DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Pflegepflicht

Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle – auch für Beamte der Polizei, Justiz- und Zoll eine Verpflichtung

Ständig fortschreitende medizinische Behandlungsmöglichkeiten, gepaart mit einer, im Vergleich zu früher, gesunden Lebensweise sowie immer besser werdende Hygienebedingungen sorgen dafür, dass die heutige Lebenserwartung deutlich angestiegen ist.

Leider gibt es aber – wie so oft im Leben – eine Kehrseite der Medaille. Durch die erhöhte Lebenserwartung liegt es in der Natur der Sache, dass auch die Anzahl der Pflegbedürftigen Menschen höher wird. Mittlerweile ist jeder Dritte Senior pflegebedürftig und benötigt entsprechende Unterstützung im Alltag. Dazu kommen einige jüngere Menschen, die durch Unfälle, ein Krankheit oder durch Behinderung frühzeitig zum Pflegefall werden.
Alleine im Jahr 2020 wurden etwa 2,8 Millionen Pflegebedürftige erwartet – ein Ende ist auch heute lange nicht absehbar. Trotzdem haben all diese Personen einen gesetzlichen Anspruch auf gute Pflegedienstleistungen – sowohl in vollstationärer Form im Pflegeheim oder mittels ambulanter Unterstützung daheim durch ambulante Pflegedienste.

Allerdings kostet gute Pflege auch entsprechend viel Geld. So kann es beispielsweise sein, dass im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit ein behindertengerechter Umbau der Wohnung erfolgen muss, Kosten entstehen, die für Pflegepersonal anfallen, welches die häusliche Pflege übernimmt oder ein notwendiger Heimplatz finanziert werden muss.

Die hiermit zusammenhängenden Kosten überschreiten in der Regel das eigene Einkommen um ein Vielfaches, sodass es unter normalen Umständen meist unmöglich ist, die Kosten aus eigener Tasche sicherstellen zu können.

Aus diesem Grund wurde im Jahr 1995 die Pflegepflichtversicherung in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt, welche das Ziel hat, die Pflegekosten durch den Zuschuss aus der Pflegepflichtversicherung zu decken.

Pflegepflichtversicherung – bindend sowohl für gesetzlich, als auch privat Versicherte

Schließen Sie erstmalig eine Krankenversicherung ab, sind Sie automatisch verpflichtet, ergänzend hierzu eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Dies gilt sowohl für Beamte, Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und Heilfürsorgeberechtigte gleichermaßen uneingeschränkt!

So wird sichergestellt, dass die breite Masse der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Teil der finanziellen Folgen, die aus einer Pflegestufe resultieren, abgesichert ist, um auch entsprechende Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können.Privatversicherte, beispielsweise Beamte der Polizei, Justiz und Zoll, müssen ergänzend zu Ihrer privaten Krankenversicherung oder der freien Heilfürsorge zwingend eine Pflegepflichtversicherung abschließen, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Gesetzlich Versicherte werden automatisch bei Abschluss der Krankenversicherung auch bei dieser pflegeversichert, sodass Sie hier nichts weiter unternehmen müssen.Eine private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle an – sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung

Der eine oder andere unter Ihnen wird sich nun sicherlich die Frage stellen, worin der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung liegt. Schließlich sollten die Leistungen doch nahezu identisch sein, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt.

Tatsächlich gibt es in Hinblick auf den Leistungskatalog kaum einen Unterschied – doch genauso wie bei der Krankenversicherung basiert die die Kostenerstattung auf unterschiedlichen Prinzipien.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung, wozu auch die Pflegepflichtversicherung gehört, basiert auf dem sogenannten Sachleistungsprinzip.

Als Sachleistungsprinzip bezeichnet man die Abrechnung im Leistungsfall unmittelbar zwischen dem Versicherer und dem Leistungserbringer. Auch werden medizinische Hilfsmittel etc. ausschließlich in Form von Sachleistungen erbracht, dass heißt, in der Regel leihweise, kostenlos zur Verfügung gestellt. Den meisten unter Ihnen dürfte dieses aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannt sein, wenn Ihnen beispielsweise kostenlose Gehhilfen zur Verfügung gestellt wurden.

