DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Übersicht Krankenversicherung

Vorgeschriebene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland besteht aus verschiedenen Komponenten. Hierzu gehören die

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung

Eine Besonderheit ergibt sich im Rahmen der Krankenversicherung. Diese wird auf einem Zwei-Säulen-Modell gestützt und besteht aus der gesetzlichen Krankenversicherung auf der einen und der privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite.

An dieser Stelle wird sich der eine oder andere unter Ihnen sicher die Frage stellen, worin der Unterschied besteht. Versicherung ist doch Versicherung! Dem ist jedoch keineswegs so. Es gibt deutliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung! Über diese wird Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle nun einen ersten Überblick geben.

Die private Krankenversicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie im Rahmen des Vertragsabschlusses mit der Versicherung den gewünschten Versicherungsumfang festlegen und so die Versicherung optimal an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen werden die Leistungen in einem durch den Gesetzgeber festgelegten Leistungskatalog definiert. Zu 90 Prozent fallen diese bei allen gesetzlichen Versicherern gleich aus.

Ferner gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzip, was bedeutet, dass jedes Mitglied einen festgelegten Beitrag von 15,5 Prozent seines Bruttoeinkommens als Beiträge entrichten muss. In der Konsequenz zahlt ein Besserverdienender entsprechend höhere Beiträge als ein Geringverdiener.

Notwendigkeit einer Krankenversicherung

Nun fragen sich einige von Ihnen sicherlich, ob es überhaupt notwendig ist, eine Krankenversicherung zu haben. Diese Frage lässt sich mit einem klaren „ja“ beantworten, was wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Ihnen anhand eines kleinen Beispiels verdeutlichen möchten:

Frank A. wird aufgrund eines Herzinfarktes ins Krankenhaus eingeliefert. Die Rechnung für den Aufenthalt auf der Intensivstation sowie der operativen Eingriffe beläuft sich auf 125.000 Euro.

Sie sehen, schnell kommen immense Summen auf Sie zu, die sich kaum dauerhaft ausgleichen lassen. Allein vor diesem Hintergrund ist eine Krankenversicherung ein Muss!

Genau vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 beschlossen, eine Krankenversicherungspflicht einzuführen. Das bedeutet, dass jeder Einwohner mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland eine Krankenversicherung innehaben muss. Ob diese privater Natur oder mittels der gesetzlichen Krankenkasse sichergestellt wird, ist an dieser Stelle unerheblich.

Referendare und Lehrer – Informationen im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in erster Linie an die Entscheidungen des Gesetzgebers gebunden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass alle gesetzlich Versicherten den gleichen Behandlungsstandard genießen dürfen und dies zu erschwinglichen Mitgliedsbeiträgen für jedermann.

Insbesondere für Familien stellt Sie ein Rundum-Sorglos-Paket dar, weil Familienangehörige ohne eigene Einkommen kostenlos im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden können.

Da der Beitragssatz stets 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt, kann der monatliche Beitrag anhand des Einkommensbescheides leicht kalkuliert werden. Leider zeigt der Trend der letzten Jahre, dass die Beiträge stetig steigen und immer mehr Kosten für medizinische Leistungen selbst getragen werden müssen. Gleichzeitig werden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter gekürzt, damit das Beitragsniveau gehalten werden kann.

Es bleibt somit festzustellen, dass die gesetzliche Krankenversicherung derzeit nur noch die absolut notwendigen Behandlungen zahlt. Alles was über den gesetzlich definierten Leistungskatalog hinausgeht, muss aus eigener Tasche gezahlt werden. Dies gilt für Pflichtversicherte sowie freiwillig Versicherte gleichermaßen.

Diese Umstände schaffen Unzufriedenheit und das Gefühl, dass eine umfassende Gesundheit kaum noch finanziert werden kann. Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung stellt eine Möglichkeit dar, den sehr mäßigen Versicherungsumfang der GKV entsprechend zu ergänzen, einige Behandlungen abzusichern oder sich von Zuzahlungen zu befreien.

Beitragsberechnung für Referendare und Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung

Grundsätzlich gilt für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. Demnach ist es eine logische Konsequenz, dass die Beiträge mit zunehmendem Einkommen entsprechend steigen.

