10 Tipps im Zusammenhang mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle konnte sich stets durch die für Lehrer und Referendare optimierten Versicherungstarife auf dem Versicherungsmarkt etablieren.
Selbstverständlich gehört hierzu auch ein umfassendes Beratungsangebot. Daher möchte Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle nachfolgend zehn Tipps ans Herz legen, welche speziell für Lehrer und Referendare beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung grundsätzlich berücksichtigt werden sollten.
Worauf Sie achten sollten
Tipp 1 – Einstiegskonditionen
Zu Beginn Ihrer Karriere ist zunächst zu prüfen, ob Sie der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen – das ist dann der Fall, wenn Sie zuvor als angestellter Lehrer tätig waren oder noch sind. Sollte dies der Fall sein, haben Sie zunächst keinerlei Möglichkeit in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Sollten Sie von der verpflichtenden Mitgliedschaft in der Sozialversicherung befreit sein, sollten Sie dennoch schnell handeln! In der privaten Krankenversicherung hat, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), das Lebensalter sowie der aktuelle individuelle Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss einen immensen Einfluss auf die monatlichen Versicherungsbeiträge – je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger werden demnach die Beiträge.
Tipp 2 – Abschluss einer Anwartschaftsversicherung
Sind Sie zunächst als angestellter Lehrer tätig und eine Verbeamtung zu einem späteren Zeitpunkt ist in Planung, ist zum jetzigen Zeitpunkt der Abschluss einer privaten Krankenversicherung noch nicht möglich. Allerdings ist es sinnvoll, diese abzuschließen, wenn Sie verbeamtet werden, da eine private Krankenversicherung oftmals die günstigere Alternative im Vergleich zur GKV ist.
Daher empfehlen wir ausdrücklich den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung, welche Ihnen, je nachdem, ob große oder kleine Anwartschaftsversicherung, den Gesundheitszustand und das Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Abschlusses einfrieren, sodass in Folge dessen bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet wird.
In der Konsequenz bedeutet dies, dass etwaige Vorerkrankungen, an welche Sie bis zum Zeitpunkt des Abschlusses der privaten Krankenversicherung erkranken, keine Berücksichtigung finden und demnach auch den monatlichen Versicherungsbeitrag nicht negativ beeinflussen.
Im Falle einer abgeschlossenen großen Anwartschaftsversicherung werden darüber hinaus Altersrückstellungen gebildet. Bei Abschluss der PKV wird dann jenes Eintrittsalter berücksichtigt, welches Sie bei Abschluss der großen Anwartschaftsversicherung hatten.
Tipp 3 – Versicherungsvergleich durchführen
Die private Krankenversicherung kann sowohl im Hinblick auf den Leistungskatalog immens schwanken als auch im Zusammenhang mit der Beitragsbelastung.
Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung einen ausgiebigen Versicherungsvergleich durchzuführen.
Hierzu haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, selbständig mit unserem Vergleichsrechner einen für Sie zugeschnittenen Tarif auszuwählen – gerne unterstützen wir Sie auch in einem persönlichen Beratungsgespräch in den Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren oder bei Ihnen vor Ort!
Tipp 4 – Beitragsrückerstattungen (BRE)
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten private Krankenversicherungen, so auch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle, eine Beitragsrückerstattung an.
Das heißt nunmehr Folgendes:
Immer dann, wenn in einem zuvor festgelegten Zeitraum keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden, erhalten Sie, je nach Tarif, unterschiedlich gestaffelte Beitragsrückerstattungen.
Der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle ist Ihre Gesundheit eine absolute Herzensangelegenheit!
Daher möchten wir Sie an dieser Stelle eindringlich davor warnen, wichtige Untersuchungen etc. auszulassen, nur um einen Anspruch auf die Beitragsrückerstattung zu haben. Beachten Sie ferner, dass die Abrechnung der Beihilfestelle autark arbeitet. Das bedeutet, Sie können neben der DBV dort Ihre Kosten geltend machen und sammeln Ihre Rechnungen vor Einreichung bei der DBV so lange, bis Sie die Höhe der BRE erreicht haben.
