DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Wietze Unfallversicherung für Lehrer

Unfallversicherung

Unfälle können jeden von uns treffen – immer und zu jederzeit! Das Tückische hierbei: Jeder Unfall kann bleibende Schäden nach sich ziehen und unser bisheriges Leben von einer Minute auf die andere einschneidend ändern. Im besten Falle erleiden Sie jedoch nur kleinere Unfälle, die nur geringfügig bis gar nicht behandlungsbedürftig sind oder werden im schlimmsten Fall ins Krankenhaus eingeliefert. Hier kommt es nunmehr darauf an, wann und wo sich der Unfall ereignet hat. Im Falle eines Arbeitsunfalls werden die Kosten seitens der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen, so dass Sie sich über die Behandlungs- und Folgekosten keine Gedanken machen müssen. Die Zuständigkeit für Referendare und Lehrer liegt bei der Unfallfürsorge der jeweils zuständigen Landesbehörde.

Unfallfürsorge – gesetzlicher Unfallschutz im Rahmen der Berufsausübung

Die gesetzliche Unfallversicherung für Referendare und Lehrer stellt folgende Fürsorgeleistungen für Sie bereit:

  • Unfallruhegehalt bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls
  • Hinterbliebenenversorgung bei Tod des Beamten
  • Erstattung von Sachschäden und von besonderen Aufwendungen
  • Kosten für Heilverfahren
  • Einmalige Unfallentschädigung
  • Pflegeleistungen

Allerdings gilt es zu beachten, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausschließlich in einem sehr überschaubaren Rahmen zur Leistung verpflichtet ist, welchen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle Ihnen nachfolgend kurz darstellen möchten. Die Unfallversicherung bei Unfällen von Referendaren und Lehrern leistet:

  • während der Dienstzeit am Dienstort
  • während Dienstreisen
  • bei verpflichtenden Nebentätigkeiten
  • bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie Klassenfahrten oder Weihnachtsfeiern

Da sich jedoch nahezu 70% der Unfälle außerhalb der Dienstzeit ereignen, folglich also Freizeitunfälle sind, besteht seitens der gesetzlichen Unfallversicherung keine Leistungspflicht, da keine Zuständigkeit gegeben ist.

Statistisch sind die häufigsten Unfälle Stürze im Haushalt, im Urlaub oder beim Sport sowie im Urlaub. Da jedoch der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung nur für die Arbeitszeit, in der Schule, der Universität oder im Kindergarten sowie auf dem Hin- und Rückweg besteht, empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, welche die finanziellen Folgen entsprechender Unfälle absichert.

Unfall von Referendaren und Lehrern – Definition

Als Unfall angesehen wird ein von außen auf den Körper einwirkendes, plötzliches Ereignis, das unerwartet geschieht und nicht freiwillig in Kauf genommen wird. Ursachen sind mechanische, chemische, thermische oder elektrische Kräfte sowie Eigenbewegungen. Das Einatmen von Gasen, Rauch, Dämpfen, die Einnahme von giftigen oder ätzenden Stoffen sowie Kälte- und Hitzeeinwirkungen werden ebenfalls als Unfall eingestuft.

Private Unfallversicherung für Referendare und Lehrer – zu jederzeit eine sinnvolle Absicherung

Sie können noch so vorsichtig sein, doch schützt die größte Vorsicht nicht vor möglichen Unfällen. Oftmals ist es nicht einmal Ihr eigenes Verschulden, sondern die Unachtsamkeit eines Dritten, der Ihnen einen Unfall beschert. Allein in Deutschland passieren täglich tausende Unfälle, die in manchen Fällen sogar bleibende Schäden, im schlimmsten Fall sogar den Tod herbeiführen. Hinzu kommen Unfälle, die existenzbedrohliche Auswirkungen nach sich ziehen können, wie beispielsweise finanzielle Einbußen, weil Sie aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf in vollem Umfang ausüben zu können.

Möglich sind aber auch Umbauten, um mit den erlittenen Einschränkungen besser leben zu können. Beispiele hierfür können sein:

  • teure Umbaumaßnahmen, um die Wohnung barrierefrei und das Auto behindertengerecht zu gestalten 
  • spezielle Therapien oder Hilfsmittel
  • Kosten für Haushaltshilfen, Kinderbetreuung oder Pflegepersonal

Grund genug, um entsprechend private Vorsorge zu betreiben. Sollten Sie aufgrund eines Unfalls einen Invaliditätsgrad erleiden, würden Sie mit der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle eine Entschädigung erhalten, mittels derer Sie die notwendigen Anpassungen vornehmen können.

