Dienstunfähigkeitsversicherung – ein Muss für verbeamtete Lehrer
Wenn Ihnen die Ausübung Ihres Dienstes als Lehrer aufgrund einer körperlichen oder einem geistigen Gebrechen nicht mehr möglich ist, liegt unter Umständen eine Dienstunfähigkeit vor. Wer an dieser Stelle glaubt, dass er als Lehrer staatlich hinreichend abgesichert ist, irrt sich leider – die zu erwartende Hilfeleistung ist derartig gering, dass der aktuelle Lebensstandard keineswegs aufrechterhalten werden kann. Waren Sie weniger als 5 Jahre in Ihrem Beruf als Lehrer tätig, gehen Sie sogar leer aus.
Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Beachten Sie bei Ihren Überlegungen, ob eine derartige Versicherung sinnvoll für Sie erscheint, dass statistisch betrachtet gerade junge Lehrer von der Dienstunfähigkeit betroffen sind – viele Lehrer schaffen in Ihrer Karriere nicht den Eintritt in die Regelpension. In der Folge entstehen nicht selten enorme finanzielle Engpässe.
Dienstunfähigkeit
Laut Statistik wird jeder zehnte Lehrer dienstunfähig, was einem Prozentwert von 10 Prozent entspricht. Aus Sicht eines Lehrers eine nicht zu unterschätzende und vor allem alarmierende Zahl. Wollen Sie den bisher erworbenen Lebensstandard aufrechterhalten, führt kein Weg an einer privaten Absicherung in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorbei.
Ablehnung
Achten Sie bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung darauf, dass der Versicherer auch leistet, wenn der Grad der Dienstunfähigkeit unterhalb von 50 Prozent liegt. Viele Versicherer haben eine entsprechende Klausel inkludiert, dass erst ab einem Grad von 50 Prozent geleistet wird.
Ruhegehalt
Auf das maximale Ruhegehalt von 72% des letzten Gehalts haben Sie nach 40 Dienstjahren schon Anspruch. Das hört sich zwar im ersten Moment im Gegensatz zu Angestellten ganz verlockend an, aber bedenken Sie, dass die finanziellen Einbußen immerhin satte 28 % betragen.
Beachten Sie den Aspekt, dass für Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sogar für junge Beamte auf Lebenszeit im Falle einer Dienstunfähigkeit keine Leistungen des Staates gezahlt werden und Sie dann über kein Einkommen verfügen. Es liegt auf der Hand, dass Sie eine finanzielle Absicherung benötigen.
Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail
Gründe für die Dienstunfähigkeit
Die Gründe für eine Dienstunfähigkeit können weitreichend sein – so herrscht in Schulklassen oftmals viel Unruhe, Unterrichte für den nächsten Schultag müssen zeitgerecht vorbereitet werden, Klassenarbeiten warten auf die Korrektur und der pädagogische Bildungsauftrag muss erfüllt werden.
Hinzu kommt, dass immer häufiger Diskussionsbedarf mit Eltern und Vorgesetzten besteht. Alles, vor allem in Summe gesehen, Faktoren, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit fördern, da Sie schnell zu einer derart hohen psychischen Belastung werden können, die Sie an der weiteren Ausübung Ihres Berufes hindert.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau hat Ihnen im Folgenden eine Übersicht über die häufigsten Gründe für ein Ausscheiden aus dem Schuldienst erstellt:
- 31 % Nerven, psychische Erkrankungen
- 22 % Erkrankungen des Bewegungsapparates
- 15 % sonstige Erkrankungen
- 14 % Krebs
- 10 % Unfälle
- 8 % Herz und Gefäße
Wie erfolgt Ihre Versorgung?
Stellen Sie sich vor, Sie seien als Lehrer im Beamtenverhältnis tätig – Ihr früheres Nettoeinkommen betrug 2460 Euro.
Aufgrund einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit steht Ihnen nunmehr nur noch ein Versorgungsbezug des Dienstherrn in Höhe von 1429 Euro zu, also ein Fehlbetrag von 1031 Euro. Eine Summe, die Sie sicher nicht einfach anderweitig kompensieren können, ohne Einbußen des Lebensstandards in Kauf nehmen zu müssen.
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau rät Ihnen daher dringend, die Versorgungslücke mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen.
