann auch hier der Gesetzgeber jederzeit und nach eigenem Ermessen den Leistungsumfang verändern. Dies würde für Beamte der Polizei bedeuten, dass diese mit dem Basistarif nur eine Regelversorgung erhalten würden, welche jedoch mit teuren Monatsprämien verbunden wäre.
Beamte der Polizei sollten hierbei berücksichtigen, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren stets aufs Neue gekürzt oder teilweise sogar gestrichen wurden. Daher sind ebenfalls die Leistungen des Basistarifs entsprechend gekürzt oder auch gestrichen worden.
Beamte der Polizei, Zollbeamte sowie Justizbeamte, welche keine Anwartschaft besitzen, wären bei Eintreten ernsthafter und schwerwiegender Erkrankungen oder aber der speziell mit steigendem Alter dringend notwendigen umfassenderen und hochwertigeren Krankenversicherung einzig auf die Regelversorgung des Basistarifs angewiesen. Sollten beihilfeberechtigte Beamte der Polizei die Beihilfe auch tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, ist eine Aufnahme in die private Krankenversicherung für diese unumgänglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit enormen Kosten verbunden ist. Beamte der Polizei, Zollbeamte sowie Justizbeamte müssen die vollständigen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung selbst zahlen, da deren Dienstherr keinerlei Beteiligung an diesen Beiträgen erbringt.
Anwärter
Die kleine Anwartschaft - Vor - und Nachteile
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie weiterführende Fragen zur kleinen Anwartschaft oder wünschen Sie ein Beratungsgespräch? Dann kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sind gerne für Sie da.
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
08:30 bis 12:00
14:00 bis 17:00
08:30 bis 12:00
14:00 bis 18:00
08:30 bis 12:00