DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Ausübung ihres Berufes ist für den Großteil der Menschen die Existenzgrundlage, da mit dem hieraus erzielten Einkommen der Lebensunterhalt sichergestellt wird. Ein solides Einkommen sichert Ihnen Autonomie und sorgt für den Aufbau eines gewissen Lebensstandards.

Sollten Sie jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, Ihren Beruf auszuüben, sind Sie möglicherweise auf staatliche Hilfen angewiesen. Gerade Referendare und Lehrer sind im Schulalltag immens gefordert – insbesondere die psychische Belastung ist hier nicht zu unterschätzen!

Das Problem jedoch: Lediglich vor dem 01.01.1961 Geborene haben einen potentiellen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Die wenigsten von Ihnen dürften als Berufsanfänger vor 1961 geboren sein, so dass Sie im Zweifelsfall leer ausgehen werden.

Aus diesem Grund sollten Sie private Vorsorge betreiben, und Ihre Existenz mittels einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.

Berufsunfähigkeits- vs. Dienstunfähigkeitsversicherung – Die Unterschiede

Zwecks Entscheidung, ob eine Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht kommt, ist es wichtig, zunächst die grundlegenden Unterschiede darzustellen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sichert lediglich die Berufsgruppe der verbeamteten Referendare und Lehrer ab, während die Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Lehrer die richtige Wahl wäre.

Der Grund liegt darin, dass die Feststellung einer Dienstunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit unterschiedlich gehandhabt wird. Bei einem Beamten erfolgt die Entscheidung durch den zuständigen Amtsarzt, an welche sich der Versicherer im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung bindet.

Im Rahmen der Berufsunfähigkeit erfolgt die erste Einschätzung durch den behandelnden Hausarzt. Sollte eine entsprechende Diagnose vorliegen, erfolgt eine weitere Untersuchung seitens des Versicherers, um festzustellen, ob ein Leistungsanspruch vorliegt.

Berufsunfähigkeit liegt immer dann vor, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf im gewohnten Umfang ausüben zu können. An dieser Stelle gilt es auf die Feinheiten zu achten: Die Rede ist vom zuletzt ausgeübten Beruf. Im Gegensatz dazu ist die Voraussetzung für den Bezug einer gesetzlichen Unfallrente die Erwerbsunfähigkeit. In diesem Fall dürften Sie nicht mehr in der Lage sein, irgendeinen Beruf mindestens drei Stunden täglich ausüben zu können – eine kaum überwindbare Hürde sozusagen. Ferner müssten Sie auch mitunter erhebliche Einkommenseinbußen in Kauf nehmen. Stellen Sie sich vor, Sie üben bereits seit einigen Jahren den Beruf eines Lehrers mit einem ansprechenden Einkommen aus, und müssten in Folge gesundheitlicher Einschränkungen den Beruf aufgeben und als Pförtner arbeiten. Eine Einkommenslücke entsteht, die Sie kaum auffangen können!

In der Konsequenz bedeutet das also für Sie als Versicherungsnehmer, dass Sie deutlich besser mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dastehen, als nur gesetzlich abgesichert zu sein. Aus diesem Grund sollten Sie nicht zu lange zögern und Kontakt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle aufnehmen. Als Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst haben wir gerade für Sie als Referendare oder Lehrer optimal auf ihren Bedarf zugeschnittene Versicherungslösungen im Portfolio!

Je früher Sie sich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, desto günstiger werden die monatlichen Beiträge, da generell das Eintrittsalter, der aktuelle Gesundheitszustand sowie die Höhe der Versicherungssumme die entscheidenden Kriterien für die Beitragsbemessung sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön in Hambühren, Wietze und Celle – Leistungsportfolio

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen im Leistungsfall eine monatliche, zuvor vereinbarte, Rentenleistung, wobei die Leistungen immer an der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bemessen werden. Sind Sie nicht mehr in der Lage, diese zu mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit auszuüben, gelten Sie als berufsunfähig und die Versicherung ist zur Auszahlung der vereinbarten Rente verpflichtet.

Das bedeutet, Sie dürfen weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsrente hat. Demnach bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung eine hervorragende Lösung zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Benötigen Lehrer eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Eine Berechtigte Frage in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer ist die nach der Notwendigkeit. Diese Frage kann jedoch nur individuell und im Einzelfall beantwortet werden, da es hierfür wichtig ist, ob Sie nach dem Referendariat verbeamtet werden, oder aber Ihren Dienst als angestellter Lehrer verrichten werden.

Als Beamter ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zwar generell möglich, aber nur bedingt sinnvoll, weil die Hürden des Leistungsanspruches höher sind, als bei der Dienstunfähigkeitsversicherung. Aus diesem Grund sollten sich die Beamten unter Ihnen eher auf den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung konzentrieren.

Als Referendar macht es wiederum Sinn, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da Sie sich so die geringeren Monatsbeiträge aufgrund des jüngeren Eintrittsalters sichern können. Mit unseren Dienstanfänger-Policen stehen Ihnen hier diverse Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sprechen Sie hierzu gerne unser Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle an. Wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend!

Daher muss an dieser Stelle zusammenfassend festgestellt werden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Lehrer eine durchaus sinnvolle Absicherung darstellt. Alleine vor dem Hintergrund eines immens hohen Risikos einer Berufsunfähigkeit und der daraus resultierenden Versorgungslücke.

Möchten Sie auch zukünftig Ihren aktuellen Lebensstandard aufrechterhalten, führt am Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kein Weg vorbei.