Die Idee hinter diesem sogenannten Solidaritätsprinzip ist die, dass sich jedermann den notwendigen Krankenversicherungsschutz leisten kann, also auch Geringverdiener. Niemand soll aufgrund eines höheren Einkommens besser behandelt werden als weniger Verdienende!

Das mag für den Besserverdienenden unter Ihnen an dieser Stelle vielleicht sehr unfair klingen, aber darin liegt seit Jahrzehnten die große Stärke des deutschen Sozialversicherungssystems: Die Starken helfen den Schwachen!
Allerdings besteht für Höherverdienende die Option, in die private Krankenversicherung zu wechseln, und damit das Leistungsspektrum im Behandlungsfall deutlich zu erhöhen. Damit jedoch vermieden wird, dass jedermann mit einem überdurchschnittlichen Einkommen in die private Krankenversicherung abwandert, müssen Angestellte die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Dieses Grenzeinkommen wird regelmäßig seitens des Gesetzgebers angepasst und ist in den letzten Jahren stetig gestiegen.

Erst nach Erreichen oder Überschreiten dieser Grenze haben Sie als Angestellter die Möglichkeit zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle rät Ihnen jedoch vor einem Wechsel in die private Krankenversicherung eine umfangreiche Abwägung aller Vor- und Nachteile, da ein späterer Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sehr schwer und ab Vollendung des 55. Lebensjahres gar nicht mehr möglich ist, selbst wenn Ihr Einkommen wieder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Ferner wurde für gesetzlich Versicherte die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt, welche Ungerechtigkeiten zwischen Versicherten mit einer hohen sowie niedrigen Beitragslast verhindern soll. Anhand dieser Bemessungsgrenze werden die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung kalkuliert. Die Beitragsbemessungsgrenze wird, wie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze, jährlich neu festgesetzt.
Auf Basis dieses Höchsteinkommens wird der Beitragssatz von 15,5 Prozent angewendet, um den jährlichen Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu ermitteln. Im Jahr 2017 lag dieser bei einem monatlichen Beitrag von 674,25 EUR.

Gerade als verbeamteter Lehrer kann diese Höchstgrenze von entscheidender Bedeutung sein, denn genau dieser Höchstbeitrag ist in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten. Das Problem: Als Beamter sind Sie von einer verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Daher erhalten Sie, außer in den Bundesländern Hamburg, Bremen, Brandenburg und Thüringen, keinen Arbeitgeberanteil zu den Krankenversicherungsbeiträgen, so dass die volle Beitragslast aus eigener Tasche zu zahlen ist.

Weiterhin verzichten Sie auf einen Großteil Ihres Beihilfeanspruches, dass dieser subsidiär gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gilt. Als Angestellter Lehrer hingegen werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, so dass Sie letzten Endes nur die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Zusammenfassung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Viele Versicherte haben jedoch keine Wahlmöglichkeit zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Auch als angestellter Lehrer verbleiben Sie in der gesetzlichen Pflichtversicherung, sofern Sie nicht die Versicherungspflichtgrenze übersteigen.

Falls Sie dennoch den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufwerten möchten, bleibt es Ihnen natürlich freigestellt, eine ergänzende Krankenzusatzversicherung abzuschließen. So können Sie sich im Fall der Fälle einen kleinen Spielraum verschaffen und von besonderen Leistungen wie Beispielsweise der Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus partizipieren. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren beraten Sie hierzu gerne! Sprechen Sie uns jederzeit an!

Müssen Sie Ihre gesamte Familie mit absichern, ist die gesetzliche Krankenversicherung jedoch in vielen Fällen alternativlos, da neben dem Versicherten alle Familienmitglieder kostenlos versichert werden können.

FAQ zur Krankenversicherung

Wie reiche ich die Rechnungen bei der Versicherung ein?

Zunächst müssen Sie wissen, dass Sie keineswegs sofort nach Erhalt verpflichtet sind, die Abrechnungen einzureichen. Wichtig allerdings ist, dass Sie die Einreichung im Laufe der Zeit nicht vergessen.

