DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic und Michael Jakob in Freiburg im Breisgau Private Krankenversicherung Lehrer

Vorteile der Privaten Krankenversicherung

Das Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland basiert, anders als in vielen anderen Ländern, auf zwei verschiedenen Säuen – der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Funktionsweise beider Versicherungen sind dabei grundlegend verscheiden. So bemisst sich beispielsweise der Beitrag in der privaten Krankenversicherung anhand des Gesundheitszustandes sowie des Eintrittalters. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen wird die monatlich Beitragslast anhand Ihres Einkommens ermittelt. Während Sie in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit haben den Versicherungsschutz individuell Ihren Bedürfnissen anzupassen, besteht diese Option in der GKV nicht. Hier gibt es lediglich einen gesetzlichen Leistungskatalog, welcher für alle Versicherungsnehmer identisch ist und sich nicht an den Bedürfnissen seiner Mitglieder orientiert.

Die richtige Krankenversicherung

Sie müssen jedoch wissen, dass Sie sich für eine der beiden Modelle entscheiden müssen – seit dem Jahr 2009 gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht für Bürger in Deutschland, wonach sich jeder krankenversichern muss. Ob eine gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung gewählt wird, ist dabei unerheblich. Gerade als Lehrer oder Referendar empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau jedoch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Zum einen erfolgt die Beitragsermittlung unabhängig von Ihrem überdurchschnittlich hohen Einkommen und darüber hinaus erhalten Sie einen deutlichen Mehrwert in der Absicherung.

Leistungen der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare

In der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen individuell und frei zu wählen. Sehen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick über Ihre Möglichkeiten:

  • Krankenhausbett
    Wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt anliegt, haben Sie Anspruch auf ein 1-2 Bettzimmer, um in aller Ruhe wieder auf die Beine zu kommen.
  • Rückerstattungen
    Rückerstattungen von bis zu fünf Monatsbeiträgen sind möglich, in der GKV gehen Sie leer aus.
  • Zusatzleistungen
    Abhängig vom gewählten Leistungsumfang werden Zahnersatzleistungen bis zu 100% ohne weitere Zuzahlungen übernommen.
  • Behandlungen
    Sie können eine Chefarztbehandlung verlangen oder Ihren Arzt selbst bestimmen.  
  • Arzneimittelzuzahlungen
    Sie müssen bei Arzneimitteln nichts zuzahlen.
  • Terminvergabe
    Sie profitieren normalerweise bei der Terminvergabe beim Arzt von einer bevorzugten Behandlung und müssen nicht lange warten.
  • Altersrückstellungen
    Die private Krankenversicherung bildet selbst Altersrückstellungen und es ist von Vorteil, wenn keine weiteren Rücklagen gebildet werden müssen.
  • Leistungsumfang
    Den Erhalt des kompletten, selbst gewählten Leistungsumfangs garantiert die private Krankenversicherung in jedem Fall.
  • Beihilfe durch den Dienstherrn
    Als verbeamteter Lehrer trägt Ihr Dienstherr in der Regel die Hälfte der Krankenkassenbeiträge. Für die Übernahme der Restkosten sollten Sie über eine Ersatzversicherung verfügen. Einige private Krankenversicherungen bieten sogenannte „Restkosten-Tarife“ an. Für Beamte ist eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse eigentlich sinnlos, aber 50% Zuschuss auf die Krankenkassenbeiträge sind schon eher interessant.
  • Tarifvergleich bei der PKV
    Gern unterstützt Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau bei der Auswahl des besten Tarifs, allerdings benötigen wir dafür ein paar Informationen zu Ihrer Person. Gern finden wir für Sie die optimalen Angebote heraus und lassen Ihnen die passenden Tarife kostenlos und unverbindlich per E-Mail zukommen.
  • Kompetent
    Nutzen Sie unsere über 20-jährige Erfahrung im Finanzbereich.
  • Unabhängigkeit
    Mit über 140 Jahren Erfahrung hat sich die Marke DBV als Partner des Öffentlichen Dienstes bewährt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau vergleichen alle Angebote und suchen von über 900 Tarifen den attraktivsten für Sie aus.