Beamter auf Probe oder Widerruf
Beamte auf Probe oder Widerruf verlieren bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ihren Job und werden ohne Leistungen des Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Anders hingegen Beamte auf Lebenszeit – abhängig von der geleisteten Dienstzeit kann ein verbeamteter Lehrer bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit und nach einer Wartezeit von fünf Jahren Ruhegehalt in Anspruch nehmen, das sich jährlich erhöht.
Tarifvergleich
Damit es uns möglich ist, den besten Tarif für eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu ermitteln, ist es notwendig, uns einige Informationen zu Ihrer Person zu geben.
Idealerweise tun Sie dieses in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Geschäftsstelle der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau, da wir so in einem Dialoggespräch alle relevanten Daten erfragen und aufnehmen können, um Ihnen im Anschluss ein Portfolio verschiedener Versicherungslösungen erstellen zu können, aus dem Sie Ihren Wunschtarif auswählen können.
Beiträge – welche Aspekte beeinflussen die Zahllast?
- Eintrittsalter
- Da in jungem Lebensalter eine Dienstunfähigkeit kaum zu erwarten ist, profitieren Sie von niedrigeren Beiträgen.
- Rentenhöhe
- Die monatlichen Beiträge variieren, denn Sie bestimmen Ihre monatliche Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit selbst.
Weitere Infos
Dienstunfähig – wie geht es nun weiter?
In der Regel beanspruchen Sie nun den bei Ihrem Versicherungsanbieter vereinbarten Leistungssatz, wenn Sie den zuletzt ausgeübten Beruf als Lehrer für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr nachgehen können.
Wichtig hierbei: Verbeamtete Lehrer können nicht berufsunfähig werden, sondern nur dienstunfähig. Das bedeutet, Sie können seitens des Dienstherrn in den Ruhestand versetzt werden. In diesem Fall haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsbezüge.
Ergänzend zu diesen werden die Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung bezogen, so Sie im Idealfall – wenn man in derartigen Fällen überhaupt davon sprechen kann – auf 100 Prozent der zuletzt erhaltenen Dienstbezüge kommen.
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung – die Unterschiede
Wie bereits erwähnt, können verbeamtete Lehrer nicht berufsunfähig werden – dies ist lediglich den angestellten Kollegen unter Ihnen vorbehalten. Diese wird durch einen externen Gutachter festgestellt, was oftmals lange und kostspielige Auseinandersetzungen zur Folge hat.
Verbeamtete Lehrer werden dagegen dienstunfähig. In diesem Fall wird die Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt und hat ab diesem Moment Rechtswirkung.
In der Regel wird diese Entscheidung durch die Dienstunfähigkeitsversicherung akzeptiert und die vertraglich vereinbarte Leistung wird ab sofort gewährt, ohne dass ein Gegengutachten oder dergleichen gefordert wird.
Achten Sie beim Abschluss des Vertrags aber sehr ausführlich auf die feinen Unterschiede zwischen einer „richtigen“ und einer „falschen“ Dienstunfähigkeitsklausel.
- Richtige Klausel
- “…bei einem Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…”
- Falsche Klausel
- “…wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…”
Benötigen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
In vielen Studien wurde festgestellt, dass Nervenerkrankungen eine der häufigsten Ursachen einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit bei Lehrern und Referendaren sind, da Sie einem permanent hohen Stresslevel ausgeliefert sind.
Daher rät Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren, da Sie aufgrund des geringen Eintrittsalters einen nicht unerheblichen Teil der Beiträge sparen können.
Die Stiftung Warentest-Finanztest und der Bund der Versicherten empfiehlt die Dienstunfähigkeitsversicherung als Ergänzung zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft.
Zusammenfassung
Eine Versicherung kann Sie nicht vor Schäden, Krankheiten oder Verletzungen bewahren, aber sie kann die finanziellen, eventuell existenzbedrohenden, Belastungen verhindern. Deshalb sollten Sie sich mit den zahlreichen unterschiedlichen Versicherungsarten auseinandersetzen, um Ihren individuellen Versicherungsbedarf abzudecken. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau unterstützt Sie gern bei der Suche nach dem optimalen Versicherungsschutz. Gestalten Sie Ihr Leben sorgenfrei. Unabhängig von Ihren eigenen finanziellen Verhältnissen sollten Sie Ihre eigene Gesundheit pflegen und jede erforderliche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.
FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung
Kann ich verschiedene Tarife einer Dienstunfähigkeitsversicherung vergleichen?
Aufgrund der Vielzahl verschiedenster Tarife ist es für den Versicherungsnehmer oftmals sehr schwierig, einen akkuraten und übersichtlichen Vergleich zu erstellen. Vielleicht klappt es ohne Schwierigkeiten, verschiedene Tarifoptionen bei einem Anbieter zu eruieren, spätestens der Quervergleich zu anderen Versicherern erweist sich dann jedoch als nahezu unmöglich.
Daher bieten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau, Ihnen unser Knowhow und die Erfahrung an, um Sie bei der Wahl nach dem richtigen Anbieter mit dem entsprechenden Tarif zu unterstützen.
Hierzu benötigen wir lediglich einige persönliche Angaben, um eine individuelle Berechnung für Sie tätigen zu können. Gerne händigen wir Ihnen die Formulare zum Tarifvergleich aus.
Sprechen Sie uns hierzu gerne jederzeit an!
Können die Versicherungsbeiträge einer Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden?
Das wichtigste Kapital eines Menschen ist die Arbeitskraft, da Sie mit dieser die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt sicherzustellen (durch die aus der Arbeit resultierende Entlohnung). Im Laufe des Lebens hat man sich körperliche und geistige Fähigkeiten angeeignet – Faktoren, die entscheidend sind, sich in der Arbeitswelt zu integrieren und um regelmäßig Einkommen zu erzielen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, Ihre erworbenen Fähigkeiten mit einer Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung, je nachdem ob Sie angestellter oder verbeamteter Lehrer sind, abzusichern.
Die Folge einer solchen Versicherung ist die, dass der Staat im Fall der Fälle finanziell entlastet wird, da keine ergänzenden Sozialleistungen gezahlt werden müssen. Aus diesem Grund ermöglicht Ihnen dieser, die Beitragsbelastungen im Rahmen der Steuererklärung zu Ihren Gunsten geltend zu machen.
Da sich die Erstattungshöhe jedoch in der Regel im überschaubaren Bereich bewegt, gibt es eine weitere, sehr lukrative Möglichkeit für alle Lehrer und Referendare, eine deutlich höhere Steuerersparnis zu erzielen – die Rürup-Rente.
Sie stellt eine staatlich geförderte Altersvorsorge dar, die als Ergänzung zu Basisrente dient. Das Leistungsplus dieser Altersvorsorgelösung: Alle durch Sie getätigten Einzahlungen können bis zum Erreichen der Höchstbeträge (Alleinstehende bis 20.000 Euro, Eheleute bis 40.000 Euro) in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.
Wichtig aber ist, dass die Beiträge zur Rürup-Rente, die der Altersvorsorge dienen, die der Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung übersteigen.
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau rät Ihnen zum Abschluss einer Berufszusatzversicherung, die für die Beiträge der Altersvorsorge zahlt. Andernfalls könnte eine Berufs-, beziehungsweise Dienstunfähigkeitsrente aushelfen, die Ihnen im Fall der Dienstunfähigkeit ein Ersatzeinkommen garantiert.
Ist die Kündigung einer Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit möglich?
Grundsätzlich ist es möglich, die Dienstunfähigkeit jederzeit zu kündigen. Der Kündigungsstichtag richtet sich in der Regel an der Fälligkeit Ihrer Beiträge. Zahlen Sie die Beiträge beispielsweise jährlich, können Sie immer zum nächstmöglichen Zahltermin kündigen – bei monatlicher Zahlung wäre somit eine monatliche Kündigung möglich.
Vergessen Sie aber bitte im Falle einer Kündigung nicht, dass Sie damit ohne einen immens wichtigen Versicherungsschutz dastehen. Stellen Sie sich vor, ausgerechnet einen Tag nach Ablauf der Kündigung erleiden Sie einen Schlaganfall, der Sie mit einem Mal dienstunfähig macht – Sie gehen in diesem Fall versicherungstechnisch völlig leer aus.
Alternativ bietet der Versicherungsmarkt Tarife an, die nach einer festgelegten Vertragslaufzeit beitragsfrei gestellt werden können.
Bei Wahl dieser Option richtet sich der Bestand eines minimalen Versicherungsschutzes nach der Höhe des Vertragsguthabens. Sollten Sie sich irgendwann einmal freiwillig dazu entscheiden, aus einem Dienstverhältnis auszuscheiden, wird eine Kündigung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung nicht mehr nötig.
