Unterschiedlicher Versicherungsbedarf bei Lehrern und Referendaren
Grundsätzlich haben Lehrer und Referendare erst einmal den gleichen Versicherungsbedarf – zumindest was die Absicherung im Beruf angeht. Denn beide haften für alle Schäden, die sie im Laufe Ihres Arbeitsalltages anrichten können. Daher sollten sowohl Lehrer als auch Referendare unbedingt eine Diensthaftpflichtversicherung und eine Schlüsselversicherung abschließen – insbesondere der Verlust eines Schulschlüssels kann zu hohen Kosten führen. Trotzdem gibt es, wenn man bei diesem Thema etwas mehr in die Tiefe geht, einige Unterschiede in Sachen notwendiger Versicherungsschutz, die Sie vor allem als Referendar kennen sollten.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau helfen Ihnen gern dabei, die wichtigsten Unterschiede zu erkennen und sich entsprechend aufzustellen.
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Die Krankenversicherung als wichtiger Faktor
Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Als Lehrer im Beamtenverhältnis haben Sie die Möglichkeit, zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig Versicherter oder einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu wählen. Der Vorteil bei der privaten Krankenversicherung: Hier werden zahlreiche Tarife angeboten, die Ihre Beihilfeansprüche berücksichtigen und daher entsprechend günstiger sind. Entscheiden Sie sich für einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verfallen Ihre Ansprüche auf Beihilfe, da die GKV alle Kosten übernimmt. Die Beihilfe kann dann nur in Fällen greifen, in denen die GKV nicht zahlt.
Als Lehrer im Beschäftigtenverhältnis sind Sie ohnehin sozialversicherungspflichtig und damit in der GKV pflichtversichert – es sei denn, Ihr Einkommen liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. In diesem Fall sollten Sie einen klaren Leistungs- und Preisvergleich zwischen der PKV Ihrer Wahl und Ihrer bisherigen GKV heranziehen.
Als Referendar ist die Frage, ob Sie im Studium bereits privat krankenversichert waren oder bis zum Beginn des Referendariats in der GKV versichert gewesen sind. Gilt ersteres haben Sie die Möglichkeit sich privat zu versichern und die Beihilfe zu nutzen. In letzterem Fall sind Sie weiterhin in der GKV versichert. Wenn Sie nach dem Ende des Referendariats allerdings nicht verbeamtet werden, müssen Sie spätestens dann ohnehin in die GKV zurückkehren.
Die Anwartschaft – für Referendare besonders interessant
Sie sind Referendar und aktuell in der GKV versichert? Dann sollten Sie sich über eine Anwartschaft der DBV eine günstige private Krankenversicherung sichern, für den Fall das Sie nach Ende der Referendariatszeit verbeamtet werden. Denn mit einer Anwartschaft gilt Ihr Gesundheitszustand und Ihr Alter bei Abschluss der Anwartschaft für die Gestaltung der Versicherungsbeiträge als maßgeblich. Selbiges gilt übrigens, wenn Sie bereits absehen können, dass Sie als Lehrer im Angestelltenverhältnis in wenigen Jahren die Beitragsbemessungsgrenze in Sachen Einkommen überschreiten werden.
Dienstunfähigkeit – ein wichtiges Thema für Referendare und Lehrer
Auch wenn man sich am Anfang seiner Karriere ungern Gedanken darüber macht – eine Dienst- oder Berufsunfähigkeit kann insbesondere bei Lehrern immer mal auftreten. Zunehmender Stress, psychische Belastung und in manchen Fächern auch eine wiederkehrende körperliche Belastung (zum Beispiel als Sportlehrer) fordern hier oft ihren Tribut. Befindet Ihr Dienstherr Sie für Dienstunfähig werden Sie entweder entlassen (als Beamter auf Wiederruf oder als Beamter auf Probe) oder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, was mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden ist. Diese können Sie nur mit einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung entgehen.
Fazit
Die Unterschiede in Sachen Versicherungsbedarf sind nicht so groß – allerdings sollten Sie als Referendar auf jeden Fall über eine Anwartschaft nachdenken. Darüber hinaus helfen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau auch gern dabei, die passenden Versicherungslösungen für Sie zu finden.
Sascha Dzinic und Michael Jakob
Lindenmattenstr. 33
79117 Freiburg im Breisgau
Nach Vereinbarung
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