Anders als bei der Krankenkasse können in der Pflegepflichtversicherung aber auch kombinierte Leistungen aus Sach- und Geldleistungen in Anspruch genommen werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt und es zur Auszahlung von Pflegegeld kommt, welches als eine Art Aufwandsentschädigung fungieren soll.

Grundsätzlich werden die Beiträge in der Pflegepflichtversicherung anhand des aktuellen Einkommens ermittelt – aktuell betragen diese 3,05 Prozent des maßgeblichen Bruttoeinkommens für Versicherte mit Kind. Für Versicherte ohne Kind erhöht sich dieser auf 3,30 Prozent. Der Beitrag wird, mit Ausnahme des Kinderlosenzuschlages, paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

Um den Arbeitgebern jedoch eine Entlastung zur ermöglichen, wurde ein bundeseinheitlicher Feiertag (Buß- u. Bettag) gestrichen. Allein in Sachsen hat dieser noch Bestand, sodass hier die Beitragslast auf Arbeitnehmerseite höher ausfällt. Diese beträgt im Bundesland Sachsen 2,275 Prozent für den Arbeitnehmer und 1,275 Prozent für den Arbeitgeber.

Beamte, also auch Polizeibeamte, Freiberufler, Selbständige und Rentner hingegen müssen die Beiträge in voller Höhe tragen, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der den hälftigen Beitrag tragen könnte.

Durch das Solidarprinzip werden die laufenden Kosten der aktuell Pflegebedürftigen durch die Beiträge der Arbeitnehmer finanziert – also „jung sorgt für alt“. Eine Rückstellung aus den laufenden Einnahmen der Pflegepflichtversicherung erfolgt nicht.

Das bedeutet, dass die Pflegekosten immer von der jeweils nächsten Generation finanziert werden, was in Zeiten des stetig voranschreitenden demografischen Wandels auch gewisse Risiken birgt, da die Geburtenrate permanent abnimmt, die Lebenserwartung jedoch immer höher wird.

In der Konsequenz wird irgendwann die Masse an Pflegebedürftigen die Beitragszahler übersteigen – ein großer Nachteil der umlagefinanzierten sozialen Pflegepflichtversicherung.

Private Pflegepflichtversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden in der privaten Pflegepflichtversicherung Rückstellungen gebildet, welche im Bedarfsfall aufgelöst werden können. Auf diese Weise wird die generationsübergreifende Finanzierung umgangen und so eine gerechte Individualfinanzierung ermöglicht, das heißt, jeder Versicherte zahlt seine Beiträge ausschließlich für die eigene Absicherung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einer kapitalgedeckten Form der Pflegekostenfinanzierung.

Bei Beamten der Polizei, Justiz und Zoll werden ein Teil der Pflegekosten von der Beihilfe und die verbleibenden Restkosten durch die private Pflegepflichtversicherung gedeckt. Sie erhalten bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der verbleibenden Kosten.

Weitere Unterschiede ergeben sich im Leistungsfall. Wie im Rahmen der privaten Krankenversicherung erfolgt eine Leistungserbringung ebenfalls im Zusammenhang mit dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, Sie erhalten nach erbrachter Leistung durch den Pflegedienst eine Rechnung, welche durch Sie zu begleichen ist. Anschließend reichen Sie diese bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sowie bei Ihrer Beihilfestelle ein, welche die Aufwendungen nunmehr an Sie erstattet.

Wir beraten Sie gern

Sollten Sie darüberhinausgehende Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese sehr gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch – in Hambühren, Wietze und Celle und Umgebung ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG für Sie da!

Dank unseres fachkundigen Personals, mit Schwerpunkt auf Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, können wir Sie allumfassend und spartenübergreifend beraten.
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an! Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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