DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic und Michael Jakob in Freiburg im Breisgau Haftpflichtversicherung

Mit der Haftpflichtversicherung für Referendare auf der sicheren Seite

Im deutschen Recht haftet derjenige, der einen Schaden verursacht hat, für die Folgen des jeweiligen Schadensfalls. Alternativ kann derjenige, in dessen Auftrag der sogenannte „Störer“, also derjenige der den Schaden verursacht hat, gehandelt hat in Haftung genommen werden. Für Sie als Referendar bedeutet das, dass in den meisten Fällen erst einmal Ihre Schule in Haftung genommen wird, wenn einer Ihrer Schüler einen Schaden erlitten hat. Hier reicht schon einfache Fahrlässigkeit aus, um Sie bzw. Ihre Schule in einem solchen Fall in Haftung zu nehmen.

Ihr Dienstherr kann sich nun die Kosten, die durch den Schadenfall entstanden sind, von Ihnen zurückholen. Das passiert im Rahmen der Amtshaftung. Sie als Beamter werden in diesem Fall von Ihrem Dienstherrn wiederum für die ihm entstandenen Schäden in Haftung genommen. Gleiches gilt beispielsweise, wenn Sie den Schlüssel für das Schulgebäude verlieren und deshalb die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden muss. In beiden Fällen können schnell hohe Haftungssummen auf Sie zukommen. Für Schäden, die Sie verursacht haben, haften Sie übrigens unbegrenzt mit Ihrem vollen Vermögen.

Es gibt Möglichkeiten sich effektiv abzusichern

Für nahezu jede Lebenslage gibt es eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die Ihnen die Sorge nimmt, dass Sie wirklich einmal in einen Haftungsfall geraten könnten. Da wäre die Privathaftpflichtversicherung, die zum Beispiel dann greift, wenn Sie in der Wohnung Ihres Nachbarn aus Versehen eine teure Vase umwerfen und diese zu Bruch geht.

Alternative Nummer zwei ist beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist übrigens eine Pflichtversicherung für jeden Halter eines PKW. Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift immer dann, wenn durch das versicherte Fahrzeug ein Schaden entstanden ist.

Gern beraten unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau Sie zu allen Fragen rund um das Thema Haftpflichtversicherungen.

Die Diensthaftpflichtversicherung – auch für Referendare eine wichtige Absicherung

Dass Sie als Student oder Referendar bereits Haftpflichtversicherungen haben sollten, ist selbstverständlich. Besitzen Sie einen PKW ist eine Kfz-Haftpflicht ohnehin Pflicht für Sie. Doch auch die Privathaftpflicht kann Sie vor großen Schäden bewahren. Was aber ist, wenn es einmal zu einer solchen Schadenssituation im Job kommt? Wenn eine schwerwiegende Verletzung bei einem Schüler auftritt und die Eltern mit Schadensersatzforderungen an Sie herantreten?

Dann gibt es die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau, die für Sie einsteht. Hierbei handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die ausschließlich in dienstlichen Belangen eingreift. Dass diese Absicherung nicht nur für Lehrer nach dem Ende des Referendariats wichtig ist, sondern bereits für Referendare existenzsichernd sein kann, liegt auf der Hand. Denn auch als Referendar tragen Sie Verantwortung für Ihre Schüler. Dieser müssen Sie gerecht werden. Gelingt dies nicht, können auch Sie dafür zur Rechenschaft gezogen bzw. in Haftung genommen werden.

Das bietet eine klassische Haftpflichtversicherung

Egal ob Privathaftpflicht, Diensthaftpflicht oder KFZ-Haftpflichtversicherung. Jede Haftpflichtversicherung kommt im Prinzip mit den gleichen Leistungen daher – nur jeweils auf andere Lebenslagen bezogen.

