DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau - Beihilfe
Als verbeamteter Lehrer oder als Referendar mit einer privaten Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf eine Beihilfe von Seiten Ihres Dienstherrn. Diese trägt einen Teil der Kosten für die Krankenbehandlung und Gesundheitsvorsorge – aber eben nur einen Teil . Den Differenzbetrag zwischen der Beihilfe und der tatsächlichen Rechnungshöhe Ihres Arztes, müssen Sie selbst tragen. Es sei denn, Sie sichern sich entsprechend gegen diese Kosten ab. Wir von der DBV Deutsche Beamten Versicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau helfen Ihnen gern dabei, eine beihilfekonforme Krankenversicherung auszuwählen, die genau zu Ihren Ansprüchen und Ihren Wünschen passt..
Wer hat überhaupt Anspruch auf die sogenannte Beihilfe?
Anspruch auf Beihilfe haben Beamte in allen Beamtenverhältnissen (Beamte auf Wiederruf, zur Probe oder auf Lebenszeit) und deren Familienmitglieder, soweit bei ihnen nicht eine Pflichtversicherung aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung besteht. Auch Referendare können von der Beihilfe profitieren, nämlich dann, wenn Sie bereits zu Beginn des Referendariats in der privaten Krankenversicherung versichert waren.
Wie hoch sind die Ansprüche auf Beihilfe?
Die Ansprüche auf Beihilfe sind im Beamtengesetz geregelt. Das Problem dabei: Das Beamtengesetz der jeweiligen Bundesländer, die für ihre Lehrer zuständig sind, ist Ländersache. Und so sieht jedes Beamtengesetz anders aus als das eines anderen Bundeslandes. Dennoch gilt in den meisten Ländern ein einheitlicher Satz. Als lediger oder verheirateter Beamter mit maximal einem Kind haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 50% der Kosten. Wenn Sie mindestens zwei Kinder haben, steigt der Anspruch schon auf 70 %. Der Anspruch für berechtigte Ehe- oder Lebenspartner liegt von vorn herein bei 70 %. Und der Anspruch für berechtigte Kinder liegt gar bei 80 % der Kosten. Dennoch ist wichtig sich entsprechend abzusichern. Denn wenn eine Operation mehrere Tausend Euro kostet, kann auch der vergleichsweise geringe Restbetrag in Prozentzahlen eine große Summe ausmachen.
So funktioniert das mit der Beihilfe
Sie gehen zu einem Arzt. Dieser wird Sie gern behandeln – gelten Sie für ihn doch als Privatpatient und genießen damit bei den meisten Ärzten einen besonderen Status. Nach Abschluss der Behandlung, flattert die Rechnung bei Ihnen zu Hause ein. Sie geben diese nun weiter an Ihre Beihilfestelle, von wo Sie einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Mit einer entsprechenden beihilfekonformen privaten Krankenversicherung, wie sie beispielsweise von der DBV angeboten wird, haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der auch den Restbetrag für Sie trägt – und das in der Regel schnell und vergleichsweise unbürokratisch. Wenn Sie Ihre Beihilfeansprüche geltend machen möchten, sollten Sie unbedingt auf Fristen und den richtigen Antragsweg achten. Den Antrag stellen müssen Sie bei der Beihilfestelle Ihres Dienstherrn. Manche Dienstherrn bevorzugen es dabei, dass Sie mehrere Rechnungen sammeln, um einen bestimmten Mindestbetrag zu erreichen. Gerade in solchen Fällen profitieren Sie doppelt von einer beihilfekonformen Krankenversicherung, da Sie bei der Krankenversicherung Ihre Rechnungen sofort einreichen und die entsprechende Summe erstatten lassen können.
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Die Beihilfe ist für Beamte eine sehr gute Sache, da sie deutlich mehr Leistungen beinhaltet als die klassische GKV. Da hier allerdings nur ein bestimmter Anteil der Kosten übernommen wird, sollten Sie sich unbedingt mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung absichern. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamten Versicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau stehen Ihnen dabei gern beratend zur Seite.
Sascha Dzinic und Michael Jakob
Lindenmattenstr. 33
79117 Freiburg im Breisgau
Nach Vereinbarung
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