Dienstunfähigkeitsversicherung
Immer dann, wenn Sie als Beamter oder Beamtenanwärter Ihren Beruf aufgrund körperlicher oder seelischer Leiden nicht mehr ausüben können, wird von einer Dienstunfähigkeit gesprochen. Das Problem, welches Sie neben den körperlichen Einschränkungen haben, besteht darin, dass die soziale Absicherung in derartigen Fällen absolut unzureichend ist, um den zuletzt erworbenen Lebensstandard nur annähernd aufrechterhalten zu können.
Das Schlimme ist, dass besonders Sie als Referendare und Lehrer einem erhöhten Gefährdungspotential ausgesetzt sind, vorzeitig dienstunfähig zu werden. Allein die statistischen Daten zeigen, dass besonders bei den jungen Lehrern eine sehr hohe Ausfallquote zu verzeichnen ist.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit den Versicherungslösungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle zu befassen. Die DBV ist bereits seit 140 Jahren Ihr Spezialist für den öffentlichen Dienst und bietet seit jeher maßgeschneiderten Lösungen für Lehrer und Referendare an.
Nachfolgend möchten wir Ihnen in aller Kürze einige interessante Fakten im Zusammenhang mit der Dienstunfähigkeit darstellen.
Dienstunfähigkeit
Etwa jeder zehnte Lehrer, also 10 v.H. aller eingestellten Lehrer wird dienstunfähig. Grund genug, sich mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle adäquat abzusichern, um den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können.
Ablehnung
Immer wieder lehnen Versicherungsunternehmen die Zahlung von Dienstunfähigkeitsrenten ab, da in 28 Prozent der Fallgestaltungen beim Versicherungsnehmer der Grad der Dienstunfähigkeit 50 Prozent noch nicht erreicht hat. Achten Sie daher bei der Auswahl auf dieses Kriterium. Bei einigen Gesellschaften wird auf diese Hürde verzichtet, so dass diese in die engere Auswahl genommen werden sollten.
Ruhegehalt
Das Ruhegehalt beträgt maximal 72 Prozent des zuletzt erzielten Nettoeinkommens, abzüglich eventueller Zulagen wie Dienst zu ungünstigen Zeiten etc.
Zwar stellen 72 Prozent eine deutlich höhere Absicherung gegenüber Angestellten dar, nichtsdestotrotz werden die finanziellen Einbußen oftmals unterschätzt. Immerhin müssen Sie auf 28 Prozent Ihres letzten Einkommens verzichten.
Wichtig: Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sowie junge Beamte, welche die Anwartschaftszeit von fünf Jahren noch nicht erfüllt haben, erhalten im Falle einer Dienstunfähigkeit keine Leistungen seitens des Staats und das Einkommen fällt vollständig weg. Daher ist es umso wichtiger sich finanziell hinreichend abzusichern!
Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön in Hambühren, Wietze und Celle im Detail
Es lässt sich selten vermeiden, und auch ist es im Kinder- und Jugendalter legitim, dass im Klassenraum Unruhe herrscht. Darüber hinaus gilt es, rechtzeitig den Unterricht für den nächsten Tag vorzubereiten, Klassenarbeiten zu korrigieren, den pädagogischen Bildungsauftrag wahrzunehmen und sich mit Eltern und Schulleitung auseinandersetzen zu müssen.
Ein gefährlicher Mix negativer Stressfaktoren, die schnell zu einer ausgedehnten psychischen Belastung führen kann, wodurch es mitunter im Ergebnis zu einer Dienstunfähigkeit kommen kann.
Die häufigsten Gründe für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Dienstverhältnis sind:
- 31 % durch Nerven- und psychische Erkrankungen
- 22 % durch Erkrankungen des Bewegungsapparates
- 15 % durch sonstige Erkrankungen
- 14 % durch Krebserkrankungen
- 10 % durch Unfälle
- 8 % durch Herz- und Gefäßerkrankungen
Versorgungsansprüche von Referendaren und Lehrern im Falle der Dienstunfähigkeit
Grundsätzlich müssen Sie sich als verbeamteter Lehrer oder auch Referendare immer vor Augen halten, dass Sie im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit auf einen Teil Ihres zuletzt erzielten Einkommens verzichten müssen – eine Versorgungslücke entsteht.
Beispiel:
Herr Meier, verbeamteter Lehrer, erzielte ein Nettoeinkommen in Höhe von 2460 Euro. Aufgrund eines Unfalls wird er dienstunfähig und erhält Versorgungsbezüge in Höhe von 1429 Euro. Demnach entsteht eine Versorgungslücke von 1031 Euro.
Schnell wird am o.g. Beispiel klar, dass Sie kaum in der Lage sein werden, Ihren derzeitigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Gegenteil - durch die entstehende Versorgungslücke droht im schlimmsten Fall sogar Sozialhilfebezug.
Genau aus diesem Grund empfiehlt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle den Abschluss unserer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Beitragslast – folgende Faktoren beeinflussen Ihre Beiträge
Die Beiträge der Dienstunfähigkeitsversicherung setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen, welche wir Ihnen im Folgenden stichpunktartig darstellen möchten:
Eintrittsalter
In jungen Jahren ist der Eintritt einer Dienstunfähigkeit eher unwahrscheinlich. Aus diesem Grund profitieren Sie von niedrigeren Beiträgen.
Rentenhöhe
Sie bestimmen selbst Ihre monatliche Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit. Je höher die vereinbarte Rente, desto höher die monatlichen Beiträge.
Risikozuschläge
Spezielle Vorerkrankungen führen regelmäßig zu einem höheren Mehrbeitrag. Teilweise werden bestimmte Risiken von vornherein ausgeschlossen.
Laufzeit
Die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter, daher steigen auch die Beiträge mit längerer Versicherungsdauer.
Beruf
Unterschiedliche Berufe unterliegen einer Einstufung in verschiedene Risikogruppen. Je risikobehafteter ein Beruf, desto teurer die Versicherungsprämie.
Dienstunfähigkeitsversicherung – Zeitpunkt des Leistungseintritts
Der Zeitpunkt des Leistungseintritts einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist vom jeweils abgeschlossenen Vertrag abhängig. Allerdings ist es marktüblich, dass die Versicherung die vereinbarte Rente auszahlt, wenn Sie als Referendare oder Lehrer nicht mehr in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf in einem Mindestumfang von 50% nicht mehr leisten können.
Unabhängig von der Entscheidung des Versicherers können Sie seitens des Dienstherrn bereits als dienstunfähig eingestuft werden, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb der letzten sechs Monate drei davon keinen Dienst verrichtet hat.
Ferner können Sie dienstunfähig werden, wenn die Prognose dahingehend lautet, dass Sie innerhalb der nächsten 6 Monate Ihre Dienstfähigkeit nicht wieder erlangen werden. Daher empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle grundsätzlich den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel, welche dafür Sorge trägt, dass die Leistungspflicht bereits mit Gutachten des Amtsarztes erfolgt.
Zusammenfassung
Als verbeamtete Lehrer oder Referendare können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dienstunfähig und somit vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Dies wiederum hat zur Folge, dass eine nicht unerhebliche Versorgungslücke entsteht, die es Ihnen nahezu unmöglich machen wird, Ihren Lebensstandard aufrechterhalten zu können.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung, beispielsweise die der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle, sichert Sie ideal gegen die drohende Versorgungslücke ab, indem Sie eine zuvor vereinbarte Rentenleistung über den gesamten Zeitraum der Absicherung erhalten.
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
08:30 bis 12:00
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