Private Krankenversicherung für Lehrer
Das Krankenversicherungssystem in Deutschland basiert auf einem einzigartigen Modell. Es ist auf zwei unterschiedlichen Säulen gestützt. Auf der einen Seite die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie auf der anderen Seite die private Krankenversicherung (PKV).
Wesentliche Unterschiede beider Systeme in aller Kürze: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht anhand des monatlichen Bruttoeinkommens ermittelt, sondern anhand der gewählten Absicherung, dem Eintrittsalter in die Krankenversicherung sowie dem aktuellen Gesundheitszustand. Auf diese Weise ist es den Versicherern, so auch der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle, möglich, die Beiträge fair und vor allem an den persönlichen Wünschen angelehnt zu kalkulieren.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Einstufung einzig und allein aufgrund des monatlichen Einkommens.
Die Wahl der richtigen Krankenversicherung
Aufgrund der seit 2009 geltenden Versicherungspflicht muss jeder in der Bundesrepublik Deutschland lebende Einwohner einer Krankenversicherung angehören. Hierbei ist es unerheblich, ob dieser Pflicht durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nachgekommen wird. Als verbeamteter Lehrer haben Sie die Wahl, ob Sie sich privat oder gesetzlich absichern möchten. Als angestellter Lehrer jedoch entfällt diese Option, zumindest zu Beginn Ihrer Karriere, da Sie zu diesem Zeitpunkt zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert werden. Erst wenn Ihr Einkommen die Sozialversicherungspflichtgrenze erreicht, haben Sie die Option, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle empfiehlt Ihnen perspektivisch jedoch den Eintritt in die private Krankenversicherung, da Sie für einen fairen Beitrag ein deutlich gesteigertes Leistungsportfolio im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung erwarten dürfen.
Leistungen der privaten Krankenversicherung für Lehrer – eine Kurzdarstellung
Im Rahmen einer privaten Absicherung haben Referendare und Lehrer die Möglichkeit, die private Krankenversicherung anhand nachfolgender Kriterien zusammenzustellen:
Krankenhausbett
Wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt anliegt, haben Sie Anspruch auf ein 1-2 Bettzimmer. So haben Sie die Möglichkeit, sich frei von Stress und Unruhe zu erholen.
Rückerstattungen
Rückerstattungen bei Leistungsfreiheit der privaten Krankenversicherung von bis zu fünf Monatsbeiträgen sind möglich, in der GKV gehen Sie leer aus.
Zusatzleistungen
Abhängig vom gewählten Leistungsumfang werden Zahnersatzleistungen bis zu 100% ohne weitere Zuzahlungen übernommen.
Behandlungen
Im Rahmen einer stationären Behandlung haben Sie Anspruch auf Chefarztbehandlung bzw. können sich den gewünschten Behandler aussuchen.
Arzneimittelzuzahlungen
Zuzahlungen zu Arzneimitteln entfallen.
Terminvergabe
Sie profitieren bei der Terminvergabe beim Arzt regelmäßig von einer bevorzugten Behandlung und müssen nicht lange warten.
Altersrückstellungen
Die PKV bildet selbst Altersrückstellungen und es ist von Vorteil, wenn keine weiteren Rücklagen gebildet werden müssen.
Leistungsumfang
Den Erhalt des kompletten, selbst gewählten Leistungsumfangs garantiert die private Krankenversicherung in jedem Fall.
Beihilfe durch den Dienstherrn
Als verbeamteter Lehrer besteht ein Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn. Hierbei handelt es sich um Fürsorgeleistungen des Dienstherrn, welche einen Teil der Aufwendungen im Krankheits- oder Pflegefall sowie im Geburts- oder Sterbefall gewährt.
Die Höhe des Beihilfeanspruches beträgt zwischen 30 und 80 Prozent der jeweiligen Aufwendungen. Er bemisst sich am jeweiligen Familienstand des Beamten sowie den im jeweilig eingesetzten Bundesland maßgeblichen Beihilfevorschriften.
Beispiel:
Ein verheirateter Lehrer ohne Kinder in Nordrhein-Westfalen hat einen Anspruch auf 50 Prozent. Er erhält eine Arztrechnung über 300 Euro. Hiervon gewährt die Beihilfe einen Betrag von 150 Euro.
Die verbleibenden Restkosten sind durch den Lehrer zu tragen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, auch vor dem Hintergrund der Versicherungspflicht, eine ergänzende, beihilfekonforme Krankenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung Ihrer Wahl abzuschließen.
