DBV Sascha Dzinic und Michael Jakob in Heidelberg Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung - Grundwissen für Lehrer

Leider wird die Berufsunfähigkeit in großen Teilen unserer Gesellschaft noch immer als Tabuthema angesehen. Dabei sollte man sich bereits frühzeitig um einen passenden Schutz kümmern. Schließlich kann es jeden betreffen - unabhängig des Alters. Ein Blick auf die Statistik macht deutlich, dass ein Großteil der arbeitenden Bevölkerung einmal im Leben von diesem Ernstfall betroffen wird. Jeder vierte Deutsche wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Dabei gilt als berufsunfähig jeder, der aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen für die nächsten sechs Monate nicht seiner Arbeit nachgehen kann. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg möchten Referendaren und Lehrern im Folgenden das Thema der Berufsunfähigkeit etwas näherbringen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Darum sollte man sich absichern

Die Folgen einer Berufsunfähigkeit sind in der Regel schwerwiegend. Dies betrifft nicht nur die gesundheitlichen, sondern auch die finanziellen Folgen. Wenn Sie aufgrund der gesundheitlichen Folgen nicht mehr arbeiten gehen können, gelten Sie als berufsunfähig. Nach einer gewissen Zeit wird Ihr Arbeitgeber die monatlichen Zahlungen einstellen, was schnell zu finanziellen Engpässen führen kann. Zwar haben Sie einen Anspruch gegen die Krankenkassen, diese Zahlungen genügen in der Regel jedoch nicht, um den vorherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Auch wenn sich Referendare und Lehrer in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis befinden, sollten auch sie die Konsequenzen einer Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit keinesfalls unterschätzen. Über die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung klären Sie gerne die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg auf.
 

Berufsunfähigkeitsversicherung: Details

Doch was genau ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich? Während des gesamten aktiven Berufslebens zahlt man monatlich in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Wenn es dann zum Ernstfall kommen sollte, hat man Anspruch auf die vertraglich festgelegte monatliche Rente. Bestandteil des Versicherungsvertrags ist nicht nur die Rentenhöhe. Darüber hinaus wird vertraglich ebenfalls festgelegt, wie lange der Versicherungsnehmer abgesichert ist. Tritt die Berufsunfähigkeit nach dem abgesicherten Zeitraum ein, steht der Betroffene ohne eine monatliche finanzielle Unterstützung da. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Berufsunfähigkeit nahtlos in die Absicherung durch die Altersrente übergeht. So ist ein lückenloser Schutz gewährleistet.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Verhältnis zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Verbeamtete Referendare und Lehrer befinden sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis. Aus diesem Grund gelten im Bereich der Berufsunfähigkeit auch spezielle Regelungen. Anders als bei einem Arbeitnehmer kann der Dienstherr einen verbeamteten Referendar oder Lehrer ohne ärztliche Diagnose für dienstunfähig erklären. Es genügt bereits die persönliche Einschätzung des Dienstherrn, dass der Beamte für die weitere Ausübung des Dienstes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Stande ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift jedoch nur dann, wenn eine entsprechende ärztliche Diagnose vorliegt. Nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit sogenannter Dienstunfähigkeitsklausel greift auch bei Dienstunfähigkeit. Hier wandelt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung in eine Dienstunfähigkeitsversicherung um.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Ursachen