Der eingetretene Ernstfall – notwendige Absicherung für Referendare und Lehrer

Im Rahmen der Absicherung mittels einer privaten Unfallversicherung sollten Sie großzügig mit der Versicherungssumme kalkulieren. Seitens der Verbraucherorganisationen werden für Hauptverdiener einer Familie folgende Pauschalen empfohlen:

  • Für unter 30-Jährige das Sechsfache
  • Für 40-jährige Versicherungsnehmer das Fünffache 
  • Für 50-Jährige das Vierfache

Des individuellen Jahresbruttolohn.

Der tatsächliche Bedarf ist jedoch stark abhängig von der bestehenden finanziellen Situation sowie dem bereits erlangten Lebensstandard. Daher sollten Sie sich zur Entscheidungsfindung folgende Leitfragen zu Herzen nehmen:

  • Wie groß sind die finanziellen Einbußen im Ernstfall?
  • Wie hoch sind meine Fixkosten?
  • Habe ich persönliche Rücklagen?
  • Gibt es weitere Absicherungen?

Starkes Leistungspaket der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle

Erleiden Sie einen Unfall, werden etwaige Beeinträchtigungen Ihrer Körperteile mittels des Invaliditätsgrad klassifiziert. Anhand der so genannten Gliedertaxe wird in den Versicherungsbedingungen genau geregelt, für welche Behinderung welcher Invaliditätsgrad gilt.

Einen generellen Leistungsanspruch haben Sie bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1. Haben sie jedoch eine zusätzliche Unfallrente vereinbart, so nimmt diese erst die Leistungen auf, wenn Sie einen Grad der Invalidität von mindestens 50 haben. Erreichen Sie einen Grad von mehr als 75, wird die Rentenleistung verdoppelt.

Der Gestaltungsspielraum in Sachen Leistungen ist jedoch sehr groß. So bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle drei unterschiedliche Tarife an.

Tarif Kompakt

Unsere Leistungen im Tarif Kompakt sind unter anderem folgende:

  • Invaliditätsgrundsumme von 50.000 €
  • Leistung bei Vollinvalidität 175.000 €
  • Todesfallleistung 10.000 €
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Assistance-Leistungen, z.B. Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
  • Monatliches Kündigungsrecht
  • Wenn Sie aufgrund eines Unfalls schwere Verletzungen erlitten haben, erhalten Sie Sofortleistungen
  • Schutz gilt weltweit und jederzeit

Tarif Komfort

Der Tarif Komfort umfasst zunächst sämtliche Leistungen des Kompakttarifes. Ferner erhalten Sie folgende, darüberhinausgehende Leistungen:

  • Invaliditätsgrundsumme 80.000 €
  • Leistung bei Vollinvalidität 280.000 €
  • Krankenhaustagegeld

Komfort Extra

Für all diejenigen unter Ihnen, die eine noch höhere Absicherung wünschen, bieten wir mit unserem Premium Tarif, dem Komfort Extra alle bereits genannten Leistungen an. Ferner erhöht sich die Leistung bei Invalidität auf 100.000 Euro sowie bei Vollinvalidität auf 350.000 Euro.

Entschädigungshöhen aus der privaten Unfallversicherung für Referendare und Lehrer

Die Höhe der Versicherungsleistung ergibt sich aus unterschiedlichen Komponenten. Zunächst ist ausschlaggebend, wie hoch die jeweils vereinbarte Versicherungssumme ist. Ferner muss im Versicherungsfall geprüft werden, wie hoch die körperlichen Beeinträchtigungen sind und diese anhand der Gliedertaxe klassifiziert werden. Der hieraus ermittelte Wert wird mit der Versicherungssumme multipliziert.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Progression, welche die Option bietet, die ermittelte Versicherungssumme noch einmal zu vervielfachen – bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle bis zur sechsfachen Versicherungsgrundsumme.

Beispiel:

Martin A. hat eine Unfallversicherung mit einer Versicherungsgrundsumme in Höhe von 250.000 Euro inklusive einer Progression von 600 Prozent abgeschlossen. Aufgrund eines Unfalls erleidet er einen Invaliditätsgrad von 50 Prozent.

250.000 EUR x 50 % x 600 Prozent = 750.000 Euro Versicherungsleistung

Zusammenfassung

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie lediglich dann beziehen, wenn der Unfall ein unmittelbarer Arbeits- oder Wegeunfall war. Unfälle in der Freizeit sind vollständig ausgeschlossen.

Daher bietet Ihnen die Unfallversicherung eine optimale Ergänzung für den Freizeitbereich, da diese immer leistet – egal, ob der Unfall ein Arbeits- oder Freizeitunfall war.

Nähere Informationen erhalten Sie jederzeit von unserem Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Müller & Schön oHG in Hambühren, Wietze und Celle. Rufen Sie uns gerne jederzeit an!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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