Sie ganz allein bestimmen in Eigenregie, zu welchem Zeitpunkt Sie die Auslagen für Arztrechnungen oder sonstigen Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit erstatten lassen wollen. Gerade im Hinblick auf eine mögliche Beitragsrückerstattung macht es Sinn, die Rechnungen erst zu sammeln, bis Sie die Erstattungsgrenze erreicht haben. Allerdings sollten Sie beachten, die dreijährige Verjährungsfrist beginnend ab Datum der Rechnungserstellung nicht zu versäumen, da nach Ablauf dieser Frist auch keine Leistungsverpflichtung des Versicherers mehr besteht.

Ferner gilt es, die Fristen der jeweiligen Beihilfestellen zu berücksichtigen. In der Regel sind diese deutlich kürzer als in der privaten Krankenversicherung. Regelmäßig kommt hier die Jahresfrist zum Tragen, so dass nach Ablauf eines Jahres die Ansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn erlöschen.

Wer kann mich über Versicherungen für Lehrer beraten?

Als Referendare oder Lehrer sind Sie stets ganz besonderen Herausforderungen ausgesetzt, die schnell ein gesundheitliches Leiden unterschiedlicher Art hervorrufen können. Infolgedessen besteht gerade als Referendare oder Lehrer ein besonders hoher Absicherungsbedarf, sowohl im Zusammenhang mit der Krankenversicherung als auch mit der Dienstunfähigkeitsversicherung. Hinzu kommen diverse Absicherungen wie die Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung etc.

Grundsätzlich können Sie sich an Versicherungsagenturen oder Ihre Hausbank wenden, da diese in der Regel entsprechende Produkte vertreiben. Als nachteilig kann sich jedoch erweisen, dass diese meist nur die eigenen Produkte vermarkten möchten und dürfen, so dass die notwendige Objektivität nicht mehr gegeben ist.

Daher bietet es sich an, auf unabhängige Finanz- oder Versicherungsmakler zurückgreifen, die zahlreiche Produkte in ihrem Sortiment führen. Alternativ können Sie sich auch an den unzähligen Vergleichsportalen im Internet bedienen, um einen möglichst breit aufgestellten Kostenvergleich zu erhalten.

Auf diese Weise sind Sie schnell in der Lage viele wichtige Informationen zu sammeln und Versicherungen genau zu vergleichen. Bei Ihrer Recherche finden Sie möglicherweise auch wichtige Tipps zum Thema Versicherungsschutz für Referendare und Lehrer.

Worauf sollte ich bei Versicherungen für Lehrer achten?

Wie in jeder Berufssparte sollte der individuelle Versicherungsumfang eine wesentliche Rolle spielen. So sollte dieser optimal auf Ihren Beruf aber auch auf Ihre privaten Bedürfnisse abgestimmt sein. Beispielsweise muss bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung bei Referendaren und Lehrern eine Diensthaftpflichtversicherung inkludiert sein, welche ebenfalls den Verlust des Dienstschlüssels absichert, da Ihr Dienstherr die Möglichkeit hat, Sie regresspflichtig zu machen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle empfiehlt Ihnen den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, damit Sie im Ernstfall nicht unter einer zu großen Versorgungslücke leiden müssen.

Ferner stellt die Krankenversicherung eine elementar wichtige Versicherung dar. Egal ob Sie sich gesetzlich oder privat absichern – ohne Krankenversicherungsschutz droht Ihnen im Falle einer schweren Erkrankung der finanzielle Ruin. Hier bieten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch an, um zu ermitteln, welche Form der Absicherung, die für Sie geeignetste ist.

Kann ich als Referendare oder Lehrer die Versicherung jederzeit wechseln?

Oftmals kommt man in die Situation, dass man der Meinung ist, die eine oder andere Versicherungspolice nicht mehr zu benötigen. Sei es aus finanziellen Gründen oder dem persönlichen Empfinden, diese noch nie in Anspruch genommen zu haben und auch in den nächsten Jahren kein Versicherungsfall eintreten wird.

Möglicherweise sind Sie aber auch auf günstigere oder umfassendere Tarife gestoßen, die Sie dazu bewegen, die Versicherung zu kündigen bzw. zu wechseln.