Häufig werden die gesundheitlichen Risiken von Referendaren und Lehrern schlichtweg unterschätzt. Dabei spielen weniger körperliche als vielmehr mentale Gesundheitsrisiken eine große Rolle. Eine hohe psychische Belastung steht bei Lehrern an der Tagesordnung. Hierzu trägt nicht nur die große Verantwortung für Kinder oder Jugendliche bei. Darüber hinaus wurde mit dem G8-System ein Bildungssystem eingeführt, das Lehrer einem großen Leistungsdruck aussetzt. Innerhalb kürzester Zeit müssen sie den gleichen Stoffumfang wie zuvor übermitteln. Doch auch die Schüler an sich können Ursache einer schweren psychischen Belastung sein. Angefangen bei einem respektlosen Umgang dem Lehrer gegenüber, können auch Streitigkeiten zwischen den Schülern zur großen Belastung für den Lehrer werden. Neben den Schülern können auch fordernde Eltern förderlich für eine psychische Erkrankung sein. Selbiges gilt für Druck seitens der Schulleitung. Ein Blick in eine Umfrage des Analysehauses Morgen & Morgen stellte bereits im Jahr 2015 heraus, dass 31% der Berufsunfähigkeit bei Lehrern auf psychische Probleme zurückgeführt werden können. Neben diesen Problemen gelten für Referendare und Lehrer selbstverständlich auch die klassischen körperlichen Risiken, die zur Berufsunfähigkeit führen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Brauchen Lehrer eine Absicherung?

Viele verlassen sich im Falle der Berufsunfähigkeit zu sehr auf die staatliche Unterstützung. Dabei ist diese in der Regel keinesfalls ausreichend, um den Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Eine separate Absicherung vor Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit ist aus diesem Grund unerlässlich. Hierbei ist es jedoch wichtig, zwischen Lehrern im Angestelltenverhältnis und Lehrern im Beamtenverhältnis zu unterscheiden. Lehrer, die auf Lebenszeit verbeamtet wurden, erhalten im Falle der Dienstunfähigkeit seitens ihres Dienstherrn ein monatliches bedingungsloses Ruhegehalt. Dies gilt jedoch nicht für Beamte auf Widerruf und Probe. Diese erhalten nur dann die monatliche Unterstützung, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit in der Ausübung ihres Dienstes gesetzt wurde.
 
Allerdings sollten sich verbeamtete Lehrer nicht zu sehr auf das Ruhegehalt allein verlassen. Schließlich fällt dieses weit niedriger aus als das herkömmliche Gehalt. Das maximale Ruhegehalt umfasst 71,75% des zuletzt bezogenen Gehalts. Hierfür muss der Beamte jedoch mindestens 40 Dienstjahre abgeleistet haben. Hier klafft eine Versorgungslücke, die unbedingt geschlossen werden sollte. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat mit der Dienstunfähigkeitsversicherung die optimale Lösung für Lehrer im Beamtenverhältnis im Angebot. Mit der Dienstanfänger-Police bieten wir Ihnen darüber hinaus ein attraktives Kombi-Produkt für Beamte auf Widerruf und Probe an.
 
Bei angestellten Lehrern findet sich eine gänzlich andere Situation wieder. Da diese sich in einem klassischen Angestelltenverhältnis befinden, können sie von ihrem Dienstherrn nicht für dienstunfähig erklärt werden. Auch sie können lediglich in die Berufsunfähigkeit abrutschen. Aus diesem Grund ist es für sie besonders wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. hierbei ist dringend darauf zu achten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Schließlich müssen angestellte Lehrer jederzeit davon ausgehen, dass anstelle eines Angestelltenverhältnisses ein Dienstverhältnis winkt. Sollte dies der Fall sein, wandelt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung dank der Klausel praktischerweise in eine Dienstunfähigkeitsversicherung um.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Der individuelle Schutz

Sie wissen selbst am besten, was Sie für ein erfülltes Leben benötigen. Damit dies an keinen finanziellen Hürden scheitert, sollten Sie als Lehrer eine angemessene Rentenhöhe zum Vertragsinhalt machen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg unterstützen Sie gerne bei der Wahl der passenden Rentenhöhe. Hierbei gibt es unterschiedliche Faktoren, die mit einbezogen werden sollten. Dazu zählen beispielsweise angespartes Kapital und betriebliche Leistungen. Allerdings raten wir Ihnen dazu, angesparte Gelder für den Zweck zu nutzen, für den sie ursprünglich bestimmt waren. Sei es die langersehnte Weltreise oder der Umbau des eigenen Hauses.
 