Entsprechende Tarife bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle mit ihren Vision B Tarifen an.
Sprechen Sie uns für nähere Informationen gerne an! Wir beraten Sie allumfassend und sichern Sie bedarfsgerecht ab!
Tarifvergleich – im Rahmen der privaten Krankenversicherung unumgänglich
Bevor Sie jedoch eine private Krankenversicherung abschließen, ist es unumgänglich, einen ausgedehnten Tarifvergleich durchzuführen. Hintergrund ist der, dass Sie eine Krankenversicherung später in der Regel nur noch unter schwierigen Bedingungen wechseln können – oftmals nur zu höheren Beiträgen und mitunter schlechteren Versicherungsleistungen.
Gerne unterstützt Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bei der Suche nach einem geeigneten Tarif für Sie. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit gerne an! Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Finanz- und Versicherungssektor haben wir beste Möglichkeiten, Ihnen entsprechend unter die Arme zu greifen.
Mit über 140 Jahren Erfahrung hat sich die Marke DBV als Partner des Öffentlichen Dienstes bewährt. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle vergleicht für Sie alle Angebote und sucht aus über 900 Tarifen den attraktivsten für Sie aus.
Lassen Sie uns zur Angebotserstellung lediglich Ihre persönlichen Daten zukommen (Name und Geburtsdatum sind hier zunächst ausreichend). Auf Basis Ihrer Angaben können wir Ihnen dann eine Aufstellung geeigneter Tarife zusenden, aus denen Sie den auswählen können, der Ihnen am meisten zusagt.
Gesetzliche und private Krankenversicherung – Gegenüberstellung
Der eine oder andere unter Ihnen wird sich bestimmt fragen, worin überhaupt die Unterschiede zwischen einer gesetzlichen und privaten Krankenversicherung liegen. Gibt es überhaupt einen? Die Antwort ist in diesem Fall eindeutig! Ja, es gibt sogar mehrere, gravierende Unterschiede beider Systeme.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Leistungen
Die medizinische Versorgung wird nur von Vertragsärzten durchgeführt und bezahlt. Alle Behandlungsmethoden sowie sonstige zu erbringende Leistungen werden vollständig im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot des §12 SGB ist folgendes zu lesen: “Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.” Demnach erhalten Sie lediglich eine medizinische Grundversorgung, alle darüberhinausgehenden Leistungen müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.
Beiträge
Der Beitrag ist abhängig vom individuellen Einkommen, damit eine Sicherheit im Rentenalter gewährleistet ist. Es ist bedauerlich, dass zunehmend steigende Gesundheitskosten zu verzeichnen sind, die zu Beitragssteigerungen und/oder weiteren Leistungskürzungen führen. Darüber hinaus ist die logische Konsequenz, dass mit jeder Gehaltserhöhung die Beiträge bis hin zum Höchstbeitrag steigen würden.
Beantragung
Anders als bei der privaten Krankenversicherung erfolgt bei Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung, da der aktuelle Gesundheitszustand zur Annahme unwesentlich ist.
Beitragsrückerstattung
Eine Beitragsrückerstattung ist in der GKV nicht vorgesehen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Leistungen
Sie haben die freie Arztwahl und ein bedeutend höheres Leistungsspektrum im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Kostspieligen und wirksamen Medikamenten steht die PKV sehr aufgeschlossen gegenüber und erstattet problemlos Heilpraktiker-Leistungen und alternative Heilmethoden. Allerdings sollten hier stets die Tarife miteinander verglichen werden, da es bei kostengünstigen Versicherungslösungen auch Ausnahmen geben kann.
Beiträge
Die Beiträge werden in der privaten Krankenversicherung nicht anhand des Einkommens ermittelt. Vielmehr errechnen sich diese durch den jeweils ausgewählten Tarif, dem Eintrittsalter sowie dem aktuellen Gesundheitszustand.
Beantragung
Da der Gesundheitszustand ein wesentlicher Faktor zur Beitragsbemessung darstellt, ist eine Gesundheitsprüfung zur Ermittlung des vorhandenen Risikopotentials unerlässlich. Bei etwaigen Vorerkrankungen müssen Sie eventuell mit Risikozuschlägen oder Ablehnungen rechnen.