Unterschiede zwischen der GKV und PKV

Gesetzliche Krankenversicherung

Leistungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden lediglich die Leistungen für Vertragsärzte gezahlt, welche Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung sind. Haben sie diese Zulassung nicht, besteht als gesetzlich versicherter Patient keine Chance, die Behandlung erstattet zu bekommen. Der Leistungskatalog ist nahezu vollständig im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt – Abweichung sind nur marginal möglich. Hiernach müssen die erbrachten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein (Wirtschaftlichkeitsgebot), was im Umkehrschluss bedeutet: Die Behandlungskosten dürfen das notwendige Maß in keinem Fall überschreiten.

Beiträge

Die zu entrichtenden Monatsbeiträge werden anhand Ihres Einkommens ermittelt. Sie betragen immer 15,6 Prozent Ihres aktuellen Bruttoeinkommens. Somit erwartet Sie eine permanente Preisanpassung mit jeder Gehaltserhöhung bis hin zum Maximalbeitrag der GKV, welcher jedes Jahr neu berechnet und angepasst wird (in der Regel immer zu Ungunsten der Versicherten). Der Leistungskatalog passt sich jedoch in keiner Weise den Beitragsanpassungen an – im Gegenteil, eher werden die Leistungen stetig gekürzt. Ein Zustand, den keinen gesetzlich Versicherten zufriedenstellen sollte.

Beantragung

Die Aufnahme in die GKV ist bis zum 55. Lebensjahr möglich, sie erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.

Beitragsrückerstattung

Eine Beitragsrückerstattung findet in der GKV nicht statt.

Private Krankenversicherung

Leistungen

Anders als in der GKV haben Sie stets freie Arztwahl, auch wenn diese nicht die kassenärztliche Zulassung innehaben. In der Regel werden Ihnen sämtliche Behandlungskosten erstattet, sofern es sich um gesundheitlich, zumindest sinnvolle, Behandlungen handelt (kosmetische Eingriffe, Vasektomien etc. fallen nicht hierunter). Kostspieligen Medikamenten beispielsweise steht die private Krankenversicherung ebenfalls sehr aufgeschlossen entgegen. Auch können problemlos alternative Heilmethoden wie Heilpraktiker oder Physiotherapeuten etc. aufgesucht werden, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen.

Beiträge

Als Angestellter oder Beamter werden die Beiträge ab Abschluss des Vertrages bis hin zum Tode fällig – eine Tatsache, die nicht unbedingt preiswerter als die gesetzliche Krankenversicherung ist. Sie dürfen aber an dieser Stelle nicht außer Acht lassen, dass Sie von deutlich besseren Leistungen als in der GKV partizipieren, und dass eben auch ein Leben lang. Ferner erhalten Sie in der Regel als Lehrer oder Referendar eine Beihilfe durch den Dienstherrn, so dass die auf Sie zukommende Beitragslast im Vergleich zu Versicherten ohne Beihilfeanspruch deutlich niedriger ausfallen wird.

Beantragung

Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfolgt stets eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens. Entstehen hier Ungereimtheiten oder Klärungsbedarf, kann es passieren, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen – die Kosten hierfür werden selbstverständlich vom Versicherer getragen. Je nach Gesundheitszustand erfolgt eine Zu- oder Absage, beziehungsweise eine Aufnahme unter Zahlung eines monatlichen Risikozuschlages.

Beitragsrückerstattung

Reichen Sie im laufenden Kalenderjahr keine Rechnungen ein, erhalten Sie je nach gewähltem Tarif eine Beitragsrückerstattung im folgenden Kalenderjahr. Es lohnt sich also, die Rechnungen zunächst zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn die Rechnungshöhe die Summer der Beitragsrückerstattung überschreitet.

Ist der Abschluss einer PKV für Lehrer lohnenswert?

Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau, empfehlen grundsätzlich die private Krankenversicherung. In Einzelfällen kann es jedoch durchaus sinnvoller sein, eine gesetzliche Absicherung zu wählen, beispielsweise, wenn etwaige Vorerkrankungen vorliegen. Eine konkrete Antwort können wir Ihnen daher ohne ein persönliches Gespräch nicht geben. Besuchen Sie uns doch daher gerne in unseren Geschäftsräumen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

FAQ – private Krankenversicherung

Was versteht man unter Rückstellungen in der privaten Krankenversicherung?