Einige Anbieter bieten in diesem Fall die automatische Umwandlung der Dienstunfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsrente an – in diesem Fall bleibt sowohl der Versicherungsschutz als auch das angesparte Kapital erhalten.
Wie kann ich als Lehrer eine preiswerte Dienstunfähigkeitsversicherung finden?
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschalisiert beantworten, da die Beitragshöhe, anders als in Sachversicherungssparten, nicht einheitlich festgelegt werden, sondern vielmehr von verschiedenen Faktoren anhängig sind. Unter anderem spielen das Eintrittsalter und der jeweilige Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle bei der Beitragsermittlung – ebenso hat die Vertragslaufzeit einen wesentlichen Einfluss.
Somit kann man lediglich allgemein festhalten, dass sich jeder Beitrag individuell zusammensetzt und somit auch keine verbindliche Aussage darüber, welche Dienstunfähigkeitsversicherung günstig ist.
Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau schlagen Ihnen einen Vergleich verschiedener Angebote vor. Mit dieser Herangehensweise werden Sie für sich als Lehrer die am besten geeignetste und günstigste Dienstunfähigkeitsversicherung finden.
Wie teuer ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare?
Damit wir die Beiträge ermitteln können, bedarf es einiger persönlicher Angaben Ihrerseits. So müssen wir Ihre persönlichen Daten wie Namen, Geburtsdatum etc. wissen, aber auch, wie hoch die gewünschte Versicherungsleistung nebst Modalitäten sein soll.
Darüber hinaus spielt die Vertragslaufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung der Beitragslast.
Gerade als Lehrer sind Sie einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt und das Lebensalter bei Eintritt in die Versicherung sowie der aktuelle Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn ebenfalls in die Prämie ein – ein Einstieg in jungen Jahren, in denen Vorerkrankungen in der Regel kein Thema sind, wird daher ausdrücklich empfohlen.
Nutzen Sie gerne unseren Tarifvergleich, den wir, Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau zu diesem Zwecke zur Verfügung stellt. Hier können Sie sich einen ersten Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verschaffen.
Ist es wirklich notwendig, als Lehrer oder Referendar eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Selbstverständlich können wir Ihnen unseren Versicherungsschutz nicht aufzwängen. Dennoch sollten Sie sich immer vor Augen halten, dass Lehrer und Referendare zur Spitzengruppe derer gehören, die Ihre Regelpension aufgrund vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand niemals erreichen werden.
Eine solide Absicherung ist daher unabdingbar. Stellt der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit fest, würden Sie anderenfalls leer ausgehen und unter Umständen gezwungen, Sozialhilfe zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes zu beantragen.
Kann die Versicherung als Lehrer oder Referendar jederzeit gewechselt werden?
Immer wieder kommt es vor, dass man an bestimmten Punkten seines beruflichen Werdegangs darüber nachdenkt, auf die eine oder andere Versicherung zu verzichten um etwas mehr Geld in der Geldbörse zu haben oder einfach deshalb, weil man der Meinung ist, diese oder jene Versicherung nicht mehr zu brauchen.
Andererseits kann es natürlich passieren, dass Sie ein günstigeres oder leistungsstärkeres Versicherungsangebot erhalten – in diesen Fällen ist der Wechselgedanke eine völlig legitime Sache.
In diesem Fall sollten Sie systematisch vorgehen:
Prüfen Sie zunächst die Laufzeiten der aktuellen Verträge. Dies wird bei einem geplanten Wechsel dahingehen wichtig, dass die neue Versicherung mit Ablauf der alten Versicherung startet, um Versicherungslücken auszuschließen.
Schließen Sie als nächstes den neuen Vertrag ab, bevor Sie die alte Versicherung kündigen.
Kündigen Sie erst, wenn Sie seitens des neuen Anbieters eine Versicherungspolice oder Bestätigung über die geplante Aufnahme erhalten – so können Sie immer sicher sein, keine Lücken im Versicherungsschutz zu haben.
Fordern Sie individuelle Beratung an
Haben Sie weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir beraten Sie gern!
Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Lehrer und Referendare
Sascha Dzinic und Michael Jakob
Lindenmattenstr. 33
79117 Freiburg im Breisgau
Nach Vereinbarung
09:00 bis 18:00
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