Beitragsrückerstattung
Eine Rückerstattung von mehreren Monatsbeiträgen sind oftmals möglich, wenn der Versicherer über einen zuvor definierten Zeitraum leistungsfrei bleibt.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist gerne für Sie da. Vereinbaren Sie gleich Ihren ersten kostenlosen Beratungstermin.
FAQ Private Krankenversicherung
Was versteht man unter Rückstellungen?
Um den Begriff Rückstellungen erläutern und verstehen zu können, müssen Sie zunächst wissen, dass die gesetzliche sowie die private Krankenversicherung auf zwei absolut unterschiedlichen Grundprinzipien basiert. Die gesetzliche Krankenversicherung agiert seit jeher im Rahmen des Solidaritätsprinzips, was bedeutet, dass jeder Versicherungsnehmer pauschal 15,5 Prozent seines Einkommens zahlen muss, um die monatlichen Beiträge sicherzustellen. Das führt dazu, dass Besserverdienende entsprechend höhere Beiträge zahlen müssen als geringer Verdiendende. Auf diese Weise wird seitens des Gesetzgebers sichergestellt, dass sich jeder Mensch eine Krankenversicherung leisten kann.
Im Gegensatz dazu gilt in der privaten Krankenversicherung das Individualprinzip. Bei diesem sorgt jeder Versicherungsnehmer in Eigenregie vor. Die Notwendigkeit der Vorsorge besteht darin, dass Sie mit zunehmendem Alter anfälliger für Erkrankungen werden und demnach höhere Kosten verursachen. Somit müssten die monatlichen Beiträge entsprechend ansteigen. Damit Sie aber auch im hohen Alter in der Lage sind, die Versicherungsprämie aufbringen zu können, werden Rückstellungen gebildet. Es werden von den Versicherungsbeiträgen ein Teil der Beiträge angelegt und in der Bilanz als Rückstellungen ausgewiesen. Ab einem bestimmten Alter werden diese Rückstellungen nach und nach aufgelöst, um so die Monatsbeiträge im Alter stabil halten zu können.
Kann ich als Referendare oder Lehrer das Leistungsportfolio frei wählen?
Dies kommt wiederum auf Ihren Versicherungsstatus an. Gesetzlich Versicherte haben keine Möglichkeiten, die gewünschten Leistungen im Rahmen einer Vertragsvereinbarung zu wählen. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen seitens des Gesetzgebers im Sozialgesetzbuch festgelegt.
In der privaten Krankenversicherung hingegen bestimmen Referendare und Lehrer durch die Auswahl eines passenden Tarifes, welche Leistungen im Versicherungsfall erbracht werden. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass die Leistungen dem Leistungsportfolio der Beihilfe angepasst sind. Es nützt Ihnen zum Beispiel kaum etwas, wenn Sie eine Behandlung zu maximalen Prozenten durch den Versicherer erstattet bekommen, die Beihilfe sich jedoch nicht an den Kosten beteiligt.
Wo können Referendare und Lehrer eine adäquate Beratung bekommen?
Beratungen zum Thema Finanzen und Versicherungen können Referendare und Lehrer auf unterschiedliche Art und Weise in Anspruch nehmen. So haben Sie die Möglichkeit, Ihre Hausbank nach entsprechenden Versicherungs- oder Finanzlösungen zu fragen oder alternativ einen Versicherungsvermittler zu einer Versicherung. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass gerade Banken und Versicherungsvertreter oftmals nur die eigenen Produkte vermarkten wollen und dürfen. Es mangelt demnach an der notwendigen Objektivität im Rahmen der Beratung.
Es bietet sich daher an, stattdessen einen unabhängigen Versicherungsmakler aufzusuchen. Dieser kann aus einem Poll unterschiedlicher Versicherungsanbieter schöpfen und gleichzeitig deren Tariflandschaft miteinander vergleichen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle unterstützt Sie gerne bei der Suche nach den für Sie passenden Versicherungslösungen.
Worauf müssen Referendare und Lehrer beim Abschluss einer Versicherung achten?
Referendare und Lehrer benötigen dringend einen auf den Beruf abgestimmten Versicherungsschutz. Er muss unbedingt an die Besonderheiten des Dienstherrn angepasst werden. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle steht Ihnen ein Partner an der Seite, der Sie vollumfänglich über den notwendigen Versicherungsschutz aufklären kann. Bereits seit Jahren 140 Jahren ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung der Spezialversicherer für den Öffentlichen Dienst.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle wissen genau, worauf es ankommt. Gerade Referendare und Lehrer müssen bei Abschluss der Versicherungen auf folgende Besonderheiten achten:
- Die private Haftpflichtversicherung muss unbedingt um den Baustein „Diensthaftpflichtversicherung“ ergänzt werden.