Wenn Sie sich für die Absicherung im Krankheitsfall für die private Krankenversicherung entschieden haben, wird eine sogenannte Altersrückstellung gebildet. Durch diese werden die drohenden Beitragssteigerungen mit zunehmendem Alter abgefangen, so dass es Ihnen auch im Alter noch möglich sein wird, die Beiträge für Ihre private Versicherung sicherstellen zu können.

Gegebenenfalls ist auch ein Tarif mit einer Beitragsrückerstattung attraktiv – hier erhalten Sie Versicherungsprämien erstattet, für den Fall, dass Sie keine Leistungen bei Ihrer Krankenversicherung beantragt haben.
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau empfiehlt Ihnen, beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung bezüglich Ihren Vorerkrankungen vollständig bei der Wahrheit zu bleiben.
Findet man zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass Sie dies nicht getan haben, kann Ihnen einen Betrug vorgeworfen werden – die Versicherung wird in der Regel Ihre Leistungen teilweise oder komplett einstellen und von Ihnen zurückfordern, so dass Ihre gesundheitliche Absicherung nicht mehr besteht. Bei einem intensiven Vergleich der Anbieter werden Sie feststellen, dass Sie sich hervorragend absichern können, aber manche Versicherungsunternehmen einen Zusatzbeitrag für solche Risikoerhöhungen verlangen. Wenn Sie Fragen haben oder Informationen wünschen, können Sie sich gern an das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ist das Leistungspaket in der PKV frei wählbar?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht in der privaten Krankenversicherung ein Wahlrecht. Im Rahmen der Antragstellung bietet Ihnen der Versicherer in der Regel unterschiedliche Tarifmöglichkeiten an. So können beispielsweise Wahlleistungen im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung vereinbart, so dass Sie eine Chefarztbehandlung sowie ein Privatzimmer erhalten.

Wenn Sie jedoch lieber Beiträge sparen wollen und sozusagen nur eine Grundabsicherung benötigen, angeglichen an der gesetzlichen Krankenversicherung, stehen Ihnen derartige Tarife in aller Regel auch zur Auswahl.

Sprechen Sie uns, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau, hierzu gerne an – wir erläutern Ihnen detailliert die Optionsmöglichkeiten einer privaten Krankenversicherung.

Wo können sich Lehrer und Referendare beraten lassen?

Beratungen können Sie in jeder Versicherungsagentur oder in Banken erhalten. Hierbei dürfen Sie aber bitte nicht außer Acht lassen, dass diese Unternehmen im Regelfall ausschließlich hauseigene Produkte vertreiben und oftmals nicht auf den öffentlichen Dienst spezialisiert sind.

Alternativ stehen Ihnen daher auch freie Versicherungsmakler zur Verfügung, welche unabhängig von den Gesellschaften agieren und beraten dürfen.

Selbstverständlich erhalten Sie auch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau als Spezialversicherer für den öffentlichen Dienst eine fundierte und allumfassende Beratung.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, schnell einen für Sie passenden Berater zu finden!

Auf was sollten Lehrer und Referendare bei der persönlichen Absicherung achten?

Wie in allen Berufen sollte der Versicherungsschutz Ihrem Beruf angepasst sein und Sie gegen alle hieraus möglichen Risiken abdecken.

Nehmen Sie zum Beispiel Obacht bei einer Haftpflichtversicherung, dass die Diensthaftpflicht und das Verlustrisiko des Schulschlüssels miteingeschlossen sind.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die Variante in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung einschließen. Gegebenenfalls werden Sie irgendwann Beamter und Ihr Einkommen ist nicht abgesichert. Die Absicherung durch eine Krankenversicherung sollte die Beihilfezahlungen Ihres Dienstherrn beachten, um in den Genuss aller Vorteile zu kommen. Vergleichen Sie permanent alle unterschiedlichen und entsprechenden Tarife, damit Sie einen möglichst günstigen Beitrag erhalten.