Mit einer Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau sichern Sie sich effektiv gegen Schadensersatzansprüche aus drei Themenfeldern ab:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Um einen Personenschaden handelt es sich, wenn Personen verletzt werden und Sie dafür die Verantwortung tragen. Ein Sachschaden liegt vor, wenn ein Gegenstand beschädigt wurde – beispielsweise ein Auto, eine Vase oder ein Sofa. Ein Vermögensschaden ist dann aufgetreten, wenn die Person aufgrund Ihrer Handlungsweise einen Teil des vorhandenen Vermögens verloren hat oder wenn beispielsweise Einkünfte nicht erzielt werden konnten, weil jemand durch Ihr Verschulden seiner Arbeit nicht nachkommen konnte.

Sichern Sie sich ab, mit einer Diensthaftpflichtversicherung für Referendare

Egal ob Sie Referendar und damit noch in der Ausbildung sind oder ob Sie bereits als voll ausgebildeter Lehrer vor Ihrer Klasse stehen, Sie tragen die Verantwortung für die Dinge, die in der Schule geschehen. Das kann unter Umständen eine schwere Last werden. Vor allem wenn wirklich einmal etwas Unvorhergesehenes geschehen ist und sich ein Schüler womöglich schwer verletzt hat. Wenn zu der psychischen Belastung, die eine solche Situation für einen Referendar bedeuten kann, auch noch die Angst um die finanzielle Existenz kommt, kann das schnell schwerwiegende Folgen auch für Ihre Psyche und Ihre Arbeitsfähigkeit haben.

Deshalb ist es umso wichtiger, sich rechtzeitig für genau diese Situation abzusichern. So können Sie einerseits sicherstellen, dass im Fall eines Haftungsfalls die Haftungssumme Sie nicht in den finanziellen Ruin stürzt. Auf der anderen Seite, dass die geschädigte Person auf jeden Fall den Schadensersatz erhält, der ihr zustehe. Denn wenn Sie mit Ihrem eigenen Vermögen haften und schlichtweg kein Vermögen vorhanden ist, wird die geschädigte Person von Ihnen auch keinen Schadensersatz erhalten können.

Wir beraten Sie gern

Gern stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau beratend zur Seite, wenn es darum geht die für Sie passenden Versicherungslösungen zu finden.

FAQ – Haftpflicht für Referendare

Welche Haftpflichtversicherungen muss ein Referendar abschließen?

Es gibt Haftpflichtversicherungen, die vom Gesetzgeber verpflichtend sind. Da wäre zum Beispiel die Kfz-Haftpflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Daneben gibt es die Drohnenversicherung für Halter von Drohnen. Ob Sie, wenn Sie eine Drohne besitzen, eine separate Drohnenversicherung benötigen oder ob Ihre private Haftpflichtversicherung den Drohnenflug absichert, hängt von der Größe Ihrer Drohne ab.

Doch abgesehen davon gibt es keine weiteren Haftpflichtversicherungen, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Dennoch sollte jeder über eine private Haftpflichtversicherung nachdenken. Denn einen Schaden können Sie immer mal verursachen. Es reicht aus, bei einer Party in der Wohnung des Nachbarn Rotwein zu verschütten oder bei einem Umzug ein teures Möbelstück zu beschädigen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder, der einen Schaden verursacht, für diesen auch zu haften hat.

Aus diesem Grund ist auch eine Diensthaftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer besonders wichtig. Denn in Ihrem Dienstalltag als Referendar oder als Lehrer werden Sie immer wieder mit Situationen in Berührung kommen, in denen Sie für entstandene Schäden haftbar gemacht werden können.

Gibt es Besonderheiten, auf die bei einer Diensthaftpflichtversicherung geachtet werden muss?

Ihre Diensthaftpflichtversicherung muss alle Schäden, für die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit haften müssen, aufkommen. Darüber hinaus sollte Ihre Diensthaftpflichtversicherung eine Schlüsselversicherung beinhalten. Diese greift dann, wenn Sie den Schlüssel für das Schulgebäude verlieren und die komplette Schließanlage ausgewechselt werden muss.

Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau zur Seite, wenn es darum geht die Diensthaftpflichtversicherung zu finden, die zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passt.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Haftpflichtversicherung für Referendare? Dann vereinbaren Sie ein individuelles Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Freiburg im Breisgau. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Sascha Dzinic und Michael Jakob
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