Individualabsicherung für eine optimale Absicherung

Der Vorteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der, dass Sie diese voll und ganz auf Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen können. So kann sichergestellt werden, dass im Falle einer eingetretenen Berufsunfähigkeit die ausgezahlte Rente ausreichend ist, um Ihren Lebensstandard aufrechterhalten zu können.

Im Rahmen einer ausführlichen Beratung in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle legen Sie fest, wie hoch Ihr Bedarf im Ernstfall sein wird.

Um diesen ermitteln zu können, müssen Sie natürlich alle von anderen Stellen zu erwartenden Geldleistungen berücksichtigen, um die hieraus resultierende Lücke effektiv abschließen zu können.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer – Kosten

Generell hängen die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung eng mit dem jeweiligen Einstiegsalter und der gewünschten Versicherungssumme zusammen. Je höher diese beiden Faktoren sind, desto höher werden entsprechend der zu entrichtenden Monatsbeiträge. Darüber hinaus fließt auch die Versicherungsdauer mit in die Gewichtung ein. Je länger die Vertragslaufzeit, desto höher die Beiträge. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass bei längerer Laufzeitschlichtweg das Risiko auf Seiten der Versicherung größer ist, dass es zum Leistungsfall kommt.

An dieser Stelle wird sich möglicherweise der eine oder andere sagen, dass er dann eine möglichst kurze Versicherungsdauer abschließt. Doch bedenken Sie bitte, dass im Leistungsfall auch maximal über den Zeitraum der Absicherung ausgezahlt wird.

Beispiel:

Der 22-jährige Max M. schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab. Mit 30 Jahren wird er berufsunfähig und die Versicherung nimmt die Zahlungen auf. Aufgrund der Laufzeit von 20 Jahren endet die Leistungspflicht der Versicherung im Alter von 42 Jahren.

Anhand des Beispiels sehen Sie sehr anschaulich, dass nunmehr eine nicht unerhebliche Versorgungslücke entsteht, ehe die Altersrente mit 67 Jahren in Anspruch genommen werden kann.

Daher unser Rat an Sie: Sparen Sie nicht am falschen Ende, sondern bedenken Sie immer, dass auch für Sie mit zunehmendem Altem das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt, und Sie auf Rentenleistungen angewiesen sein könnten. Gerne berät Sie in diesem Zusammenhang Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an!

Stets Tarife unterschiedlicher Versicherer vergleichen

Einer der wichtigsten Voraussetzungen vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein ausgiebiger Tarifvergleich. Selbstverständlich unterstützt wir Sie allumfassend bei der Auswahl eines geeigneten Tarifes. Übersenden Sie uns einfach Ihre persönlichen Daten (Name u. Geburtsdatum), so dass wir Ihnen eine Auflistung passender Anbieter zukommen lassen können.

Die Marke DBV steht für über 140 Jahre Erfahrung im Öffentlichen Dienst. Wir kennen Ihren Bedarf und stehen Ihnen jederzeit, unverbindlich und kostenlos mit kompetenter Beratung zur Verfügung.

Versicherungswechsel, Anpassung, Kündigung – ein Überblick

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr wichtige Absicherung. Für den Fall, dass sich die persönlichen und finanziellen Verhältnisse einmal ändern, hat dies mitunter Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsvertrag. So sollten Sie sich beispielsweise überlegen, eine Gehaltserhöhung, zumindest teilweise, in die Erhöhung der bestehenden Rentenabsicherung zu investieren.

Eine weitere Option ist der Einschluss einer dynamischen Beitragsanpassung, wodurch sich die Beiträge in regelmäßigen Abständen prozentual erhöhen. Um den gleichen Prozentsatz erhöht sich in diesem Fall auch die Versicherungsleistung.

Sollten Sie mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung einmal unzufrieden sein, raten wir Ihnen dringend ab, diese sofort zu kündigen. Das Problem: Mit der Kündigung entfallen auch sämtliche Privilegien, wie die vertragliche Einstufung aufgrund des jungen Eintrittsalters oder dem damaligen Gesundheitszustand. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Sie bei Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen und ein sicherlich deutlich höheres Eintrittsalter bei Abschluss der Versicherung haben. So würde die Prämie mit großer Wahrscheinlichkeit höher als beim bestehenden Vertrag ausfallen.

Daher unser Rat an Sie: Vor Kündigung eines bestehenden Vertrages bitte unbedingt mit Ihrem Versicherungsbüro sprechen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Zusammenfassung
 

Grundsätzlich bestehen für Beamte und Angestellte unterschiedliche Ansätze in Sachen Absicherung. Für Beamte gilt: Sie stehen mit dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung stets besser als mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, da sich die Versicherung in diesem Fall dem Gutachten des Amtsarztes anschließt.

Für angestellte Lehrer besteht jedoch keine Möglichkeit, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da Angestellte nicht dienstunfähig, sondern berufsunfähig werden können. In diesem Fall würde vor Leistungsaufnahme eine ärztliche Untersuchung durch einen Vertrauensarzt des Versicherers durchgeführt werden, dessen Gutachten über einen Leistungsanspruch entscheidet.

Ganz gleich, welche Versicherungslösung für Sie die Richtige ist, sollten Sie aber immer eine Versicherungssumme abschließen, die ausreichend ist, um die im Falle einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit drohende Versorgungslücke schließen zu können. Daher empfehlen wir immer vor Abschluss ein Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle.
Wir beraten Sie stets fair und allumfassend!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Müller & Schön oHG
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