Sollte Ihr Entschluss feststehen, beachten Sie, dass es einzuhaltende Kündigungsfristen gibt. So muss beispielsweise eine Haftpflichtversicherung drei Monate vor dem Ablauf gekündigt werden, eine private Krankenversicherung hingegen drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres. Falls Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen, wird sie nach einer bestimmten Laufzeit erst zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Ferner beachten Sie bitte vor Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, dass angestellte Lehrer nur dann in die private Krankenversicherung wechseln können, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde. Diese wird im Übrigen seitens der Politik jährlich neu angepasst.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung wiederum kann jederzeit zum Ablauf des Monat gekündigt werden. Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass bei Neuabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt und das aktuelle Eintrittsalter berücksichtigt wird.

Bin ich als Referendar oder Lehrer automatisch krankenversichert?

Grundsätzlich sind Sie automatisch krankenversichert, da Sie im Vorfeld aufgrund der Versicherungspflicht eine Krankenversicherung gehabt haben sollten. Allerdings wird sich in der Regel Ihr Versichertenstatus ändern, da Sie möglicherweise nicht mehr in der Familienversicherung der Eltern oder in der studentischen Krankenversicherung abgesichert sind.

Hierzu bedarf es einer Rücksprache mit Ihrer aktuellen Krankenversicherung, um dieser Ihren aktuellen Werdegang mitzuteilen.

Werden Sie verbeamtet und sind aktuell gesetzlich krankenversichert, bietet sich der Wechsel in die private Krankenversicherung an. Dies geschieht jedoch allein mittels Antragstellung, was bedeutet, dass Sie aktiv auf den Versicherer Ihrer Wahl zugehen müssen. Alle weiteren Schritte im Zusammenhang mit einem Wechsel wird Ihnen Ihre Versicherung im Rahmen der Antragstellung ganz genau erläutern.

Wo bekomme ich eine günstige Krankenversicherung für Referendare oder Lehrer?

Die Frage nach einer günstigen Krankenversicherung kann nicht final beantwortet werden. Zu groß ist die Auswahl unterschiedlicher Krankenversicherer sowie deren unterschiedliche Tarife. Die private Krankenversicherung ermöglicht Ihnen, den Tarif Ihren individuellen Bedürfnissen anzupassen, so dass sich allein in der Auswahl des Leistungskataloges Preisunterschiede ergeben können.

Darüber hinaus ist der Beitrag stark abhängig vom jeweiligen Eintrittsalter in die Versicherung sowie dem aktuellen Gesundheitszustand. Liegen beispielsweise Vorerkrankungen vor, kann es zu Risikozuschlägen im Rahmen der Beitragslast kommen, im ungünstigsten Fall sogar zu Leistungsausschlüssen.

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle rät Ihnen daher, die verschiedenen Anbieter nach persönlichen Bedürfnissen genau zu vergleichen. Einen konkreten Beitrag zu nennen, wäre rein spekulativ. 

Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen verlangt einen einheitlichen, vom Gesetzgeber bestimmten Beitrag. Mögliche Selbstbeteiligungen und fehlende Zusatzbeiträge können aber den Beitrag senken. Kontaktieren Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle und lassen Sie sich bei der Auswahl eines passenden Tarifs ausführlich beraten.

Was gilt es im Krankheitsfall zu tun?

Im Falle einer akuten Erkrankung gilt eigentlich immer: Krankmeldung beim Arbeitgeber oder Dienstherrn und anschließend den Arzt aufsuchen. Mögliche Ausnahmen sind in den jeweiligen Dienstvereinbarungen verankert.

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, werden sämtliche anfallenden Kosten, die seitens der Krankenkasse übernommen werden können, unmittelbar mit dem Behandler abgerechnet. Lediglich die nicht im Leistungskatalog enthaltenen Leistungen sind durch Sie eigenständig zu leisten.

Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung erhalten Sie die Abrechnung und müssen zunächst in Vorleistung gehen. Im Anschluss reichen Sie die Abrechnungen bei Ihrer Versicherung sowie der Beihilfestelle ein, so dass diese Ihnen die erbrachten Aufwendungen erstatten können.

Haben Sie noch Fragen?

Dann kontaktieren Sie uns! Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle sind gerne für Sie da.

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