Tipp 5 – Vorsicht bei Selbstbehalten
Die private Krankenversicherung bietet Lehrern und Referendaren unterschiedliche Tarifoptionen an, unter anderem auch Tarife mit einem Selbstbehalt, um die monatliche Beitragsbelastung reduzieren zu können.
Beachten Sie hierbei aber dringend, dass eine Selbstbeteiligung dann zu einer zusätzlich hohen finanziellen Belastung führen kann, wenn Sie häufiger oder chronisch erkranken.
Sie können im Falle einer Selbstbeteiligung die Rechnungen immer erst dann einreichen, wenn Sie die Höhe des vertraglich vereinbarten Selbstbehaltes erreicht haben.
Tipp 6 – Auskünfte über Versicherungspflicht einholen
Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Lehrer und Referendare in Erfahrung bringen, ob ein Wechsel in diese überhaupt möglich ist.
Hier kommen zwei Fallkonstellationen in Betracht:
a) Sie sind verbeamteter Lehrer oder Referendar
b) Sie sind angestellter Lehrer und Ihr Einkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sprechen Sie uns gerne an!
Tipp 7 – Beitragsvergleiche durchführen
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung sind aufgrund der gesetzlichen Grundlagen bei allen Kranken- und Ersatzkassen identisch. Er richtet sich stets nach dem sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen.
Unterschiede können sich hier lediglich im Leistungsportfolio der freiwilligen Leistungen ergaben, wie beispielsweise die Übernahme professioneller Zahnreinigungen u.ä. Daher sollten Sie bei der Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung auch genau hinschauen.
Zudem sollten Sie im Fall eines Wahlrechts zwischen privater Krankenversicherung und gesetzlicher Versicherung einen Beitragsvergleich durchführen.
In seltenen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Versicherung zu verbleiben.
Tipp 8 – Familienversicherung
In Abhängigkeit Ihres Familienstandes kann es durchaus sinnvoll sein, Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Dies ist unter Umständen der Fall, wenn Sie Ihre Familie ebenfalls absichern müssen, weil der Ehepartner möglicherweise arbeitslos ist und er sowie Ihre Kinder keine eigene Versicherung haben.
In diesen Fällen kommt eine Familienversicherung in Betracht, die allein von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten wird. In diesem Modell werden alle Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert.
Die private Krankenversicherung bietet derartige Modelle nicht an!
Tipp 9 – Gesundheit vor Beitragslast
Beachten Sie bitte, dass die eigene Gesundheit immer absolute Priorität vor allen anderen Dingen haben sollte.
Daher möchten wir ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass es keine Option sein sollte, nur um Beiträge zu sparen, in einen kostengünstigeren Tarif zu wechseln, der möglicherweise ein begrenztes Leistungsportfolio umfasst.
Oft gehen diese Tarifvarianten mit Leistungskürzungen, beispielsweise den Verzicht von Wahlleistungen im Falle eines Krankenhausaufenthaltes einher oder bestimmte Erkrankungen werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Dies könnte, im Falle eines Krankheitsleidens zum finanziellen Ruin führen!
Tipp 10 – Immer bei der Wahrheit bleiben
Im Rahmen des Vertragsabschlusses führt die private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung durch, das heißt, Sie werden zu etwaigen Vorerkrankungen sowie Ihrem aktuellen Gesundheitszustand befragt.
Bleiben Sie hier zwingend bei der Wahrheit! Sollte eine falsche Angabe zu einem späteren Zeitpunkt entlarvt werden, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Auch können bereits geleistete Erstattungen von Ihnen zurückgefordert werden – was zu einem finanziellen Desaster führen kann.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema private Krankenversicherung haben, scheuen Sie nicht davor unsere Mitarbetier der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle zu kontaktieren.
Müller & Schön oHG
Bahnhofstr. 15
29323 Wietze
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