Bei der Rentenhöhe orientiert man sich in der Regel an dem regulären Einkommen. Schließlich muss die Berufsunfähigkeitsrente selbiges ersetzen. Dabei machen viele Menschen den Fehler, dass sie die Ausgaben der aktiven Arbeitszeit überschätzen. Für Dinge wie den täglichen Arbeitsweg oder die notwendigen Arbeitsutensilien fallen häufig weit weniger Ausgaben an als gedacht. Allerdings können Sie auch Ihren Partner in die Rentenberechnung mit einbeziehen. Ist es unter Umständen möglich, dass dieser eventuell mehr arbeitet, um die finanzielle Belastung zu erleichtern?

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Kosten

Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung setzen sich aus unterschiedlichen Facetten zusammen. Eine der wichtigsten Punkte ist dabei natürlich die Höhe der vereinbarten Rente, wenn es zum Fall der Berufsunfähigkeit kommen sollte. Selbstredend resultiert eine höhere monatliche Rente in einem höheren Versicherungsbeitrag. Doch es spielen auch andere Punkte eine Rolle. So kommt es auch auf die Vertragslaufzeit an sich an. Je länger der Schutz andauern soll, umso höher fallen auch die Kosten aus. Da mit höherem Alter auch das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt, fällt bei einer langen Vertragslaufzeit auch der Beitrag höher aus. Allerdings sollte hier keinesfalls gespart werden. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg raten Ihnen dazu, für einen unmittelbaren Übergang von Berufsunfähigkeitsschutz zu Altersrente zu sorgen. So haben Sie einen lückenlosen Schutz und die Gewissheit, dass Sie jederzeit finanziell aufgefangen werden. Alternativ können Lehrer auch Kapital anhäufen, welches die finanzielle Belastung im Notfall abfangen kann. So kann man den vergleichsweise hohen Beiträgen eines Berufsunfähigkeitsschutzes im Alter aus dem Weg gehen.
 
Wer sparen möchten, sollte sich bereits frühzeitig um einen Berufsunfähigkeitsschutz kümmern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg hat für junge Beamte attraktive Konditionen im Angebot. Je jünger der Versicherungsnehmer in die Versicherung einsteigt, umso geringer sind auch die Risiken einer Berufsunfähigkeit. Dementsprechend profitiert man von einem günstigen Beitrag. Speziell für Referendare und Beamte auf Probe hat die DBV die sogenannte Dienstanfänger-Police im Angebot. Hier erhalten Referendare oder junge Lehrer eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsschutz und Produkt der Altersvorsorge.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wechsel, Anpassung und Kündigung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Lehrer einige wichtige Punkte beachten. So handelt es sich bei einem Schutz vor Berufs- oder Dienstunfähigkeit um ein Versicherungsprodukt, das in der Regel jederzeit angepasst werden kann. Dies ist vor allem dann von Nöten, wenn sich im Leben etwas ändert. So kann eine Gehaltserhöhung oder eine Vergrößerung der Familie Anlass dazu geben, die Rente zu erhöhen. Achten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt darauf, dass die Versicherung den dynamischen Gegebenheiten entspricht, die ein Leben auszeichnen.
 
Doch was ist, wenn Sie mit der Versicherung unzufrieden sind und diese kündigen oder zu einer anderen wechseln möchten? Ein Wechsel ohne finanzielle Nachteile ist häufig nicht so einfach möglich. So muss eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Sie in der Regel aufgrund des höheren Alters mit einem höheren Beitrag rechnen. Doch häufig bleibt Lehrern gar nichts anderes übrig als die Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Wir raten Ihnen dazu, vor Abschluss einer entsprechenden Versicherung einen genauen Vergleich zwischen den unterschiedlichen Produkten anzustellen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg helfen Ihnen gerne dabei.

Wir beraten Sie gern

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sascha Dzinic in Heidelberg freuen sich  auf Ihren  Besuch und beraten Sie gerne zum Thema Berufsunfähigkeit vor Ort.

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