Die Diensthaftpflicht für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim

Mit uns bist du auf der sicheren Seite

Lehrerinnen und Lehrer tragen durch ihre dienstlichen Aufgaben einige Risiken. Für die optimale Absicherung sorgst du mit der Diensthaftpflicht für Lehrer der Deutschen Beamtenversicherung, denn im Zweifel haftest du für Schäden mit deinem gesamten Vermögen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim steht dir bei allen Fragen rund um den Schutz für Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Rat und Tat zur Seite!

Der Zweck der Diensthaftpflicht für Lehrerinnen und Lehrer

Bist du Lehrerin oder Lehrer, hast du eine große Verantwortung. Denn du bist unter anderem für die Aufsicht über die gesamte Klasse verantwortlich. Übersiehst du als Pausenaufsicht einen Streit, bei dem ein Schüler verletzt wird, können dich die Eltern in die Haftung nehmen. Stellt der Dienstherr dann fest, dass du tatsächlich deine Aufsichtspflicht verletzt hast, fordert er die entsprechende Schadensumme von dir zurück (Regress).
 
Hier kommt die Diensthaftpflicht für Lehrer ins Spiel. Die Versicherung übernimmt Schäden, die du bei Ausübung des Dienstes oder im Zusammenhang damit anderen Personen zufügst. Auch wenn deinem Dienstherrn ein Nachteil entsteht, musst du die entsprechenden Kosten ausgleichen.
 
Das klassische Beispiel hier ist der Verlust des Lehrerschlüssels. Dadurch muss unter Umständen die gesamte Schließanlage der Schule getauscht werden. Die Kosten, etwa 50.000 Euro, verlangt der Dienstherr nun von dir zurück. Ohne passgenaue dienstliche Haftpflichtversicherung musst du den entsprechenden Schaden aus eigener Tasche zahlen – und vielleicht sogar einen Kredit aufnehmen.

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Beachte

Gerade Lehrer, Beamte der Feuerwehr und der Polizei sind durch den Charakter ihrer dienstlichen Tätigkeit einem großen Risiko ausgesetzt. Für diese Berufsgruppen ist die Diensthaftpflicht unverzichtbar!

Deine Vorteile mit der DBV Diensthaftpflicht für Lehrer

Die Diensthaftpflicht für Lehrer der DBV ist eine Risikoversicherung. Mit ihr profitierst du unter anderem von folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Wir übernehmen berechtigte Forderungen Dritter oder deines Dienstherrn, wenn du einen Schaden verursacht hast
  • Halten wir einen Anspruch für unberechtigt oder für zu hoch, wehren wir ihn ab. Dabei übernehmen wir alle Anwalts- und Gerichtskosten, sodass die Diensthaftpflicht für Lehrer auch als „passive Rechtsschutzversicherung“ fungiert
  • Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Nur bei vorsätzlichen Handlungen leisten wir nicht
  • Du entscheidest selbst über die Höhe der Deckungssumme. Sie bezieht sich immer auf den einzelnen Schadensfall
  • Durch die Kombination von privater und dienstlicher Haftpflichtversicherung sicherst du dir einen attraktiven Nachlass auf den Beitrag
  • Alle Prämien für die Diensthaftpflicht kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen

Der Versicherungsschutz besteht, sobald du den Versicherungsvertrag unterschrieben hast – also noch am selben Tag. Durch den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit stellt die DBV sicher, dass du auch dann geschützt bist, wenn du eine deiner Pflichten verletzt hast.

Diensthaftpflichtversicherung | DBV Mannheim Sascha Braun

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Diensthaftpflicht für Lehrer?

Eine Diensthaftpflicht für Lehrer ist eine Risikoversicherung. Wir leisten, wenn du in deiner Eigenschaft als Lehrkraft anderen Menschen oder deinem Dienstherrn Schaden zufügst.

Gibt es ein klassisches Beispiel für die Leistung der Diensthaftpflicht?

Beispiele gibt es gleich mehrere. Verlierst du aber beispielsweise den Lehrerschlüssel oder verletzt deine Aufsichtspflicht, kann daraus ein Anspruch auf Schadensersatz resultieren. Die Diensthaftpflicht für Lehrer würde diesen dann übernehmen.

Wann leistet die Diensthaftpflicht für Lehrkräfte nicht?

Bei der Diensthaftpflicht handelt es sich um eine rein berufliche Versicherung, die also keine privaten Haftpflichtfälle abdeckt. Außerdem leisten wir nicht, wenn du anderen Menschen einen Schaden vorsätzlich zufügst.

Kann ich den Beitrag für die Diensthaftpflicht von der Steuer absetzen?

Ja, da es eine berufliche Veranlassung gibt, kannst du den Beitrag für die Diensthaftpflicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Braun in Mannheim

Möchtest du mehr über die Leistungen und Vorteile der Diensthaftpflicht für Lehrer erfahren? Wünschst du ein persönliches Angebot oder willst mehr Informationen zu einer anderen Police für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten? Dann zögere nicht, uns noch heute zu kontaktieren. Die erfahrenen Experten der DBV Sascha Braun in Mannheim sind gerne für dich da!

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