Ist ein Wechsel der Krankenversicherung jederzeit möglich?

Vielleicht übermannt Sie hin und wieder das Gefühl, dass Sie den einen oder anderen Versicherungsschutz nicht mehr benötigen oder sind möglicherweise nicht ganz zufrieden mit dem Gesamtpaket Versicherung und Anbieter. In den meisten Fällen jedoch regt sich der Wunsch nach einem Wechsel, weil man ein günstigeres oder sogar leistungsstärkeres Produkt ausfindig machen konnte – in diesem Fall ist ein Wechselwunsch natürlich legitim.

In diesen Fällen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung mit einer Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten vor Vertragsablauf zu kündigen.

Auch die Kündigung einer privaten Krankenversicherung obliegt Kündigungsfristen von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.

Der Versicherer darf Sie jedoch erst aus dem Vertrag „entlassen“, wenn Sie einen Nachweis über eine Nachfolgegesellschaft eingereicht haben. Hintergrund ist hier die bestehende Versicherungspflicht, nach der ein Versicherungsnehmer verpflichtet ist, eine Krankenversicherung inne zu haben.

Ob Sie den Nachweis über die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung oder einer anderen privaten Krankenversicherung einreichen, spielt keine Rolle.

Wie werden die Krankheitskosten für Lehrer und Referendare erstattet?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (Sachleistungsprinzip) arbeitet die private Krankenversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip. Wie der Name schon sagt, werden anfallende Kosten erstattet.
In der Konsequenz bedeutet das für Sie folgendes:

Als privatversicherter Lehrer müssen Sie bei einer Arztrechnung erst einmal in Vorkasse gehen. Die private Krankenversicherung erstattet Ihnen zwar den Betrag zurück.

Allerdings sollten Sie beachten, dass die private Krankenversicherung in der Regel eine Beitragsrückerstattung gewährt. Das bedeutet, Sie erhalten bis zu mehreren Monatsbeiträgen erstattet, wenn Sie im laufenden Versicherungsjahr keine Leistungen des Versicherers in Anspruch genommen haben.

Erst wenn die Krankenkosten die Beitragsrückerstattung (BRE) übersteigen, macht eine Einreichung der Rechnungen Sinn.

Was kostet eine private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?

Eine genaue Bezifferung der monatlichen Beitragslast kann leider nicht erfolgen. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der ein fixer Beitrag in Höhe von 15,5 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens fällig wird, erfolgt die Beitragsermittlung in der privaten Krankenversicherung aufgrund des jeweiligen Eintrittsalters und des Gesundheitszustandes.

Das bedeutet: Je jünger und je gesünder Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung sind, desto günstiger werden die zu erwartenden Versicherungsbeiträge sein.

Darüber hinaus erhalten Sie als verbeamteter Lehrer seitens des Dienstherrn eine Beihilfe gezahlt, so dass Sie lediglich die noch bestehende Differenz absichern müssen – hierdurch sinken die Monatsbeiträge enorm.

Sie sehen, hier eine tatsächliche Beitragshöhe zu nennen, wäre rein hypothetisch, denn bei der privaten Krankenversicherung wird der Tarif überwiegend vom gewählten Versicherungsumfang des einzelnen Versicherungsnehmers definiert.

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau möchte Sie aufrichtig darauf hinweisen, niemals aufgrund günstigerer Beiträge auf notwendige Versicherungsleistungen zu verzichten.

Was ist im Krankheitsfall zu tun?

Egal ob gesetzlich, privat oder Empfänger einer freien Heilfürsorge – jeder Mensch lässt sich in der Regel früher oder später durch einen Arzt behandeln.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt bei gesetzlich Versicherten automatisch durch Abgabe der Krankenversicherungskarte – Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Als Privatversicherter hingegen sind Sie bei einem Arztbesuch für die Begleichung der Rechnung, welche Ihnen ausgestellt wird verantwortlich. Wenn Sie die Zahlung vorgenommen haben, reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle sowie der privaten Krankenversicherung ein, woraufhin dann eine Kostenerstattung an Sie erfolgen wird.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur privaten Krankenversicherung für Lehrer? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit den Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sascha Dzinic und Michael Jakob
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