- Sie sollten eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, welche eine drohende Versorgungslücke im Falle einer vorzeitigen Dienstunfähigkeitsversicherung schließt.
- Sie sollten auf den auf Sie zugeschnittenen Krankenversicherungsschutz achten. Idealerweise schließen Sie einen beihilfekonformen Krankenversicherungstarif ab, sofern Sie verbeamtet sind. Andernfalls werden Sie ohnehin gesetzlich pflichtversichert.
Können Referendare und Lehrer jederzeit die Versicherung wechseln?
Für den Wechsel einer bestehenden Versicherung kann es unterschiedliche Beweggründe geben. So kann beispielsweise die neue Versicherung schlicht mehr Leistungen bieten als die Gegenwärtige. In diesem Fall ist ein Wechsel natürlich legitim und sinnvoll. Allerdings müssen die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen beachtet werden. Ansonsten besteht die Gefahr einer Versicherungslücke oder etwaigen Doppelversicherung.
Ein weiterer Grund ist, gerade für Referendare und Lehrer, der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Entweder aufgrund des bestehenden Beamtenverhältnisses oder durch Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sind Sie verbeamtet, ist der Wechsel jederzeit problemlos möglich. Einzige Voraussetzung: Sie müssen der gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen, dass Sie eine Folgeversicherung nach der Kündigung haben. Dies ist seitens des Gesetzgebers so vorgesehen, um die Einhaltung der bestehenden Versicherungspflicht zu gewährleisten.
Lehrer im Angestelltenverhältnis müssen bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung eine Kündigungsfrist zum Ablauf des übernächsten Monats in Kauf nehmen. Nach Ablauf dieser steht einem Wechsel in die private Krankenversicherung nichts mehr im Wege.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an – die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle berät Sie allumfassend und spartenübergreifend!
Welches ist die günstigste Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?
Die Frage nach der günstigsten Krankenversicherung lässt sich nicht ohne Weiteres beantworten. Es gibt schlichtweg keine Pauschalantwort im Zusammenhang mit den Kosten. Einzig sicher feststellen lässt sich, dass die gesetzliche Krankenversicherung einkommensabhängige Beiträge erhebt, welche stets 15,5 Prozent vom gesetzlichen Bruttoeinkommen betragen. So können Sie sich anhand Ihres zu erwartenden Einkommens ausrechnen, wie hoch in etwa die zu erwartende Beitragslast ist.
Die private Krankenversicherung jedoch ermittelt die Beiträge auf Basis verschiedener Kriterien. So sind das individuelle Eintrittsalter in die Versicherung sowie der aktuelle Gesundheitszustand maßgebliche Kriterien zur Ermittlung der monatlichen Beitragslast. Darüber hinaus ist es natürlich von großer Relevanz, welchen Versicherungsumfang Sie wünschen. Hier kann als Faustformel festgehalten werden: Je höher der Leistungsumfang, desto höher die zu erwartenden Beiträge.
Wie muss ich mich als Referendare oder Lehrer im Krankheitsfall verhalten?
Im Falle einer Erkrankung gilt es zunächst, egal ob gesetzlich oder privat versichert, den Arbeitgeber bzw. Dienstherrn über die Arbeitsunfähigkeit zu unterrichten. Anschließend suchen Sie einen Arzt auf, der Ihnen die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und Sie, entsprechend Ihrer Leiden, behandeln wird, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden.
Durch die Behandlung fallen selbstverständlich auch Honorarkosten für den Arzt an, zuzüglich notwendiger Medikamente oder sonstiger Hilfsmittel. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, haben Sie es etwas einfacher als Privatpatienten. Sie legen einfach Ihre Gesundheitskarte vor, so dass der Arzt unmittelbar mit der Krankenversicherung abrechnen kann. So brauchen Sie sich um nichts weiter zu kümmern.
Gehen Sie als Privatpatient zum Arzt, erhalten Sie eine Honorarrechnung zugesandt, welche Sie zunächst in Vorleistung zahlen müssen. Zwecks Erstattung dieser Kosten reichen Sie anschließend die Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. bei der Beihilfestelle ein.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist gerne für Sie da. Vereinbaren Sie gleich Ihren ersten kostenlosen Beratungstermin.
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
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